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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1837
- Sprache
- Deutsch
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1701 73 1702 lerischen und literarischen Welt im Allgemeinen der Grund satz sestgestcllt habe, als sei das oben bezeichnet Verfah ren mit dem Stempel des Betrugs zu belegen. Bei näherer Betrachtung finden wir nämlich, daß wir zwei Kunstausdrücke haben, welche das wiederholte Er scheinen eines Buches anzeigcn. Diese sind Ausgabe und Auslage. Beide wurden zeither gleichmäßig in der Bedeutung gebraucht, daß ein Werk vergriffen und daher cinneuer—gleichviel ob verbesserter oder veränderter — Ab druck desselben nöthig geworden sei. Wurden aber von einem Wecke, dessen eine Auflage noch nicht vergriffen war, die noch vorhandenen Exemplare mit dem Titel „neue Auflage oder Ausgabe" wieder versandt, so galt dies für betrüglich. Diese Redeweise zeugt von einer Unklarheit der Begriffs, welche um so bedeutender ist, als sie eben so sehr Beein trächtigung der Eigenthumsrechte als Verletzung des Rech tes auf Ehre zur Folge hatte, und mit dem Deutschen Buchhandel, dessen hohe Entwicklung wir mit Recht sonst rühmen, durchaus nicht vereinigt werden kann. Einerseits hätten nämlich schon die Worte Ausgabe und Auflage an die Hand geben können, daß sie zweier lei Sinn haben und neue Ausgabe blos so viel sagen will, als ein Buch sei wieder von Neuem ausgegeben, d.h. auf die dem Deutschen Buchhandel eigene Weise verbrei tet und den Sortimentshändlern wie dem Publicum ins Gedächtnis zurückgerufen worden, während eine neue Auflage von einem Buche blos dann vorhanden ist, wenn ein neuer Druck desselben veranstaltet worden, was bei einer bloßen neuen Ausgabe keineswegs nothwcndig ist. Somit besteht also zwischen beiden Bezeichnungen das Un terscheidende darin, daß bei einer neuen Auflage noth- wendig neuer Druck der wiederholten Verbreitung vorher gehen muß, während bei der neuen Ausgabe die wie derholte Verbreitung, das Ausgeben, die Hauptsache ist. Da nun aber bei der neuen Ausgabe neuer Druck noch nicht gerade ausgeschlossen und also eine Verwechslung mit Auflage immer noch möglich ist, so wäre zu völliger Schei dung beider Begriffe festzusetzen, daß nur dann eine neue Ausgabe vorhanden sei, wenn ein Werk nicht von Neuem abgezogen, sondern nur von Neuem aus- gegeben wurde. Andererseits muß auch anerkannt werden, daß ein Kaufmann seine Waare, so öfter will, zum Verkauf aus bieten darf. Nun besteht dieses wiederholte Anbieten eines Verlagsartikels von Seiten des Verlagshändlcrs insbeson dere darin, daß er ein im Schwalle der neuern Erscheinun gen vergessenes Werk durch wiederholte Versendung dem Sortimentshändler zu erneuter Thätigkeit für Verbreitung, dem Publicum zum Ankauf und den kritischen Anstalten zur nähern Würdigung desselben empfiehlt. Daß aber ein solches wiederholtes Versenden nicht auch auf dem Titel sollte angezcigt werden dürfen, wäre eine wunderliche Zumuthung, wogegen cs vielmehr als ein aufrichtiges Be nennen der Sache mit ihrem wahren Namen erscheint, wenn der Verleger dieses Verfahre» freiwillig auf dem Titel durch den Beisatz „zweite Ausgabe" anzeigt. Daß aber eine solche „neue Ausgabe" ohne neuen Abdruck auch eine verbesserte und vermehrte sein könne, bedarf kaum einer Erwähnung, da Zusätze verschiedener Art ja immerhin ge macht werden können, ja sie sind sogar wünschenswerlh, da hierdurch manche gute ältere Werke sich noch in gebüh render Geltung erhalten und so dem Verleger einen ihm häufig entgehenden wohlverdienten Vorthcil aus einem oft mehr ehren- als gewinnvollen Unternehmen dacbieten. Dagegen geht aus dem Bisherigen hervor, daß einen Vorrath Exemplare eines älter» Werkes, ohne neuen Abdruck als neue Auflage, oder mit einem ganz andern Titel als neues Werk verbreiten, nichts Anderes als das Pu blicum absichtlich täuschen heißt. Wenn nun dargelegt wäre, daß in Beziehung auf den Unterschied zwischen neuen Ausgaben und Auflagen, sowie auf den Vorwurf eines buchhändlerischen Betrugs die seit herige Gewohnheit weder vor dem Recht noch vor der Bil ligkeit bestehen kann und daher die Begründung einer der Natur der Sache gemäßen Gewohnheit bis zu gesetzlicher Anordnungsehr wünschenswertst erscheint, so wird auch Vorsicht im Gebrauche ehrenkränkendec Ausdrücke, wie sie selbst in unser» Tagen sich vernehmen lassen, ein nicht unerwünschtes Resultat sein, das einem Publicum wohl ansteht, welches als Beförderer der Humanität durch die Literatur sonst gegründete Ansprüche auf Hochach tung hat. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Dörffling. 6 e k a n n t in a ch u n g e n. pränumerations- und Sudscriptions- Rnseig cn. s3876.j LubsorPtious-AurteiAe von Lellinl's Opern, irn vollständigen tlluvieruusruge mit clenlsolrem und itulieuisolrein lext. Il sHin!'s berrliebe 'I'onseböptungen baben so rablreiebe kreunde, besonder-, in de» gebildeten Kreisen getänden, »o nur dis blöke des Preises von 6—7 >/k tür die sinrslns Oper ein Hindernis« tür die ^nscksttung »ar, dass »ir iw Ver trauen aut dis allgemeinste Vkeilnskme es unterncbmen, eins neue, dureb dis grösste VVoblteilkeir des kreise« dedem rugiinglicke Ausgabe kerausrngeben. 'l'rettückes Arrangement, Oorrectkeit, blleganr und 8ekönke!t des 8livkes »erden die Ausgabe susüeieknen und das Ersckeinen in b.ielerll»gell die Lnsckstlüng erleicbtern. Lis Weiknaekten und dieujskr erscbelnen: Nie llnliolcnniite — In Ltrsniers in 3 l-ief. ü 2V As. ! Der kirnt — II kii stn in 3 l-iet'. n 20 As. diacb dem lürsekeinen kört der 8ubscript!o»»preis aut, ^ und der erböbte Kadenprcls tritt ein.
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