für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegeben von den Deputirtcn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Borfenvereins. ^§92. Freitags, den 17-November 1837. Nachdruck in der Schweiz. Die neue Züricher Zeitung sagt hierüber: „Seitdem die Deutschen Bundesstaaten dem Handwerk der Nachdru cker auf wirksame Weise entgcgentreten und den literarischen Rechtszustand gesichert haben, sängt das Unheil in der Schweiz an, und unter den Augen der Regierung des frei sinnigen Cantons Appenzell a. Rh. treibt das sogenannte Literatur-Comptoir in Herisau das Gewerbe offenkundig, indem nicht nur Goethe's sämmtliche Werke, sondern auch Hufeland's Enchiridion unter dem Haupttitel: „Samm lung der besten medicinischen und chirurgischen Schriften aller Zeiten und Völker, 5. Thl." durch dasselbe nachge druckt und verbreitet, und weitere Lieferungen verheißen wer den. Wir wissen nicht, in wie weit die Gesetze des Can- tons Appenzell solche Eingriffe in das Eigenthum rechtmä ßiger Verleger und Autoren gestatten, glauben aber, die Cantonsregierungen der Schweiz überhaupt darauf auf merksam machen zu müssen, daß, wenn nicht von ihnen aus dem Unwesen des Nachdrucks und seiner Verbreitung kräftig gesteuert wird, auch das Eigenthum vieler Schwei zerischer Verlagsbuchhändler auf das Höchste gefährdet wer? den dürfte. Die Schweizer Buchhandlungen, welche sich nie mit Nachdrücken besudelt haben, genossen bis jetzt in Deutschland einer allgemeinen Achtung. Diese Achtung und das bis jetzt besessene Vertrauen könnten durch das schändliche Gewerbe solch fahrender Glücksritter, die nicht den Muth haben, ihre Industrie auf rechtlichem Wege an bezahltem Selbstverlag zu erproben, verloren gehen, und dadurch Schuldige und Schuldlose in eine Classe versetzt werden. Wäre es vielleicht nicht rathsam, daß ein Congreß sämmtlicher Schweizerischer Buchhandlungen zusammen träte , um durch vereinte Schritte bei den Cantonsregierun- 4r Jahrgang. gen diesem Unheil zu steuern, und zu verhüten, daß das bisher ehrenwerthe Gewerbe Schweizerischer Buchhändler all gemeiner Verachtung und dem Schimpf von ganz Deutsch land preisgegeben werde? Offenbarer Raub wird wohl nicht unter der Firma „ Gewerbsfreiheit" getrieben werden dürfen." Literatur des Buchhandels. Engelmann, W., Llüliotlisva mockico-oliirurAios et xliartnsosutivo-oliennos, oder Verzeichniß derjenigen medicinischen, chirurgischen, geburtshülflichen undphar- maceutisch-chemischen Bücher, welche vom Jahre 1750 bis zur Mitte des Jahres 1837 in Deutschland erschie nen sind. Zuerst herausgegeben von Theod. Christ. Friedr. Enslin. Von neuem gänzlich umgearbeitet. 5. Auflage. Mit einem vollständigen Materiencegister. gr. 8. Leipzig, Engelmann. (588 Seiten.) Da die Enslin'schen, seit einigen Jahren in den Besitz des Herrn Engelmann übergegangenen Kataloge zu den nothwendigsten Hülfsmitteln der Buchhändler gehören, war es feit langer Zeit ein sehr störender Umstand, daß der medicinische, einer derer, welche man am häufigsten zu Rache ziehen muß, fehlte. Und selbst, wo er vorhanden war, blieb eine große Lücke bemerkbar, denn die 4. Auf lage reichte nur bis 1825, und wie viel und Wichtiges ist seitdem im Fache der Medicin erschienen! Deshalb müssen wir der jetzt vollendeten 5. Auflage den freundlichste Will kommen entgegcnrufen, welchen sie desto mehr zu verdie nen scheint, je aufmerksamer man sie betrachtet und prüft. Wie in seinem mechanisch-technischen und in seinem schön wissenschaftlichen Kataloge hat Herr Engelmann auch hier 166