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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1837
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- 1837-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1837
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- Deutsch
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1461 64 1462 Verlage erschienen sind und verkauft werden, hier nicht in den Buchhandel kommen durften. Ich könnte deren meh rere auszählen, glaube cs aber vor der Hand nicht nöthig zu haben. — Ich gehe nunmehr zum zweiten Anträge der Petition über, nämlich zu dem Anträge auf Vorlegung ei nes Preßgesetzentwurfs noch während dieses Landtags, im Sinne der Verfassungsurkunde und gegründet auf das Pcin- cip der Freiheit. Dieser Antrag ist ganz der Verfassung gemäß, die Paragraphe, auf die er sich stützt, habe ich bereits im Eingänge meines Vortrags citirt, er ist gerecht und kann, wie ich in meinem Separatvotum ausgeführt habe, noch bei jetzigem Landtage erfüllt werden. Nur wir stehen in Ansehung der Presse noch hinter andern Staaten weit zurück. Woher das kommt, ist schwer mit Genauig keit zu bestimmen. Vielleicht glaubt man auf der einen Seite, daß der vegetirende Geist im Volke nicht zu stören sein möchte, vielleicht aus der andern, daß die Nationen ohnehin schon zu viele Rechte haben. Preßfreiheit besteht in Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, England, in der Schwei; seit längerer Zeit, und ich sollte glauben, daß bei den loyalen Gesinnungen, die sich stets bei üns ge zeigt haben, und die uns vor jedem andern Volke auszeich nen, auch für uns die Zeit zur Ertheilung dieses Rechtes gekommen sein dürfte. Ich erlaube mir in diesem Bezüge des berühmten Heyne zu gedenken, welcher in seiner akade mischen Antrittsrede vom Jahre 1789 die Preßfreiheit von Göttingen als das Palladium der Universität und als segens reich für Deutschland und Europa preist. Mohl, ein an derer Schriftsteller, welcher hierüber geschrieben hat, drückt sich in dieser Beziehung so aus: „die Censur entmündigt das Volk. Sie räumt einer besondern Meinung die Herr schaft ein, welche nur der öffentlichen Meinung gebührt/' Ein dritter freisinniger Schriftsteller spricht: „Es giebt nur ein Mittel gegen Schmeichelei, gegen Unkenntnis, Täu schung und Lüge, welche den Fürsten und den Völkern gleich gefährlich werden, das ist freie Bahn für die Wahr heit, für die Gründe und Gegengründe, also Preßfreiheit. Die Censur ist die schmählichste Knechtschaft der Gedanken, darüber sind alle ehrliche und gescheite Männer in Europa und Amerika einverstanden. Die Censur ist gleich dem Aus reißen der Zunge, weil sie lügen kann, gleich dem Verbote des Eisens und des Feuers, weil sie schaden können; ist eine Kette für ehrliche Leute." Jefferson endlich sagt: „Stellte man mir frei, für mein Vaterland zu wählen, aus der einen Seite die beste Constitution ohne Preßfreiheit, auf der andern völlige Preßfreiheit ohne Constitution; so würde ich das Letztere wählen." Eindritter Punkt, der jedoch in der Petition nicht berührt werden konnte und nicht be rührt worden ist, betrifft die Bewilligung der zu Ausfüh rung jener in der Verordnung vorgeschlagenen Organisa tion in Anspruch genommenen Summe. Ich will mich nicht auf diese Frage weiter einlafsen, weil sie jedenfalls noch zur besondern Discussion im Verlaufe der Verhandlun gen über den vorliegenden Gegenstand kommen wird. Nur bemerken will ich, daß ich ganz der Aeußerung beistimme, welche der Abg. Todt bei Gelegenheit, als seinem Anträge wegen Beanstandung der Bewilligung bis zur Berathung über jene Petition deferirt wurde, gethan hat. Auch mir stst die Censur umsonst zu theuer, und ich erkläre jedes Geld, ! was dafür gegeben werden soll, für weggeworfen. Und so glaube ich denn die Motiven, weshalb ich dem Deputa- ! tions-Gutachten in beiden Berichten, zum Theil nicht ganz, zum Theil aber gar nicht bestimmen kann, so wie die i Gründe, weshalb ich und mein ehrenwerthcr Freund die Petition auf Zurücknahme und Sistirung der Verordnung >vom 13. October 1833 eingereichl haben, zur Genüge ^ auseinander gesetzt zu haben; ich glaube auch die zuver sichtliche Hoffnung hegen zu dürfen, daß die geehrte Kam- I mer die Anträge der Petition berücksichtigen werde. Hieraus sprach der Herr Staatsminister Nostitz und jJänckendorf: Ueberblicke ich die durch die Petition der i Herren Abgeordneten Todt und von Dieskau hcrvorgerufe- nen, gegenwärtig vorliegenden Schriften, welche als das I Material Ihrer heutigen Berathung zu betrachten sind, so erscheint die Masse des Stoffes allerdings so beträchtlich, ^aß es unausführbar sein wü.de, bei Beachtung der Gren zen, innerhalb deren eine Ergegnung an diesem Orte mei nerseits sich zu halten hat, diesen Stcff zu erschöpfen. Sol- ^ chemnach ist es geboten, nur das Wesentliche zu berühren, wie es die gegenwärtige, seit Abfassung des ersten Deputa- i tionsberichts veränderte Sachlage erheischt, und auf ein näheres Eingehen in die zum Theil umständlichen Deductio- !nen des srühern Deputations-Berichts auf dem Gebiete des allgemeinen Staatsrechrs, des der Deutschen Bundes- ! staaten und des Sächsischen Territorialrechks für jetzt zu verzichten, wobei sich indeß die Staatsregierung verwahrt I haben will gegen die Folgerung, als seien diese und jene ^ort aufgestellten Grundsätze auch als festgestellt anzuer- ^ kennen und die darauf gegründeten Behauptungen als zu- I gestanden anzunehmen. Meine Bemerkungen werden sich so mit im Wesentlichen aus den neuesten Deputations-Bericht, und zwar zuvörderst auf die darin enthaltenen, der geehr ten Kammer zum Beitritt empfohlenen Anträge zu beschrän ken haben, den srühern Deputations-Bericht aber, dessen Inhalt die Majorität der geehrten Kammer selbst durch das allerhöchste Decret vom 27. Februar d. I. in den meisten Beziehungen für erledigt erachtet, nur dann mit berühren, wenn es der gegenseitigen Beziehungen halber, in welchen beide Berichte zu einander stehen, sich nöthig machen sollte. Ich halte um so mehr für angemessen, mich schon jetzt in dieser Weise zu äußern, als die geehrte Kammer dadurch in den Stand gesetzt wird, die Ansicht der Staatsregierung über den Gegenstand im Allgemeinen kennen zu lernen. Es werden diese Anmerkungen zugleich als Erwiederung auf einige Aeußecungen des Herrn Abg. v. Dieskau dienen; auf mehrere andere zu antworten, wird sich in Verlauf der Dis cussion Veranlassung finden, so fern sie ihrer Natur nach Anklang in der geehrten Kammer gefunden haben sollten. Dagegen erachte ich einige jener Aeußerungen zur Entgeg nung von meiner Seite für durchaus ungeeignet. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dörffling.
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