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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1926
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- 1926-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1926
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^ 78, 8. April 1826, Redaktioneller Teil, sich auch noch -der Beklagten als Provisionsrcisender für genau dieselbe Ware und das nämliche Absatzgebiet verpflichtete, gegen die Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns verstieß, kann nicht zwei felhaft fein. Denn es ist klar, daß der Provisionsreiscnde, der zu einem zweiten Auftraggeber in Beziehungen wie die eben er wähnten tritt, den Interessen des ersten Auftraggebers sich nicht mehr mit demselben ungeteilten Eifer und mit dem gleichen Erfolg wie vordem widmen kann und damit das Vertrauen täuscht, das der ursprüngliche Gcschüftshcrr in ihn gefetzt hat. Die Frage, ob der Provisionsreisende dann, wenn es sich nicht um die gleiche Ware und das gleiche Absatzgebiet handelt, eine weitere Vertre tung ohne vorherige Befragung oder wenigstens Benachrichtigung des ersten Auftraggebers übernehmen kann, bedarf hier nicht der Entscheidung; die Umstände des einzelnen Falles werden hierfür stets von wesentlicher Bedeutung sein-. Auf Büchcrrcisendc an- geivcndct, wird man also zunächst und grundsätzlich von »gleicher Ware» sprechen müssen und obigen Wortes des Reichsgerichts ein gedenk sein, daß der Reifende nicht mit demselben ungeteilten'Eifer und gleichen Erfolg zwecn Herren dienen kann. Die Umstände des Falles können freilich Ausnahmen bedingen, wenn gelegent lich ohne Beeinträchtigung der Pflicht und der Zeit des Reisenden ein anders geartetes Buch (kein Konkurrenzwerk) aus anderem Berlage mit verkauft wird; aber diese Ausnahme ist streng aus- zulcgcn in Rücksicht darauf, daß der Reisende seine Kraft dadurch nicht zersplittern darf. Soviel dürfte auch aus dieser Rcichsgc- richtsentfcheidung hervorgehen. Kalender-Neform*) Auch den äußeren Nahmen, innerhalb dessen sich unsere Tätigkeit abspiclt, gilt es zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Es kann da durch an überflüssigem Aufwand gespart werden; und zwar ganz, vhue daß man dadurch etwa verliert, was uns Nutzen bereitete. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Verbesserung des jetzt für unsere Zeit rechnung im gesellschaftlichen und geschäftlichen Verkehrsleben gültigen Zeitrahmens, des Kalenders, zu betrachten, wenn man die Frage der N e f v r in b e d ü r f t i g k e i t des »Gregorianischen« Ka lenders erhebt. Ist diese Frage einmal erhoben, so wird weiter hin die Frage zu stellen sein, auf welche Weise eine Vorteile bringende Kalenderreform auszubilden ist, die das ist, was ihr Name besagt: eine Reform, die sich darstellt als eine sinn- und sachgemäße Fort bildung des Bestehenden zu einer zweckmäßigeren, einfacheren Form, die in sich mehr Vorteile bietet, als das Bestehende überhaupt bieten kann. Welches ist denn der am schlimmsten empfundene Mangel des Gregorianischen Kalenders? Das ist zweifellos das Schwanken des Osterfestes innerhalb eines Zeitraumes von 35 Tagen, nämlich zwischen dem 22. März und dem 25. April. Dieser Mangel ist übrigens schon vor der Einführung des Gregorianischen Kalenders, die im Fahre 1582 erfolgte, empfunden worden. Schon im 16. Jahrhundert sind die Be strebungen, den Ostertermiu seines Schwankens zu entkleiden, sowohl von Martin Luther wie von dem Jesuiten Clavius als erwünscht und »den christlichen Normen durchaus nicht widersprechend« bezeichnet worden. Doch die gregorianische Kalcnderreform brachte nicht die Festlegung des Osterfestes. ES wird Zeit, sie nunmehr herbeizuführen. Der Nus nach einer Reform des Kalenders ist denn auch seit ge raumer Zeit seitens vieler Stellen erhoben worden. In letzter Zeit haben neben kirchlichen Behörden (z. B. dem deutschen Pfarrertag) namentlich weite und maßgebende Kreise des Handels und Verkehrs immer lebhafter die Forderung laut werden lassen, den Ostertermin festzulegen, weil der bisherige Instand Mißstände mit sich bringt, die namentlich auch im Schulwesen unangenehm empfunden werden. Auch der gesamte Buchhandel, sowohl was die Kreise der Verleger wie der Sortimenter betrifft, hat schwer unter dem Schwanken des Oster termins zu leiden. Für viele Sortimenter bedeutet der Schulbücher- vcrkauf die Hochsaison des Geschäfts. Die Schulbuchverlegcr und Druckereien dürften ebenso an der Festlegung des Schulbeginns inter essiert sein. Jetzt kann der Termin um fünf Wochen früher oder später fallen; das wird für die für das Beschaffen wie für die Abrechnung zu treffenden Dispositionen äußerst unangenehm empfunden. Be kanntlich findet schon seit alters her die Buchhändlermesse verbunden mit der Hauptversammlung des Börsenvereins am Sonntag Kantate *) Ohne selbst dazu Stellung zu nehmen, bringen wir den uns aus Mitgliederkrcrsen zngegangeuen Aufsatz gern zur allgemeinen Kenntnis. Red. statt. Wenn auch die bis zum Kriegsende damit verbundene Abrech nung zwischen Verlag und Sortiment durch die Inflationszeit und deren Folgen zurzeit noch nicht wieder in Gang gekommen ist, so würde doch die Festlegung des Kantate-Sonntags für alle Kreise des Buch handels von besonderem Werte seim Der Kantate-Sonntag kann aber nach der jetzt beobachteten Oster- Regel zwischen dem 19. April und dem 23. Mai schwanken. Wie an genehm und verkehrserleichternd würde es sein, wenn der Kantate- Sonntag künftighin stets auf einen bestimmten Tag des Monats Mai, z. B. immerwährend auf den 5. Mai fallen würde. Der Gesamt- buchhandel hat also alle Ursache, sich fördernd und werbend den Be stredungen für Kalender-Reform anzuschließen. Auf dem internationalen Handelskammerkongreß, der im Jahre 1910 in London stattfaud, stand als erster Punkt auf der Tagesord nung: »Vereinheitlichung und Vereinfachung des gregorianischen Ka lenders«. Es wurde der Beschluß gefaßt, die Einführung eines festen Kalenders und dabei also auch die Festlegung des Osterfestes durch internationale Vereinbarung zu erstreben. Auf dem 1912 in Boston abgehaltenen Handelskammcrkongreß wurde der in dem Londoner Beschlüsse enthaltene Wunsch erneuert. Von den deutschen Handelskammern sind bisher namentlich diejenigen von Crefeld, Kiel, Mannheim und Pforzheim für die baldige Herbei führung einer Kalenderreform tätig gewesen. Wie auf vielen anderen Gebieten internationaler Wohlfahrt, so haben auch diese der Erleich terung des menschlichen Verkehrs dienenden Bestrebungen ihren Mittelpunkt in der Schweiz gefunden. Der schweizerische Bundesrat übernahm es, die gewünschte internationale Konferenz nach Bern cin- zubcrufen. Unterdessen hat der nach dem Weltkriege erstandene Völker bund in Genf ein besonderes Komitee zur Behandlung der Frage der Kalendcrreform eingesetzt unter dem Namen »Oomite special ck'ekucks cke 1a rekorme cku Ealewkrier«, das bereits in wiederholte Beratungen eingetreten ist. Es ist auch bekannt geworden, daß maßgebende Kreise der katholischen Kirche großes Interesse für eine .Kalenderreform ge zeigt haben. Ein diese Frage behandelnder Ausschuß ist unter dem Vorsitz des Herrn Bigourdan im Mai 1922 in Rom zusammengetreten ! und hat eingehend die Kalender-Reform und die Frage der Festlegung des Osterfestes erörtert, wobei die Mißstände des Gregorianischen Ka lenders scharf beleuchtet wurden. Also das Ziel ist gesteckt; der Wille, ihm zuzustreben, ist vorhan den: so handelt es sich nur noch darum, den rechten Weg zu finden, der am besten einzuschlagen ist, um das Ziel zu erreichen. Ein solcher Weg wird gewiesen durch den im nachfolgenden ge nauer beschriebenen Kalenderreform-Vorschlag des Kieler beratenden Ingenieurs vr. Rudolf Bloch m a n n, der sich in folgende 5 Sätze zusammenfassen läßt: 1. Das gemeine Jahr enthält 364 Tage mit Wochentagscharakter und einen (zwischen Juni und Juli eingeschobenen) Tag ohne Wochen- tagscharakter (Mittsommertag). 2. Der alle 4 Jahre (jedoch nicht in den mit zwei Nullen nach einer durch 4 nicht teilbaren Zahl endenden Jahren) cinzuschiebende Schalt tag fällt an das Ende des Schaltjahres und trägt auch keinen Wochen- tagscharakter. 3. Die einzelnen Monate haben folgende Längeu: 31 Tage: Januar, April, Juli, Oktober 30 Tage: Februar, Mai, Augpst, Novemder 36 Tage: März, Juni, September, Dezember. 4. Jedes Mvnatsdatum fällt mit einem bestimmten Wochentag zu sammen. Das Jahr fängt mit einem Sonntage an. 5. Das Osterfest wird stets am Sonntag, dem 8. April gefeiert; dementsprechend die andern vom Osterfeste abhängigen Festtage auch an bestimmten Tagen; z. B. Pfingsten stets am 26. Mai. Durch Einführung des Blochmannschen Kalende r-Nefvrmvor- schlagcs wird mit einem Schlage eine Reihe von Mißstäuden, die dem Gregorianischen Kalender anhaften, beseitigt: 1. Es gibt keinen Monat mehr, der mir 28 Tage hat. 2. Alle Vierteljahre haben die gleiche Länge von 91 Tagen. 3. Alle Monate haben die gleiche Anzahl von Werktagen, näm lich 26. 1. Der jedes Jahr einfallende Tag ohne Wochentagscharakter (Mittsommertag) fällt in die Helle und warme Jahreszeit auf der (von der überwiegenden Mehrheit der Menschen bewohnten) nördlichen Erd halbkugel und kann daher besonders gut zur Erholung ansgermtzt werden; er kann als Weltfeiertag gelten. 5. Durch die Anfügung (nicht Einfügung) des Schalttages in den Schaltjahren am Ende des Jahres bleibt das ganze Gefüge aller Jahre für 365 Tage ungestört und gleichmäßig. 423
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