Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19330204
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193302043
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19330204
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-02
- Tag1933-02-04
- Monat1933-02
- Jahr1933
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
>1? 3V, 4. Februar 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Auslandoerkehr. Wir werden jetzt wieder laufend iider die wichtigsten Änderungen der Devisenordnungen der Länder berichten, nach denen der deutsche Buchhandel Beziehungen unterhält. Die Veröffentlichungen erscheinen in der Reihenfolge der jüngsten Veränderungen, zumal über die grundlegenden Bestimmungen schon früher berichtet wurde. Griechenland. In unserer letzten Mitteilung über die griechischen Verhältnisse wurde noch auf die Verordnung der griechischen Nc-gierung hinge- wiefen, nach welcher Zollbeamte verpflichtet waren, die Einfuhr von Waren aus Deutschland nur gegen Vorlegung einer Erlaubnis der Bank -für Griechenland zu gestatten. Diese Verordnung ist aufgehoben. Wohl muß der griechische Importeur nach einer soeben eingegangenen Nachricht zwei Genehmigungen einholen, die eine von ber Zentral- kommislsion zur Prüfung des Kontingents, die andere von der üavqus cks Oreee zur Sicherstellung der Zahlungsmöglichkeit. Er erhält die Dokumente und die Einfuhrerlaubnis — nach einer Mitteilung des Neichsiverbandes des Deutschen Gros;- u-nd Überseehandels — wenn er eine sofortige Sicherheit in Höhe von 15 Prozent des Rechnungswertes leistet und sich verpflichtet, den Rest innerhalb von drei Monaten zur Verrechnung mit der Rcichsbank einzuzahlcn. Die alten Impor teure werden bei der Erteilung von Genehmigungen -bevorzugt, weil, wie »Industrie und Handel« vom 1. Februar berichtet, die neue Imporlvorschrift, 'die in Ergänzung des im August abgeschlossenen Verrechnungsabkommens mit der Neichsbank erlassen wurde, aus drücklich vorsieht, das; nur derjenige Kaufmann grundsätzlich Einfuhr erlaubnis erhält, der in den letzen drei Fahren bereits mit der gleichen Ware gehandelt hat. Es must also besonders im Verkehr mit neuen Importfirmen nachgeprüft werden, ob eine ausdrückliche I-m- porterlaudnis vorliegt. Das Risiko des deutschen Exporteurs wird ausgeschaltet, wenn er sich die Lieferungen vorausbezahlen lästt. »Industrie und Handel« empfiehlt nach Lage der Verhältnisse bei Geschäftsabschlüssen die Zahlung eines unwiderruflichen Akkreditivs in Höhe von mindestens 25 Prozent des Fakturenwertes zur Bedingung zu machen und die weiter verbleibende Nestforderung gegen Dokumente nachzunehmen. Besonders zu empfehlen ist diese Praxis beim Eingehen neuer Ver bindungen. Inzwischen bemühen sich die kaufmännischen Verbände der gröste- ren griechischen Städte, einen Ausweg zur Abdeckung ihrer Aus landschulden zu finden, denn nicht nur die Kontingentierung, auch die Erschwerung geregelten Verkehrs durch alte Moratoriumsschulden haben große Unzufriedenheit in Handels-krei/fen hevvorgerufen. Die Verbände haben laut »Industrie und Handel« wiederholt ihren guten Willen bekundet, die Auslandvcrpflichtungen zu liquidieren. Zur Zeit ist der Devisenhandel in Griechenland verboten. Den allgemeinen Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Griechenland regelt ein Merkblatt der Reichsbank wie folgt: »Künftig sollen die Zahlungen im laufenden kommerziellen Verkehr der beiden Staaten in Drachmen und in Reichsmark er folgen, sodast die Beschaffung einer dritten Valuta entfällt. Die deut schen Importeure werden ihre Rechnungen im Nahmen Ihrer De visenkontingente in der Weise begleichen, 'dast /sie entweder Drachmen in Griechenland zahlen lassen oder, soweit Neichsmarkzahlung ver einbart ist, die Reichsmark auf das Girokonto Nr. 1 der kanqus cke Oröee bei der Neichsbank in Berlin zugunsten ihrer griechischen Lieferanten einzahlen lassen. Umgekehrt werden die griechischen Importeure für ihre Wareneinfuhr aus Deutschland den Gegen wert in Drachmen auf das Konto der Reichsbank bei der Lanqus äo Oröee in Athen einzahlen, oder durch Vermittlung der kanqu-s cke Oröee in Reichsmark an ihre deutschen Gläubiger zahlen lassen. Die beiderseitigen Exporteure sollen durch die Lanque cke Oröee bzw. durch die Rcichsbank für jede Einzahlung Zug um Zug in ihrer Landeswährung befriedigt werden. Soweit im deutsch-griechischen Warenverkehr in fremden Va luten, z. B. Dollar, Franken usw. fakturiert wird, können im Nah men der gesetzlichen Bestimmungen zwischen den Handeltreibenden Vereinbarungen darüber getroffen werden, zu welchem Kurs ihre Forderungen in Drachmen oder Reichsmark gezahlt werden müssen.« Nach einer Mitteilung der Deutsch-Griechischen Handelsstelle in Athen, Erussou 21, trifft es nicht zu, dast die griechischen Schuldner die Moratoriumsraten nur an die Notenbank zu zahlen haben. Im Wege des Vergleichs können Zahlungen der Gesamtschuld sowohl über Warenclearing wie an jede dritte Stelle geleistet werden. Die Deutsch-Griechische Handeisstelle, die dem Börsenvevein unbe kannt ist, übernimmt das Inkasso festgefrorener Forderungen. Über die großen privaten Kompensationsgeschäfte des Reemtsma- Grciling-Konzcrns liegen neue Nachrichten nicht vor. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang das Clearing wiederaufgenommen wird. Das zweijährige Drachmen-Moratorium wird übrigens nur dann angeivendet, wenn der Gläubiger der Abzahlung eingefrorener Schul den in Drachmen zustimmt. Bleibt der Gläubiger auf seiner Devisen forderung bestehen, so tritt das fünfjährige Devisenmoratorium in Kraft. Hierzu schreibt der Rcichsverband: »Die meisten Griechenland-Gläubiger übersehen die Tatsache, das; eine Einklagung bzw. zwangsweise Beitreibung der von den griechischen Kauslcuten geschuldeten Beträge nur dann möglich ist, wenn der Gläubiger bereit ist, statt der geschuldeten Devisen Drachmen anzunehmen, die dann in vier Halbjahresraten von dem Schuldner gezahlt werden müssen, wobei der Schuldner verpflichtet ist, seine Devisenschuld zum jeweiligen Tageskurs zu begleichen. Es empfiehlt sich daher unter Umständen, um zu große finan zielle Opfer zu vermeiden, sich mit dem zweijährigen ,Drachmen- Handelsmoratorium* abzufinden, sofern die Lage des deut schen Gläubigers das gestattet, weil hierbei di« relativ geringsten Kursopfer zu bringen sind«. Im übrigen bleibt auch bei der Anwendung des zweijährigen Moratoriums eine Devisenschuld als Gesamtdevisenforderung bestehen und nur die halbjährig zu zahlende Quote wird in Drachmen zum laufenden Kurs berechnet. Das zwischen der Neichsbank und der Bank von Griechenland vereinbarte Verrechnungs-Verfahren gewinnt durch die Angleichung des Athener Kurses an den Berliner wieder an Bedeutung. Wenn bei Mitglicdsfirmen der Wunsch besteht, die gesamten Forderungen des deutschen Buchhandels zum Clearing anzumeldcn, so wird entsprechende Bekanntgabe der Forderungen an die Geschäfts stelle erbeten. Allerdings kann ein Urteil über die Aussichten einer solchen Kollektivanforderung noch nicht abgegeben werden. Auslandabteilung. Wöchentliche Übersicht über geschäftl. Einrichtungen und Veränderungen. Znsammengcstcllt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. 26. Januar—1. Februar 1933. Vorhergehend« Liste 1933, Nr. 24. (Zeichen-Erklärung s. Nr. K.) Konkurse und Vergleichsverfahren. HB eyer's Nachfolger Buchhandl. u. Antiq. G. m. b. H., Eduard, Wien I. Ausgleichsverfahren aufgehoben. HC h r t st i a n s c n, Paul, Wolgast. In Konkurs s. 1V/I. 1933. S. a. Bbl. 20. Hufsnreuter fen., Carl, Rathenow. Konkursverfahren aufgehoben. Firma erloschen. v^Jurovics, Samuel, Berlin. Konkursverfahren aufgehoben. ^ Firma besteht weiter. Adresse jetzt: NW 87, Wullenweberstr. 4/S. r—r jetzt: C 9 Tiergarten 0658. Märkische Buchhandlung, Fürftenwalde. Vergleichs verfahren 11/1. 1933 aufgehoben. Meißner Buch, LeipzigC 1. Konkursverfahren aufgehoben. Firma besteht weiter. Adresse jetzt: C 1, Hohestr. 13. »-«- 30742 u. 30772. HMerlnm-Berlag G. ntz. >b. H., Baden-Baden. Ver gleichsverfahren 21/1. 1933 ausgehoben. HStruve's Buchh. Ludw. Gross, W., Eutin. In Kon kurs f. 24/1. 1933. S. a. Bbl. 28. X -< HA genturdes Rauhen Hauses G. in. b. H., Hamburg. HMax Runge ausgeschioden. Wilhelm Kilhnecke wurde zum stellvertr. Geschäftes, bestellt. Sein« Prokura ist erloschen. Mlthen L Claus seu, Schwerin (Mecklb.s. Leipziger Komm, jetzt: Hug L Co. HB a za r - A c t ie n - G e se l l scha f t, Berlin W 9, jetzt: SW 88, Enckestr. 2. »-r- jetzt: Dönhoss 42S. d jetzt: 7714. Richard Voelcker wurde zum weiteren Vorst.-Mitgl. bestellt. HHBerger, Erwin, Verlag, Berlin-Gr unewald, Salzbrunner Str. 14. Gegr. 1/IV. 1920. (>» H 5 Brabant 2172. — V Wertheim Bank A.-G., Berlin. — ^ 105367.) Leipziger Komm.: s. Koehler. Biedermann L Kinbler A.-G., Czernowitz, würbe aus eigenen Wunsch im Adreßbuch gestrichen. HB randnssche Verlagsbuchhandlung Martin Brandus, Berlin W 50, jetzt: W 30, Viktoria-Luise- Platz 7. jetzt: B 5 Barbarossa 7301. 87
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder