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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1837
- Sprache
- Deutsch
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2141 90 2142 Jedenfalls kann Frankreich für den Augenblick nicht erwarten, daß seine Angelegenheit diese, ohnehin verwickelte, Berathung noch schwieriger machen und ihr so sehnlich gewünschtes Ende verzögern soll. Man ist daher diesseitig entschlossen, die Resultate einstweilen rubig abzuwarten und sich spätere Schritte vorzubehalten. Sind, wie man nicht anders er warten kann, die von derDeulschen Bundesversammlung bei dieser Frage zu Grunde gelegten Principien dem literarischen Eigcnthume günstig, so wird man spater auf keine ernst hafte Schwierigkeit stoßen, den Rechlsbegriff auf die wech selseitigen Verhältnisse beider Länder auszudehnen. Gleich nach Fertigung des Deutschen Preßgesetzes wird Frankreich daher an die Deutschen Regierungen Vorschläge erneuern, die ihrer Bestätigung von Seiten der Französischen Kammer ge wiß sein oürfen. „Es wird ein schöner Tag sein", fügt der Verfasser dieses Artikels in dem erwähnten Journal am Schlüsse hinzu, „wenn die literarische Piraterie durch einen allgemeinen Bannstrahl getroffen sein wird. Denn von diesem Tage an wird nicht allein die Industrie des straubes und jener Handel aufhören, dessen Producte Diebstähle sind, sondern es wird eine heilsame Reform in der Literatur einge leitet werden, indem sie ihre moralische Würde zurückerhält." Gesetz zur Sicherung des literarischen Eigenthums. Zur Vervollständigung der von Zeit zu Zeit von uns mitgetheilten Notizen über das Gesetz zur Sicherung des literar. Eigenthums, welches von dem Deutschen Bun destage erwartet wird, theilen wir nachstehend einen Artikel aus der Allgemeinen Zeitung, Nr. 308, mit. Wir brauchen wohl kaum hinzuzufügen, daß die darin enthaltenen Nach richten von den Schwierigkeiten, welche von gewisser Seite gegen jenes Gesetz erhoben werden sollen, unserer Ueberzeu-1 gung nach nicht den mindesten Glauben verdienen. „Berlin, 27. Octbr. Deutsche Blatter haben kürz-' lich von einem Preßgesetze gesprochen, welches in Preußen ^ vorbereitet werde und jetzt auch dem Bundestage vorliege; au genscheinlich aber haben sie damit das Gesetz gegen den Nach druck verwechselt, der in unserm Deutschen Vaterlande, ob- i gleich setzt allgemein prohibirt, doch auf so verschiedene Weise! desinict, und als solcher bestraft wird, daß eine entschiedene und übereinstimmende Gesetzgebung in dieser Hinsicht nur wohlthätig für Literatur und Kunst überhaupt und für den! Buchhandel insbesondere sein kann. Fast jede Nummer des in Leipzig erscheinenden Buchhändler-Börsenblattes er zählt von Eollisionen und Nachtheilen, die dem rechtmä ßigen Verleger von Büchern sowohl, als von Musikalien, Landcharten und Kunstsachen, durch den unzureichenden Schutz der bisherigen Gesetzgebung entstehen. „Mangelhafter noch ist die Wohlthat des Gesetzes für Bühnendichter und Componisten, die — ihre Geistespro- ducte mögen noch so gern gesehen und gehört sein — in Deutschland doch Hungers sterben können, während ihre Eollegen in Frankreich aus ihrem Talent eine einträgliche Rente machen, und selbst in Rußland vor der Willkür der Theater - Direktoren geschützt sind. Allem diesem soll nun, dem Vernehmen nach, der Preußische Gesetzentwurf ab helfen, und Preußen hatte sich dadurch, wenn er auch vor läufig nur in den eignen Provinzen zur Ausführung käme, den Dank aller Gebildeten erworben. „Gleichwohl hören wir, daß gerade in einem benachbar ten Deutschen Staate, in demjenigen, der schon vor Jahr hunderten den Nachdruck bestrafte, und dessen zweite Haupt stadt das Eentrum des Deutschen Buchhandels ist, die mei sten Schwierigkeiten gegen eine allgemeine Maaßregel zu Gunsten des geistigen Eigenkhums — aus Gründen, die wir allerdings nicht näher kennen — erhoben werden. Wir sind gewohnt, dieses Land zugleich als die Wiege der Deut schen Bildung zu betrachten (?), und obwohl gewisse Kam- mervcrhandlungen der letzten Jahre von der geistigen Höhe seiner Legislatoren — oder vielmehr der Majorität dersel ben — eben kein günstiges Zeugniß abgelegt haben, kön nen wir uns doch nicht an den Gedanken gewöhnen, daß gerade dort gegen die geistigen Interessen des gemeinsamen Vaterlandes angekämpsl werde." M i s c e l l e n. W. Menzel verläßt Stuttgart und zieht sich nach Waldenburg in Schlesien zu seinem Stiefvater, dem bekann ten Oekonomen Elsner, zurück. Die Mitlernachtszeitung enthalt in Bezug hierauf eine Mittheilung aus Stuttgart, worin gesagt wird, die Künste, womit Hr W. Menzel seit so vielen Jahren seinen Mangel an gelehrter Bildung zu verbergen gewußt, seien in der bekannten Streitschrift des vr. Strauß mit so gründlicher und doch faßlicher Kritik ent hüllt worden, daß M. auch bei dem geistesärmeren Mittel stände der Lesewelt allen Eredit verloren habe, und Eotta da durch genöthigt worden sei, die Redaktion des Literaturblat- tes in andere Hände zu geben. Heine's Broschüre „über den Denuncianten" habe auch auf die gesellschaftlichen Ver hältnisse des Herrn Menzel einen schlimmen Einfluß geübt. Einige Dichter von der Schwäbischen Schule, welche bis jetzt, aus Haß gegen die Richtung Heine's und Gleichgesinn ter, Menzel protegict, drohten sich jetzt von ihm abzuwen den und halten ihm einen Termin gestellt, binnen welchem er zur Wiederherstellung seiner Ehre die von Heine offe riere Genugthuung annehmen, oder ihre Gesellschaft auf immer meiden müsse. Türkische Modezeitung. Die Mitternachtzei tung meldet: In Eonstantinopel wird ein Untechallungs- blatt mit Modebildern erscheinen; der Prospectus circulirt bereits. Hindostanische Literatur. Ein Herr Garcin de Tassy wird nächstens eine Geschichte der Hindostanischen Literatur erscheinen lassen. Er hat zu dem Zwecke bereits Notizen über 700 Hindost. Schriftsteller gesammelt. I. F. Eooper hatte seinen Nachbarn in Eooperstown verboten, auf seinem Grundbesitze Picknicks zu haben; das j Volk hielt hierauf eine Versammlung, wo beschlossen wurde, alle Cooper'schen Romane aus den Bibliotheken herauszu werfen. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dbrffling.
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