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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1837
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- Deutsch
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1629 ?v 1630 eine specielle anzusehen sein. Solche Anweisungen werden nur dann Statt finden, wenn auswärtige Verhältnisse dazu Veranlassung geben. Während ich Minister des Innern, späterhin auch des auswärtigen Departements war, erinnere ich mich mancher Fälle, wo solche specielle Anweisungen ertheilt werden mußten. Es kommen Wünsche fremder Negierungen, ungewöhnliche Verhältnisse vor, welche nicht füglich öffentlich berührt oder unberücksichtigt bleiben kön nen , ohne Erstere zu verletzen. Die Staatsklugheit gebie tet, solchen Wünschen thunlichst zu entsprechen. Darum muß ich Dasjenige bestätigen, was mein Herr College sagte, daß die Staatsregierung in manchen Fällen es nicht vermeiden kann, den Censoren specielle Anweisungen zu gehen zu lassen. Referent v. Haase: Was der Herr Staatsminister so eben geäußert hat, bestärkt mich nur noch mehr, daß wir ein Preßgesetz sehr nöthig haben. Wenn wir ein solches haben, dann wird die Staatsrcgierung aller solcher Anträge überhoben sein, wodurch sie in Verlegenheit kommen könnte. Die Ausnahme bestärkt auch hier die Regel. Abg. Rour: Wie schon der Referent bemerkte, so zeigt sich hier recht deutlich der Mangel eines Preßgesetzcs. Da wir nun aber ein Preßgesetz noch nicht haben, und also die Instruction ein Werk der Verordnung ist, so muß ich allerdings der Meinung des Herrn Staatsministecs bei pflichten, daß das Befugniß, eine Bescheidung oder son stige Verordnung an den Censor zu erlassen, der Regierung überlassen bleiben müsse, und daß es, schon in Rücksicht auf die Zeit nicht allemal möglich sein wird, so eine Be scheidung drucken zu lassen. Präsident: Sonach kann die Discussion für ge schlossen angesehen werden, und ich würde das Deputa tions-Gutachten in zwei Fragen theilen, 1) darauf: „Die hohe Staatsregicrung zu ersuchen, die beziehentlich in den erwähnten §§. 10 und 15 der Verordnung und Instruction enthaltenen Bestimmungen, wonach neben der allgemei nen veröffentlichten Instruction der Censoren noch eine be sondere Instruction Statt finden solle, nicht weiter Statt finden zu lassen," und dann 2) ob die Entscheidungen in Preß- und Censursachen ohne Entscheidungsgründe nicht ertheilt werden sollen? Die erste der nurgedachtcn Fragen wurde von 55 gegen 8 Stimmen, dagegen die zweite Frage einstimmig bejaht. (Fortsetzung folgt.) Todesfall. Am 23. August starb in Warmbrunn, im 72. Lebens jahre, am Nervenscblage der Rittergutsbesitzer Herr Jo hann Gottlieb Korn, früher Besitzer der Buchhand lung Wilhelm Gottlieb Korn in Breslau. Wir hoffen von dem Verstorbenen, der, so lange er im Buchhandel thälig war, zu den achtbarsten Mitgliedern desselben gezählt werden mußte, und unter anderem s. Z. viel dazu bcigetragen hat, der Deutschen und Französischen Literatur immer größcrn Absatz in Polen zu sichern, bald eine kurze Biographie mittheilen zu können und enthalten uns deshalb für jetzt aller weitern Bemerkungen. M i s c e l l e n. Gutenberg's Denkmal. Außer den hier bereits besprochenen Abbildungen w. erschien noch in Bezug auf die ses Denkmal eine schöne Denkmünze vom Hofgraveuc und Wappensteinschneider I. I. Neuß in Augsburg, auf der einen Seite Gutenberg's Statue nach Thorwaldsen zeigend, auf der andern die Inschrift: XKILIVl i.^ivi'rquir «LKNLHil 801. IE8 LX111011' M6L»1V>1. I-MdlO «rnnx-ol» vkn'Lkns NOHi 8IUI, 8LV kO?OI.I8 OK1NIIN18 10 8ä?IOI>1'. Bei der Einweihung des Denkmals wurden neben meh reren einzelnen Gedichten :c. ausgegeben: „Willkommen, den geehrten Gästen dargebracht von der Stadt Mainz. (2 Hymnen und ein Schifferlied.)" „Das Buchdrucker-Wappen. Ein Versuch demselben seine ursprüngliche Gestalt und Bedeutung wieder zu geben, von Ernst Becker, Geh. Hof- und Cabinets- Buchdrucker in Darmstadt." „Doppelwappen der Buchdrucker und Schriftsetzer, ver liehen von Kaiser Friedrich Hl. Gez. von Ballenbcr- ger. Trefflich ausgeführtcs Blatt in gr. 8. aus der Druckerei von Stahl u. Bekker in Darmstadt." „Lat. Ode, von G. Th. Sold an, in Gießen." Hr. G. Fischer von Waldheim, früher Professor und Bibliothekar in Mainz, jetzt Kaiser!. Nuss, wirkl. Staats rath und Professor in Moskau, hatte ein Programm mit dem Titel: „Einige Worte an die Mainzer bei der Feierlichkeit des dem Erfinder der Buchdruckerkunst I. Gutenberg in Mainz zu errichtenden Denkmals (4. 16 S. und eine Schriftprobe)" übersandt, in welchem er Gutcnberg gegen Diejenigen in Schutz nimmt, welche die Erfindung der Buchdruckeckunst Andern zuschreibcn wollen. Die Enthüllung des Denkmals für Gutenberg wurde auch in einer Berliner Buchdcuckerei (der des Herrn Krause) gefeiert. Unter Musik-Begleitung wurden zuerst in der Ofsicin einige Lieder gesungen, dann hielt Herr Liew eine kurze Festrede, worauf das ganze Personal der Druckerei nach der Sommerwohnung des Herrn Krause fuhr, wo ein reiches Mahl und ein Ball ihrer harrte. Verantwortlicher Redacteur; C. F. Dbrsfling.
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