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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1837
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- Deutsch
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1571 68 1572 Am dritten Tage früh versammelten sich alle anwesenden Handlungs- und Kunstgenossen, nebst vielen Gelehrten, im Saale zum Gutenbergs-Hof. Nachdem man den verdienst vollen Herrn Präsident Pittschaft auch hier zum Präsiden ten und Hrn. von Wedelkind als Secretair erwählt hatte, betrachtete sich die Versammlung als constituirt, und es er hoben sich namentlich über die Feststellung der Feier der Er findung der Buchdruckerkunst vielseitige, höchst interessante Debatten, deren Resultat war, daß man in ganz Deutsch land im Jahre 1840 am Johannistage dieses Fest gleich zeitig, doch ein Jeder nach eigenem Ermessen in scinerHeimath, oder sich anderen Städten anschließend, feierlich begehen wolle. Da alles hier Verhandelte dem Börsenblatte vollständig zum Abdruck übergeben werden soll, so brauche ich wohl Nichts weiter davon zu erwähnen. Schon bei Beendigung dieser Sitzung begann man von den Freunden herzlichen Abschied zu nehmen, da Viele noch denselben Tag abreisten. Die Bleibenden erheiterten sich am Abend an einer herrlichen Musikaufführung, welche auf den Anlagen Statt fand. So endete cm schönes, in seiner Art einziges Fest, das in seinen Folgen gewiß treffliche Früchte tragen wird. Die Begründung neuer, die Erneuerung alter freundschaftlicher Verhältnisse, einer herzlichen ächten Eollegialität unter den Mitgliedern der 3 Geschaftsbranchen, ist gewiß keine der geringsten dieser Früchte. Dank sei der alten ehrenwerthen Stadt Mainz und ihren braven Bewohnern, dazu den Im puls gegeben zu haben, Dank den trefflichen Männern, durch deren unermüdliche Thäligkeites gelang, Alles dahin zu brin gen, wo wir es nun geschaut und genossen haben! Aus den Berathungcn der zweiten Kammer der Sachs. Ständeversayrmlung in Betreff der Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei im Königreich Sachsen v. 13. Oct. 1836. (Fortsetzung.) Mit Vorbehalt weiterer Entgegnung bei der speciellen Berathung bemerkte hierauf der Referent (Herr vr. Haase), daß auf dgs Einverständnis der Buchhändler mit jetziger Einrichtung kein sonderliches Gewicht zu legen sei; die De putation habe die Verordnung aus einem höhern Gesichts punkte, als aus dem mercantilischen betrachtet und betrach ten müssen. Die Presse sei nicht der Buchdrucker und Buchhändler wegen da, sie gehöre allen Staatsbürgern an. Hierüber erlaube ich mir", fuhr er dann fort, „nur noch rine Bemerkung auf das, was ein Abgeordneter bei seinem Vortrage über die fragliche Verordnung im Allgemeinen sprach. Auch ich vermag nicht diese Verordnung, so wohl im Allgemeinen als rücksichtlich ihres Inhalts, durchaus zu billigen, und zwar im Allgemeinen um deswillen nicht, weil ein dringendes Bedürfnis gar nicht vorlag, diese Verordnung zu erlassen; Niemand hat sie verlangt, es Wird durch sie das Zeilhecige nicht verbessert, und Alle werden darin mit mir übereinstimmen, daß sie mindestens hurchaus nicht zeitgemäß ist. Was aber das Specielle der selben betrifft, so bedarf solches hier keiner weitern Aus führung ; die Deputation hat sich im Berichte bereits dar über ausgesprochen, und es wird sich dasselbe auch in der Discussion noch näher Herausstellen. Nichts destoweniger kann ich aber doch demselben Abgeordneten darin nicht beitre ten, wenn derselbe behauptet hat, daß in dieser Verordnung den konstitutionellen Einrichtungen und dem konstitutionellen Wesen absichtlich entgegen getreten worden wäre. In die sem Punkte bin ich einer andern Meinung: ich glaube zwar allerdings, daß in dieser Verordnung sich Bestim mungen befinden, welche nicht in eine Verordnung gehören, aber ich suche darin diese Absicht nicht und finde sie auch nicht darin." Ganz den Ansichten beipflichtend, welche von dem Hrn. Abgeord. v. Dieskau geäußert worden, setzte diesen der Hr. Abgeord. Todt, nachdem er zuvor die Widersprüche zwi schen beiden Deputationsberichten gerügt und dabei an den lauus I)ioep8 der Alten erinnert hatte, der mit dem einen Gesicht nach Vorwärts, mit dem andern aber nach Rück wärts geschaut, nur noch ergänzend hinzu, daß die frag liche Verordnung durchaus nicht bestehen könne, einmal weil sie überflüssig sei, insoweit sie schon bestehende gesetz liche Anordnungen cnthalce, und dann, weil sie sich nicht rechtfertigen lasse, in soweit neue gesetzliche Bestimmungen in ihr anzutreffen. Sei cs unkhunlich, vollständige Preß freiheit zu gewähren, so hätten wenigstens nicht noch grö ßere Beschränkungen cintreten sollen. Daß ferner die Deputation von dem Verlangen nach einer alsbaldigen Gesetzvorlage in ihrem zweiten Gutachten zurückgegangen und, so zu sagen, die Flinte ins Korn ge worfen habe, könne eben so wenig von ihm gebilligt wer den, da er der Zusage einer solchen bei nächster Ständcver- sammlung, weil sie unter Verhältnissen ganz eigenthümli- cher Art geschehen, wenig Vertrauen schenke. Man wolle nämlich erst „weitere Erfahrungen abwarten", es sollten „Lücken, Mängel und Unzweckmäßigkeiten in den zeitheri- gen gesetzlichen Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse beseitigt werden"; cs sei auch von einer „Verände rung des Hauptprineips" die Rede. Wenn er sich diese einzelnen Worte zusammen halte, so sei ihm schon die „Veränderung des Hauptprincips" etwas höchst Bedenkli ches. Er müsse nämlich daraus abnehmen, daß die zu er wartende Vorlage gewiß auch kein Prcßgesetz, wie es nach §. 35 der Verfassungsurkunde zugesagt sei, sondern ein ganz anderes, vielleicht ein ähnliches, wie es der vorigen Stän- devcrsammlung Vorgelegen habe, sein werde, ein mangel haftes und unvollständiges. Sei von Erfahrungen, die man noch machen wolle, die Rede, so sollte er glauben, cs sei nicht mehr nöthig, noch solche zu machen, denn man habe deren seit einer so langen Reihe von Jahren genug machen können, und die dermaligen Verhältnisse selbst seien nicht so eigenthümlicher Art, daß gerade diese zu berücksichtigen seien. Werde aber endlich von Lücken, Mangeln und Unzweckmä ßigkeiten gesprochen, so kenne ec bloß eine Lücke, die sei in der Preßfreiheit, bloß einen Mangel, den des Gese tzes, und bloß eine Unzweckmäßigkeit, die ganze Cen- sur. — Manches viel Unwichtigere hätte zurück gelegt wer den können für das höchst wichtige Pceßgesetz, das einen Theil der Urrechte jedes Staatsbürgers feststellen solle und für das ganze Slaatslebcn förderlich sein könne. Man
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