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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1939
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- Deutsch
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Rr. 188 (R. 83) Leipzig, Sonnabend den 22, Juli 1939 108. Jahrgang Kontenplan-Entwurs für Verlagsbetriebe Nachstehend wird nunmehr auch für Verlagsbetriebe ein Kontenplan veröffentlicht. Wie bei den bereits vorangegangenen handelt es sich zunächst nur um einen Vorschlag, In der vor liegenden Form geht er zurück auf die allgemeinen Richtlinien, an die sich jeder Entwurf zu halten hat, ist er aber auch das Er gebnis einer Reihe von Besprechungen mit Vertretern der Praxis. Die besonderen Bedürfnisse des Verlagsbuchhandels machen ja eine entsprechende Anpassung mehr als sonstwo erforderlich. Bei der sehr differenzierten Struktur und der sehr großen Zahl von Varianten, die gerade der Verlagsbuchhandel aufweist, soll auch dieser Entwurf vorerst nur bekannt gemacht werden, um die Nachprüfung zu ermöglichen, ob schon allen individuellen Er fordernissen Rechnung getragen ist, und um etwa noch nötige Er gänzungen oder Berichtigungen vornehmen zu können, ehe die Verbindlichmachung beantragt wird, die wohl für den 1. Ja nuar 1940 in Frage kommt. Im allgemeinen ist zu bemerken, daß der Entwurf in erster Linie an reine Verlagsbetriebe denkt. Wenn in dem gleichen Be trieb nichtperiodische und periodische Werke (Zeitschriften) ver trieben werden, wird es im allgemeinen wohl noch ohne weiteres möglich sein, mit diesem Kontenplan auszukommen. Ebenso wer den Versandabteilungen und drgl, einbezogen werden können. Gemischte Betriebe komplizierterer Natur, namentlich Verlags betriebe mit umfangreicheren graphischen Ncbenbetrieben, wer den wahrscheinlich Schwierigkeiten haben. Das hat sich für ge mischte Betriebe ganz allgemein herausgestellt, nicht nur im Buchhandel, Es dürfte daraus hinauslaufen, daß hier die ein zelnen Abteilungen des Unternehmens sich zunächst die für sie adäquaten Buchführungen einrichten, die dann in einer Finanz- hauptbuchhaltung eine Zusammenfassung finden. Diese Fragen in dem allgemein vorzuschlagenden Plan mit lösen zu wollen, hätte die Sache zu sehr verwickelt. Für die Einordnung der Nebenbetriebe ist sonst im übrigen die Klasse 6 vorgesehen. Die Richtlinien sehen überall einen Aufbau der Konten pläne nach dem Dezimalsystem vor. Es gibt also zunächst zehn Klassen, Jede davon ist in zehn Gruppen unterzuteilen. Jede Gruppe kann dann noch in zehn Kontenarten gegliedert werden und so fort. Gezählt wird jeweils von 0 bis 9, Für die einzelnen Konten ergeben sich somit mehrstellige Kennziffern, die mit der ersten Stelle auf die Klasse, mit der zweiten auf die Gruppen, mit der dritten aus die Art, gegebenenfalls mit der vierten auf die Unterart verweisen. Selbstverständlich ist nicht jeder Betrieb ge halten, sämtliche möglichen (in dem Entwurf etwa erwähnten) Konten einzurichten und zu führen. Er wird das nur tun, soweit ihm das nach seiner Struktur und seinem Geschäftsverkehr zweck mäßig und erforderlich erscheint. Der kleine, einfache Betrieb wird unter Umständen mit verhältnismäßig wenig Konten und mit vielleicht nur zweistelligen Zahlen als Kennziffern aus- kommen, wie der große schon bis zu den Kontenarten für tausend Konten Raum hat. Der Kontenplan ist also elastisch genug, um ihn allen praktischen Fällen anpassen zu können. Es ist aber daran festzuhalten, daß die Klassen absolut festliegen. Das gilt im wesentlichen auch noch für die Gruppen, also die Ziffern in der zweiten Stelle, Bei den Arten ist die Bewegungsfreiheit schon größer. Immerhin ist die Bezifferung durchweg auch in der drit ten und weiteren Stelle nach dem Entwurf vorzunehmen. Von selbständiger Durchzählung in den einzelnen Betrieben ist ab zusehen, Wird ein Konto nicht benötigt, so wird auch die dafür vorgesehene Kennziffer nicht benutzt. Die Bezifferung ist keine Zählung der Konten, sondern ihre systematische Kennzeichnung nach ihrem Platz im Gesamtplan, Der Einfachheit halber wer den hier aber zunächst im wesentlichen nur die Klassen und Grup pen aufgeführt. Zur Erläuterung sei noch folgendes bemerkt: In Klasse 0 ist die Gruppe 1 (01) offen gelassen für Sondersälle, Hier können nötigenfalls Konten für eigene Schriften, Platten und drgl, untergebracht werden. In Gruppe 2 (02) gehören Konten für Lieferwagen (020), Personenkraftwagen (021) usw., in Gruppe 3 für die Geschäftseinrichtung (030), Maschinen (032) usw. Die Gruppe 4 (04) wird in der Regel unbesetzt bleiben. Hat jedoch etwa ein Verlag eine Zeitschrift gegen Entgelt erworben, so wird das Konto für den zunächst zu aktivierenden und danach raschestens abzuschreibenden Verlagsrechtswert hierher gehören. Zu aktivieren sind jedenfalls lediglich Berkehrsgut gewordene Werte dieser Art, In Klasse 1 ergeben sich die Arten der einzelnen Grup pen von selbst (100 Hauptkasse, 101 Frachtenkasse, 102 Portv- kasse usw,, 110 Postscheck, 111 Reichsbankgiro, 112 ff, Banken; sind mehrere Postscheckkonten vorhanden, so wird untergeteilt (1100 P, Sch, I, 1101 P, Sch, II usw,). In die Gruppe 2 gehören auch Konten für etwaige Devisen (122). Unter Wertpapieren ver langen nach den bisherigen Effekten (130) jetzt die Steuergut scheine ein eigenes Konto (131), Als --sonstige Bestände« in Gruppe 3 kommen gegebenenfalls Papiervorräte in Frage (130). Die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen können untergeteilt werden in solche aus Festlieferungen an Buchhänd ler (140), aus Bedingtlieferungen an Buchhändler (141), aus Lieferungen an Nichtbuchhändler (142), Die sonstigen Verbind lichkeiten werden Bankschulden (180) und Bankkredite (181 ff.) umfassen. Die Gruppe 9 nimmt vor allem das Privatkonto (190) auf. Die Konten derKlasse 2 dienen der Abgrenzung betriebs fremder Aufwendungen und Erträge, die nicht zum eigentlichen Verlagsbetrieb gehören. Dazu gehören Schenkungen und Spen den (200), Kursverluste (201), sonstige außerordentliche Aufwen dungen (202), unter Ertragssteuern vor allem die Körperschasts- stcucr (220), Der Kontenplan für den Großhandel nennt hier auch die Vermögenssteuer, die aber in Klasse 4 zu den sonstigen Steuern dort gehört. Zu den außerordentlichen und betriebs fremden Erträgen gehören neben den Erträgen aus Beteiligun gen (240) und Anlageverkäufen (241) auch bei Lieferanten wahr genommene Boni(242), die Ausfuhrvergütung (243) und etwaige Kursgewinne (244), Bei den Zinsen handelt es sich um verschie- D Überzeichnet W ^ sind die Arbeitswochen in St. Peter — ^ ^ Admont in der Steiermark — in der W Lüneburger Heide — in Sad Voberan W g wenige Plätze flnö noch frei g ^ auf Sem öookholzberg — in Laboe W (sehr wichtig!) — in Grunwald D Nr. 168 Sonnabend, den 22. Jult 1939 569
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