Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1933
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- 1933-08-05
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- 05.08.1933
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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160, 5. August 1933. Redaktioneller Teil. — Cvrechiaal. Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. verkebrsnackriekten. Billige Geschäftspapierc. — Ab 1. August ist es gestattet, Rech nungen, die wegen Überschreitung der bis zu fünf Worten erlaubten Nachtragungen nicht als Drucksache versandt werden können, bis zum Gewicht von 100 g als »Geschäftspapierc« mit 8 Npf. frei gemacht, im innerdeutschen Verkehr einschl. Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg und Österreich zu versenden. Der Umschlag muß die Aufschrift »Geschäftspapiere« tragen. Die neuen Höchst- und Mindestmaße für Drucksachen usw. — 1. für Po st karten und Drucksachenkarten: 2) höchstens 14,8 em lang und 10,5 em breit b) mindestens 10,5 om lang und 7,4 em breit 2. für Briefe, Geschäftspapiere, Drucksachen, Wa renproben, Mischsendungen, Briefpäckchen und Päckchen: s) höchstens: Länge, Breite und Höhe zusammen 80 cm; größte Länge jedoch nicht mehr als 00 em mindestens: Länge 11,4 em, Breite 8,1 em b) Nollenform, höchstens: Länge und der zweifache Durchmesser zusammen 100 em; Länge nicht über 80 em mindestens: Länge 11,4 om, Durchmesser 2 em. Anmerkung: Die für Briefe, Kreuzbandsendungen, Druck sachen unter Umschlag, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendun gen usw. am 1. August in Kraft getretenen neuen Höchst- und Mindest maße gelten im innerdeutschen Verkehr einschließlich Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg und Österreich. Nach dem Saargebiet und der Freien Stadt Danzig gelten auch die Höchst- und Mindestmaße für Päckchen. Nach dem übrigen Ausland bleibt das Höchstmaß 45 em in jeder Ausdehnung für Drucksachen und Briefe bestehen, ebenso für Warenproben 45X20X10 em. Versonalnackrickten. Jubiläum. — Am 5. August ist Herr Febor Tauchnitz L5 Jahre bei der Verlagsbuchhandlung Johann Ambrosius Barth, Leipzig tätig. Diese Zeit wurde nur durch seine Kriegsteil nahme unterbrochen. Er hat sich schnell zum Abteilungsleiter empor gearbeitet. In Anerkennung treuester Pflichterfüllung wurde ihm vom Börsenverein das Ehrenzeichen des Buchhandels verliehen. Sprecüsaal Erpeeßgut. Immer wieder zeigt die Praxis, daß das Sortiment dem Verlag Versaudwege vorschreibt, die dieser nicht einhalten kann und dadurch neben unnötigem Arger beiden Teilen auch unnötige Kosten verur sacht —, was man heute doch nach Möglichkeit vermeiden sollte. Be sonders häufig trifft das bei Sendungen zu, die per Bahnexpreß an den Besteller gehen sollen. Hier will ich kurz einen Fall schildern, der uns ein außer ordentlich lehrreiches Schulbeispiel zu sein scheint und festgehalten zu werden verdient. Ein mitteldeutsches Sortiment bestellt bei uns telegraphisch zwei Bücher (gr. 8*>) im Gesamtgewicht von 1200 Gramm (!) mit der Vorschrift: »Expreß V-Zug 139«. Das Telegramm war aufgegeben um 0 Uhr abends (!). Der V-Zug 139 verläßt München um 8.30 Uhr (!) morgens. Nun bitte ich die Herren Kollegen vom Sortiment, doch einmal mit mir zu betrachten, wie sich dieser Fall abwickeln mußte. Daß das Telegramm erst nach Geschäftsschluß eingehen konnte, war wohl auch der aufgebenden Firma klar. Daß bei uns die Arbeit um 568 Uhr morgens schon beginnt, ist eine Ausnahme, die vom Besteller sicher nicht berücksichtigt wurde (für gewöhnlich ist mit 8 Uhr als regu lärem Geschäftsbeginn zu rechnen). Die Post vom Vorabend wird also bereits um 7^ Uhr von der Geschäftsleitung eingesehen und an die einzelnen Abteilungen weitergegeben; immerhin wird es in jedem Fall 568—8 Uhr sein, bis sie der Expedient in die Hand be kommt. Niemand wird nun erwarten, daß dieser alle München ver lassenden V-Züge im Kopf hat, so vergeht noch einmal kostbare Zeit, bis v 139 im Kursbuch ermittelt ist. Dabei ist es mindestens 8 Uhr geworden und der Expedient weiß genau, mag er machen, was er will, es wird in jedem Fall falsch sein. Den Zug erreicht die Sen dung keinesfalls mehr, denn das Ausschreiben der Faktur, das Aus suchen der Bücher, Verpacken und Frankieren braucht eben auch etwas Zeit, und schließlich ist München keine Stadt, bei der man nur um die Ecke zu gehen hat, um am Bahnhof zu sein, »v 139« wäre jeden falls längst über alle Berge. (Daß die Bahn außerdem eine ange messene Frist zur Anlieferung der Expreßgüter vorschreibt, sei hier Nun kommt die Frage: Wie bringe ich die Bücher schnellstens an ihren Bestimmungsort, damit dem Sortiment Scherereien er spart bleiben? Eine Vorschrift der Reichsbahn besagt: »Expreßgut wird nach der Auflieferung sofort mit dem nächsten geeigneten Per sonen-, Eil- oder Schnellzug befördert«. Diese Vorschrift ist dehnbar und daher gefährlich, denn erscheint der Reichsbahn der nächste Per sonenzug als geeignet, so kann der Sortimenter trotz der Spesen recht lange auf sein Expreß warten. (Ich betone ausdrücklich, es m u ß nicht so sein, es kann aber so sein.) Der nächste v 139 geht erst am nächsten Tage, »Dringend Eilbote« ist für Päckchen nicht zulässig, kommt also als einzige Beschleunigungsmöglichkeit nur »Einfach Eilbote« in Frage. So wird die Sendung wenigstens am nächsten Mittag an Ort und Stelle sein. Einer Reklamation sicher, gibt der Expedient die Sendung nun so auf den Weg. Am nächsten Tage Ferngespräch: Der erboste Kollege vom Sorti ment fragt nach seinen Büchern und ist natürlich nicht sehr freund lich dabei. Ihm wird kurze Erklärung. Wieder am nächsten Tag kommt ein Schreiben: »Sie haben meine Vorschrift nicht eingehalten. Sendung kam zu spät hier an. Dadurch hohe Spesen für Fern gespräch, die ich, da durch Ihr Verschulden entstanden, Ihnen belasten muß«. Darauf schreiben mir natürlich zurück, daß wir aus den und den Gründen ablehnen müssen, da nicht unsere Schuld. Zusammengefaßt: 1 Telegramm, 1 Ferngespräch, 2 Briefe, das sind NM 4.83 an Spesen, zu alledem noch eine Menge Ärger. Und das alles — für die Katz! Könnte man sich und den anderen all das nicht ersparen, wenn man zwei Hauptsachen immer berücksichtigen wollte: 1. Bestellung so rechtzeitig aufgeben, daß es dem Verleger auch möglich ist, sie zu dem gewünschten Zeitpunkt zu erledigen. Die Reichsbahn hat nicht das Verständnis für die Spezialwünsche ein, zelner Fälle, sondern schreibt für sich Bewegungsfreiheit von min destens 5«—1 Stunde vor. 2. Überlegen, ob die Sendung sich überhaupt zum Expreßgut eignet. Die Vorschrift lautet hier: »Alle Gegenstände, die sich zur Be förderung im Packwagen (nicht Postwagen) eignen, können als Expreßgut befördert werden«. Die Bahn lehnt somit — die Praxis erweist das immer wieder — die Verantwortung oder überhaupt die Mitnahme bei so kleinen Sendungen ab, da sie unter den großen Gütern zu leicht verlorengehen. Jedenfalls wäre es unsers Erachtens billiger, gleich telefonisch zu bestellen, da ließe sich alles vereinbaren; die hohen Telegramm gebühren kämen in Wegfall und der Arger bliebe beiden Teilen er spart. Liebermann i. H. R. Oldenbourg, München. Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen: Fachverein' »Die deutschen Leihbüche reien E. V.« betr. Gründungsversammlung. S. 579 / Sächs.- Thür. Buchhändler-Verband betr. Verbands-Versammlung. S. 579. Artikel: Verlag und Sortiment im buchhändlerischen Berufsstand. Von H. Gonski. S. 579. Der Reise- und Versandbuchhandel im Nahmen des buchhändle rischen Berufsstandes. S. 581. Bericht des Vereins Erholungsheim für Deutsche Buchhändler über das Geschäftsjahr 1932. Von W. Moosdors. S. 581. Von der Weltausstellung in Chicago. S. 583. Der deutsche Büchermarkt im Juni 1933. Von L. Schönrock. S. 584. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. S. 583. Kleine Mitteilungen S. 585: Zur Beachtung für alle Ver leger / Jubiläum C. L. Krüger, Witten / Münchener Fach gruppe Buchhandel im DHV / Buchhändler im Rundfunk / Be vorstehende Papierpreiserhöhung / Beschlagnahmte Druckschrift / Aufgehobene Beschlagnahme. Verkehrsnachrichten S. 586: Billige Geschäftspapiere / Die neuen Höchst- und Mindestmaße für Drucksachen usw. Personalnachrichten S. 586: Jubiläum K. Tauchnitz, Leipzig. Sprechsaal S. 586: Expreßgut. 586
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