Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1928
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- 1928-09-27
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- 27.09.1928
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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226, 27. September 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s.d.Dtschn Buchhandel. dere Abmachung getroffen ist, die Hälfte des auf dem Werke an gegebenen Ladenpreises und ist bei Drucklegung fällig. Diese ab norme Höhe des gesetzlichen Honorars reduziert sich aber dadurch, daß von Gesetzes wegen der Verfasser die Kosten der Veröffent lichung zu tragen hat. Von den Beendigungsgründen des Verlagsvertrages interes siert die Bestimmung, daß der Verfasser im Zweifel ein Rück trittsrecht hat, wenn das Werk den vereinbarten Umfang über schreitet und der Verleger das ursprünglich vereinbarte feste Ho norar nicht erhöht; jedoch muß der Verfasser in diesem Falle die Unkosten des Verlegers vergüten. Organisation. (S. auch Nr. 180 u. Nr. 200.) Die Ausführungen über Organisation im Bbl. voni 1. August fanden ein ziemlich starkes Echo. Der Aufsatz sollte nicht ausschließ lich organisationstechnische Fragen erörtern, sondern möglichst über diesen Gegenstand eine Diskussion eröffnen, um dem Sortimente Gelegenheit zu geben, verschiedene aus Praxis und Theorie gebildete Meinungen und Urteile zu hören. Man mutz daher Herrn Fritz Oltmanns für seine Erwiderung im Bbl. vom 28. August dankbar sein und im allgemeinen Interesse sollen seine Ausführungen unter sucht werden. Ein Auffassungsirrtum besteht bei den angegebenen 28A. Dieser von einer amerikanischen Statistik angegebene Satz bezieht sich nicht auf die Belastung des Angcstelltcnkontos überhaupt, denn eine solch hohe Belastung findet man weder in europäischen noch in amerika nischen Betrieben. Die angeführten 28A geben an, daß mit diesem Satze die Schuld der Angestellten bei schlechtem Geschäftsgänge be stimmt wurde. Diese Statistik will damit beweisen, daß der größte Teil der Schuld, etwa 635L, bei der Leitung zu suchen ist und will die Unternehmer warnen, die Gründe schlechter Gcschäftserfolge aus schließlich im unrichtigen Arbeiten der Angestellten zu suchen. Ganz im Gegenteil! Auch die Bemerkung, daß die meisten Statistiken nicht stimmen, kann nicht unwidersprochen bleiben. Ja man wird durch eine solche Bemerkung zu der Annahme verleitet, daß man eine Statistik, weil sie niemals stimmt, auch nicht brauchen kann. Nichts wäre schädlicher als diese Annahme. Ohne Statistik kann heute kein Unternehmen geleitet werden. Die statistische Auswertung der ver schiedenen ziffernmäßigen Resultate gibt ja erst Fingerzeige für eine richtige Geschäftspolitik. Gerade im Sortiment aber wird die Sta tistik noch recht stiefmütterlich behandelt. Statistische Zusammen- und Gegenüberstellungen werden als unrentable Arbeit bezeichnet, weil die Erfolge solcher Aufstellungen sich nicht in der »statistischen Abteilung«, sondern ganz wo anders zeigen. Die Statistik soll und darf keinerlei Kosten verursachen, denn bei einer richtigen internen Organisation ergeben sich die statistischen Daten als Abfallsprodukte anderer verwaltnngs- und buchnngstcchnischer Arbeiten von selbst. Die Schwierigkeit besteht nur im richtigen Lesen dieser Resultate und in der richtigen Auswertung. Ich stimme vollkommen der Meinung des Herrn Oltmanns bei, daß die Auszeichnung mit Chiffre veraltet ist. Leider kommt diese Auszeichnungsart noch ziemlich häufig vor. Wird die Auszeichnung aber gleich mit dem richtigen Verkaufspreise vorgenommen, so ent fallen eine Menge Fehlerquellen. Daß aber diese Auszeichnungsart für die richtige Ausfertigung der Kassenzettel bestimmend sein könnte, muß bezweifelt werden. Soll der Kassenzettel richtig und für eine weitere Verarbeitung verwendbar sein, muß er enthalten: Anzahl, genauen Buchtitel, genauen Namen des Verfassers und Preis. Die Möglichkeit besteht sicherlich, den Kassenzettel derart auszustellen, vorausgesetzt, daß der Verkäufer entsprechend viel Zeit und eine gut leserliche Schrift hat. Weder das eine noch das andere ist aber zu treffend. Es wäre sehr interessant und lehrreich, durch eine Umfrage festzustellen, wieviele Kassenzettel bei den einzelnen Buchhandlungen an einem Tage gut leserlich sind und das Verkaufsgut eindeutig bestimmt ausgezeichnet haben und bei wievielen dies nicht zutrifft. Wie kann aber eine Kontrolle ausgellbt werden, wenn die Grund lagen zu einer solchen mangelhaft sind. Bei dem jetzigen Zustande kann man der Geschäftsleitung keinen Vorwurf machen, wenn bei Verkäufen Jrrtiimer Vorkommen. Um so weniger ist dieser Vor wurf gerechtfertigt, da ja die Geschäftsleitungen bisher kein Mittel kannten, die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkaufspreise zu kon trollieren. Und Berkaufsfehler geschehen immer. Nach den Unter suchungen erhöhen diese Verkaufsfehler die Unkosten um 8A. Daß aber diese wissentlichen und unwissentlichen Verkaufsfehler den Wirt schaftstod eines Unternehmens unbedingt zur Folge haben müssen, 1064 muß bezweifelt werben. Dieser Wirtschaststod tritt erst daun ein, wenn die Unkosten den gewährten Rabatt übersteigen. Es ist leicht vorstellbar, daß ein Sortiment durch größeren Einkauf einen höheren Nachlaß erzielt und die Erhöhung der Unkosten durch Verkaufs fehler gar nicht bemerkt, ja gar nicht bemerken kann, wen» nicht eine genaue Mengenkoutrolle vorhanden ist, die allein imstande wäre, solche Verluste aufzuzeigcn. Wozu aber Verluste erleiden, wenn dieselben leicht zu vermeiden sind. Alle Mißstäude laufen eben auf das Nichtvorhandensein einer Kontrolle hinaus. Eine solche aber ist nur mit entsprechenden Auf zeichnungen möglich. Uber dieses Muß von Aufzeichnungen kann man nicht hinweg. Ob nun diese Aufzeichnungen in Buchform oder l'arteimäßig geführt werden, ist prinzipiell gleich. Die Art der Ein tragungen in diese Lagerverzeichnisse wird als unrentable Arbeit hingestellt. Es geht aber ohne Aufzeichnungen nicht. Die Überlegung mutz sagen, ob die Kosten der Eintragungen nicht wett gemacht wer den durch die Kontrollmöglichkeit, die sie bieten. Eine kleine Zeituntersuchung: Es handelt sich um die Aufzeich nung der Eingänge und Abschreibung der Ausgänge. Angenommen sei ein Sortiment mit einem Tagesumsatz von RM. 200.—. Diesem Betrage entsprechen durchschnittlich 30 Bände. Auf Grund vorgenom mener Zeitstudien benötigt man zu einer Abschreibung 30 Sek. Für 50 daher 25 Minuten. Um das Lager auf konstanter Höhe zu halten, ist mit der gleichen Anzahl Bände als Eingang zu rechnen. Die Neueintragung dieser 50 Bände benötigt 50 Minuten (pro Band 1 Minute). Die Kartei ober das Lagerbuch ist in einem solchen Sortimente also täglich in 75 Minuten auf dem Laufenden zu halten. Und was kostet diese Zeit? Rund RM. 2.—, wenn für die Führung des Lagerkoutos eine eigene Hilfskraft eingestellt werden müßte. Aber im Sortiment gibt es am Tage genügend Stunden mit schwachem Kundenverkehr sz. B. 8 bis 9 Uhr vormittags), wo solche Arbeiten ohne Störung des Verkaufes vorgenommen werden können und daher eigentliche Kosten nicht verursachen. Aber welche Gegenleistung erhält man für den geringen Betrag! Ich kann mich daher dem vor herrschenden Urteil über die Unrentabilität einer Mengen- und Lageri kontrolle nicht anschließen. Auch wenn dieselbe in den einfachsten Formen gehalten ist. Ich möchte an dieser Stelle zwei Urteile im Auszuge wiöer- geben, die auf Grund jahrelanger Erfahrungen gebildet sind und zwei Sortimente betreffen, von welchen das eine die Buchform, das andere die Kartei gewählt hat: 1. . . . wir finden nichts, was unsere seit Jahren eingeführte Kontrollvorrichtung verbessern könnte. Jeder bei uns eingehende Artikel wird mit einem, mit einer laufenden Nummer versehenen Kontrollzettel belegt, der seinerseits in einem Buche mit abtrenn baren Nummern ausgenommen wird. Beim Verkaufe wird der Zettel dem Buche entnommen und geht seinen Weg durch die Kassa zum Lagerbuch . . . Diese Einrichtung hat sich uns sehr bewährt, ist genau, leicht zu übersehen und handlich. 2. . . . Sämtliche Bücher an meinem Lager, auch Sammlungen wie Reclam usw. sind mit Nummern fortlaufend versehen, in einem sogenannten Lagerbnch mit entsprechenden Nettopreisen eingetragen. Wird eines verkauft, schreibt man auf den Kassenblock außer den: Verkaufspreise und einer ganz kurzen Titelangabe auch die Lager nummer. Die tagsüber durchgefithrten Verkäufe werden am nächsten Tage von einem Fräulein unter Beifügung der Nummer des Kassen streifens im Lagerbuche ausgetragen. . . . Bei der Bilanz spielt das Lagerbuch eine gewaltige Nolle, indem man nur die einzelnen Seiten addiert und so ganz zuverlässig den Wert seines Lagers ermitteln kann. Wie gesagt, ich kann diese Art der Kontrolle aus Erfahrung von 7 Jahren allerbcstens empfehlen . . . In beiden Fällen werden also Aufzeichnungen geführt und beide Sortimentsleiter sprechen von guten Erfahrungen. In beiden Fällen beschränkt man sich auf eine reine Mengenkoutrolle, obwohl die selbe Arbeit mit Hilfe des in meinem ersten Artikel beschriebenen neuen Systems auch andere Gebiete einer Kontrolle erschließt. In beiden Fällen hat man eingcsehen, daß die normal ausgestellten Kassenzettel richtige Abbuchungsunterlagen nicht abgeben und nu meriert die Bücher, um richtig abbuchcn zu können. Man muß annehmen, daß beide Firmen nicht jahrelang eine Ein richtung mitführen würden, die unrentabel ist und aus diesen beiden Urteilen, die aus Branchckrcisen stammen, geht zur Genüge hervor, daß auch im Buchhandel eine Lagerkoutrollc nicht unrentabel ist. Auch das neue System erkannte die Schwierigkeiten, die aber nur in den Buchungsunterlagcn gelegen sind, denn das Buchen der Ein- und Ausgänge bleibt prinzipiell gleich. Je besser durchdacht die ent sprechenden Vordrucke sind, desto leichter ist die Buchungsarbeit. Das neue System ersetzt die Numerierung in den beiden genannten Fällen durch Etiketten, die vermöge ihrer Ausgestaltung außer einer Lager-
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