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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1944-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1944
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- Deutsch
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nungen erfolgt die Aufteilung der Sammelsendungen auf die an die Schule liefernden Buchhandlungen. Aus kriegsbedingten Gründen kann nur für jedes Fach und jede Schulart ein im ganzen Reich einheitliches Buch hergestellt werden. Dieser technische Zwang birgt für die Kriegszeit einen entscheidenden Vorteil für die Durchfüh rung eines geregelten Schulunterrichts in sich. Nun entfallen mit einem Schlage alle Unzuträglichkeiten, die sich bei der Verlagerung der Schulen in andere Gaue oder der Aufnahme der Schüler als Gastschüler in anderen Schulen durch die Vielfalt der benu^ten Bücher ergaben. Jetjt können noch so viele Schüler und Schülerinnen den Ort und die Schule wech seln, sie werden stets das gleiche Buch im Unterricht be- nutjen können. Das Bestellverfahren, über das ebenso wie über alle anderen technischen Einzelheiten ein Merkblatt ausführliche Auskunft gibt, das die Reichsschrifttumskammer und der Börsenverein dem vertreibenden Buchhandel zuleitet, se^t für die Neuproduktion aber erst ein, wenn klargestellt ist, daß eine Schulklasse mit den Altbeständen aus dem ver treibenden Buchhandel und dem Verlag den Bedarf nicht decken kann und das Austauschverfahren zwischen verschie denen Schulen durchgeführt ist. Um aus Rohstoffgrüpden so sparsam wie möglich zu verfahren, haben Reichsleiter Bouhler und Reichsminister Rust sich an die Öffentlichkeit gewandt upd die Eltern auf gefordert, ihre Kinder zur Abgabe der Bücher aus ihrem Besitj an die „Leihbüchereien für Lernbücher“ zu veran lassen. Auf diesem Wege hofft man zu erreichen, daß ganze Klassen mit den vorhandenen Beständen auch im nächsten Schuljahr ausreichen werden. An einigen Orten werden beim Sortiment und den Buchverkaufsstellen noch Restbeständc vorhanden sein, die dazu beitragen werden, eine Schulklasse mit den bisher benutzten Büchern einheitlich auszustatten. Aus diesem Grunde erfolgt in der Zweiten Durchführungs bestimmung zur Amtlichen Bekanntmachung der Reichs schrifttumskammer Nr. 162 die Weisung an den vertrei benden Buchhandel, die Restbestände der bisher amtlich eingeführten Lernbücher sofort an die nächstgelegene Schule zu verkaufen. Auch die bei den Verlegern noch lagernden Restbestände werden sinnvoll zum Auffüllen der „Leih büchereien für Lernbücher“ eingesetzt werden. Darüber er halten die betreffenden Verleger unmittelbar Benachrichti gungen. Es ist nun Aufgabe der Schule und der Schulver waltung, ihre Leihbücherei mit einer ausreichenden Anzahl der bisher benutzten Bücher auszurüsten oder, wenn das nicht angeht, durch Abgabe ihrer Bestände die Auffüllung bei einer Nachbarschule zu ermöglichen. Auch bei dieser Aufgabe des Austausches der Altbestände werden sich die Schulräte und -direktoren der höheren Schulen der Beratung und Unterstützung der „Beauftragten der Reichsschrifttums kammer und des Börsenvereins“ erfreuen. Es ist strengstens darauf zu achten, daß jede Schulklasse die gleichen Bücher benutzt, d. h. also, entweder werden nur die bisher zugelas senen Bücher verwandt oder nur die neuen reichseinheit lichen. Ein Nebeneinander verschiedener Bücher gibt es nicht. Es leuchtet ein, daß es sich hier um eine umfassende und verantwortungsvolle Aufgabe des Buchbeauftragten handelt, die er nur meistern kann, wenn ihm seine Berufs kameraden zur gemeinsamen Bewältigung der anfallenden Arbeiten zur Seite stehen. Diese Ausführungen sollen nur in großen Zügen ein Bild der neuen Organisation ergeben. Eins dürfte aber deut lich geworden sein: Das neue Verfahren verlangt von jedem einzelnen, besonders aber von den „Beauftragten der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins“ ein hohes Maß von Verantwortung und Einsatzfreudigkeit. Es wird aber jedem Mitglied des vertreibenden Buchhandels klar sein, daß er alles daransetzen muß, um in Kriegszeiten die neue Regelung aufs beste durchzuführen und die Schulen schnell und reibungslos in den Besitz der Lernbücher zu bringen. Um Unklarheiten zu beseitigen, sei betont, daß der Ver kauf an Privatpersonen ab sofort einzustellen ist. Auch die Lcrnbiicher, die jetzt noch für das laufende Schuljahr zur Auslieferung gelangen, sind nicht mehr dem Einzelbesteller auszuhändigen, sondern sofort arf die Schulen gemäß der Zweiten Durchführungsbestimmung zur Amtlichen Bekannt machung Nr. 162 zu verkaufen. Alle bisher getroffenen Vereinbarungen über Gewäh rung von Rabattsätzen für Sammelbestellungen zur unent geltlichen Versorgung der Schüler und Schülerinnen mit Lernmitteln und Belieferung mit Freihandstücken für den Gebrauch der Lehrer sind durch den Erlaß des Reichser ziehungsministers Ela (4 Schriftt.) 21. E II, E III vom 3. Mai 1944 ausdrücklich außer Kraft gesetzt worden. Es muß also darauf geachtet werden, daß die Exemplare, die von den Lehrkräften benötigt werden, ebenso wie die Stücke für die Bestandsbücherei zusammen mit den Büchern für die Schüler bestellt und geliefert werden. Das neue Verfahren ist für alle allgemein bildenden Schulen maßgebend. Es berührt in keiner Weise die Berufs schulen, Berufsfachschulen (Handelsschulen, Hauswirtschafts- schulen) und Fachschulen. In Kürze wird zur Erprobung des neuen Verteiler apparates der erste praktische Versuch mit den amtlichen Regeln für die Rechtschreibung und Wörterverzeichnis unternommen werden. Zunächst können nur die Schüler der 4. Klasse der Volksschule beliefert werden. Wie es in dem oben angeführten Merkblatt dargestellt ist, werden die Buchbeauftragten von ihren zuständigen Auslieferstellen Bestellformulare zur Weiterleitung an die Schulräte oder Schulen unmittelbar erhalten. Nur diese ordnungsgemäß von der Schule ausgefiillten Bestellformulare, von denen ein Exemplar über den Schulrat an die Auslieferstelle und ein zweites Exemplar von dem Schulrat über den Beauftragten der Reichsschrifttumskammer an die Auslieferstelle zu leiten sind, werden von der Auslieferstelle erledigt. Daraus er hellt, daß alle anderen Bestellungen, die je^t bereits bei einzelnen Buchhandlungen von Schülern oder Schulen auf gegeben wurden, ungültig sind. Alle Verbesserungen, die sich bei diesem ersten Ver such als notwendig erweisen sollten, werden der großen Be währung bei Beginn des Schuljahres 1944/45 zugute kommen. Der Dank an Professor Kippenberg An seinem siebzigsten Geburtstage versammelte sich am 22. Mai in Weimar das geistige Deutschland mit den Vertretern der Städte Leipzig, Bremen, Weimar und Frankfurt a. M., um Professor Dr. Anton Kippenberg zu ehren. Ministerialrat Dr. Rudolf Erckmann überbrachte eine Glückwunsch- adresse von Reichsmi.nister Dr. Goebbels, in welcher der Minister seinen Dank für die reich gesegnete Arbeit Anton Kippenbergs, die er der deutschen Kultur geleistet bat, aussprach. Anton Kippenberg dürfe diesen Tag in dem Bewußtsein feiern, Entscheidendes zur deutschen Gegenwartskultur beigetragen zu haben. Sein Verlag sei eine der reprä sentativsten Pflanzstätten des deutschen Geistes, seine Werke seien Zeugnisse höchster Buchkultur. Im Namen des Oberbürgermeisters der Reichsmessestadt Leipzig vermittelte Stadtrat Hauptmann die Grüße und Glückwünsche der Buch- und Bachstadt. Leipzig ehre in Anton Kippenberg einen der vorbild lichsten und erfolgreichsten Männer der Stadt, dessen Schaffen ihr zu Weltruf verbalf. Der Redner gab gleichzeitig die erstmalige Verleihung der Leibniz-Plakette der Reichsmessestadt Leipzig für hervorragende Verdienste um das Leipziger Kulturleben bekannt. Noch weitere sechzehn Redner sprachen dem Jubilar tiefempfun dene Worte der Wertschätzung und des Dankes aus. Die Stadt Weimar ernannte ihn zum Ehrenbürger der Goethestadt Weimar und seine Geburtsstadt Bremen verlieh ihm die bronzene Stadtmedaille. Professor Kippenberg dankte mit der Versicherung, weiter zu wirken im Dienste des deutschen Volkes, dem seine ganze bisherige Lebensarbeit gegolten habe. Diese Versicherung unterstrich er durch die dankbar aufgenommene Mitteilung, daß es sein, seiner Gattin und seiner Töchter Wunsch sei, die Sammlung Kippenberg einmal dem deutschen Volke für immer zuzueignen. Böraenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 4t, Sonnabend, den 27. Mai 1944 87
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