Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 41 (R. 29) Leipzig, Sonnabend den 27. Mai 1944 111. Jahrgang FUHR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Paul Hanfried Dietrich Lehrling im Hause Ludwig Rönrscheid i Bonn Hans. Dorrhauer Sohn der Inhaberin und Mitarbeiter und Bevollmächtigter . des Lido-Verlags Lisbeth Dorrhauer in Leipzig Meinhard Engelke Teilhaber der Ramdohrschen Buchhandlung £uckschwerdt & Engelke in Braunschweig Werner Froweln Mitarbeiter der Firma Ferdinand Hirt Sc Sohn in Leipzig Toni Lipke Lektorin im West-Ost-Verlag Werner Jöhren in Berlin Rudolf Pott Gehilfe im Verlag Kurt Stenger in Erfurt Erich Schirdewahn Inhaber der Buchhandlung Rudolf Schirdewahn in Gleiwit? Josef Schmitt Mitarbeiter der Buchhandlung Paul Pattloch in Aschaffcnburg Wilhelm Schredt Mitarbeiter des Verlages Carl Schünemann in Bremen, Zweigstelle Wien Gustav Adolf Schumacher Leiter der Fachbuch-Abteilung von Leon Sauniers Buchhandlung in Stettin Udo Stangenberg Inhaber der gleichnamigen Bahnhofsbuchhandlung in Posen Karl Thiel Inhaber der Buchhandlung gleichen Namens in Wiener Neustadt Heinz Voerckel Lehrling der Firma H. G. Wallmann in Leipzig Georg-Wilhelm Wassmann Mitarbeiter der Buchhandlung Heinrich Poertgen in Münster (Westf.) DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN An den vertreibenden Buchhandel! Mit der Weisung vom 28. November 1943 hat das Pro- pagandarainisterium den vertreibenden Buchhandel ver pflichtet, die Lagerbestände auf dem schnellsten Wege in die Hände des lebten Abnehmers gelangen zu lassen. Ith mache darauf aufmerksam, daß sich derjenige einem Ver fahren wegen Unzuverlässigkeit und Nichteignung ausse^t, der sein Geschäft vorübergehend stillegt und die Bestände weiter hortet. Auf Grund des § 7 der Satjung der Reichsschriftturns- kammer ergeht deshalb folgende Weisung: 1. Bevor eine Firma des vertreibenden Buchhandels still gelegt wird, ist der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel in Leipzig zu melden, in welcher Weise für die Durchführung des genannten Ministerialerlasses ge sorgt ist. Berliner Firmen haben die Meldung an die Reichsschrifttumskammer Berlin, Referat IIIL, zu richten. 2. Firmen des vertreibenden Buchhandels, die bereits still gelegt sind, haben die entsprechende Meldung unverzüg lich zu erstatten. 3. Hinsichtlich der Kriegsleihbüchereien gilt meine Weisung vom 4. März 1944 (Bbl. Nr. 20/1944) an die Leihbüche reien entsprechend. 4. Zur Wehrmacht einberufene Geschäftsinhaber, die ge mäß dieser Verlautbarung ihre Lagerbestände veräußert haben, erhalten bei Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag einen neuen Grundstode. Berlin, den 15. Mai 1944 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez. Hannsjohst Zur Bekanntmachung des Buchhändler-Börsen vereins über den buchhändlerischen Bestell-, Lieter- und Zahlungsverkehr vom 1. Oktober 1943 1. Weitere Erläuterungen Zu §2 (Bestellverfahren): Bei den direkten Verlegersendlingen fehlen häufig die Redinungen. Der Sor timenter kann infolgedessen die Bücher nicht auszeichnen, sondern muß beim Verleger erst rückfragen. Um für beide Teile unnötige Arbeitsbelastung zu vermeiden, wird folgen des Verfahren empfohlen: Gehen die Lieferungen unmittelbar vom Hersteller oder vom Auslieferungslager aus, sind die Rechnungen vor der Auslieferung gesondert an das Sortiment zu senden. Rechnungen aber, die den Sendungen beigefügt werden, sind so zu legen, daß sie ohne weiteres auffindbar sind. Ferner ist es zweckmäßig, bei größeren Lieferungen in Postpaketen oder Postgütern auf dem Anschriftzettel desjenigen Paketes, dem die Rechnung beigepackt ist, einen Stempelaufdruck „enthält Rechnung“' oder deutlich sichtbar ein „R“ anzu bringen. Zu § 10, Ziffer 3 (Einziehung von Be trägen bis zu RM 2 5.—): Bei manchen Verlagsfirmen bat sich das Bestreben gezeigt, aus Gründen der Arbeits ersparnis nur noch Nachnahmen zu liefern. Andere wiederum haben beantragt, die mit RM 25.— festgelegte Grenze für Nachnahmesendungen zu erhöhen. In beiden Fällen liegt eine Versehlechterung der Lieferungsbedingungen vor, die nur mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preis bildung zulässig ist. Dieser hat zu der Angelegenheit folgendermaßen Stel lung • genommen: „Der vom Börsenverein der Deutschen Börscnbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 41, Sonnabend, den 27. Mai 1944 85