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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1933
- Sprache
- Deutsch
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X 168, 22. Juli 1933. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. Konvcnükel in die Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit störend eingreiscn. Man kann nicht dulden, daß der Bestand wissenschaft licher Bibliotheken angegriffen wird, denn das hieße, die Auf gaben der großen Bibliotheken verkennen. Im Namen der Hes sischen Regierung — so schloß Ministerpräsident Werner mit einer humorvollen Wendung —, mit der ich in einer Art Personalunion lebe und die infolge unseres Einministeriums hier vollzählig vor Ihnen steht, spreche ich Ihnen die herzlichsten Glückwünsche aus und wünsche Ihrer Tagung in Ernst und Freude einen gedeih lichen Verlauf. Darauf begrüßte Professor vr. L i st -Darmstadt, zugleich Vorstand der Bibliothek der Technischen Hochschule, im Namen des Rektors die Versammlung in den Räumen der Hoch schule. Als erster Redner sprach Kirchner-Frankfurt über die Bibliotheken im nationalsozialistischen Staate. — Eppelshei- m e r-Darmstadt erläuterte sodann die Geschichte der Hessischen Landesbibliothek, insbesondere die Organisation in den vor kurzem eingeweihtcn neuen prächtigen Räumen des Schlosses, wobei er auch bemerkenswerte Ausführungen über die besonderen Aufgaben der Landcsbibliothcken überhaupt machte. Führungen durch die schö nen Räume ergänzten am Nachmittag diese Darstellung. — Einen inhaltrcichcn Vortrag über »Literärgeschichte fGelchrtengeschichte) als Wissenszweig des Bibliothekars« hielt H e r s e-Wolfenbüttel. — Der letzte Bortrag der ersten Sitzung von Redenbacher- Erlangcn war dem »Preußischen Gesamtkatalog und den nicht ange- schlosscnen Bibliotheken« gewidmet. Der nächste Tag brachte zunächst die wohlfundicrten Ausfüh rungen von Leyh -Tübingen über die Stellung der »Universitäts- Bibliothek im Rahmen der Universität«. — I u ch h o f f-Berlin sprach über einen mit Hilfe der Berliner Titcldrucke zu schaffenden »Realkatalog der Englandkunde«, der etwa 25 000 Titel umfassen wird und dessen Drucklegung wünschenswert sei. — Uber den frei willigen Arbeitsdienst in den wissenschaftlichen Bibliotheken sprach Ab b-Berlin aus Grund von Erfahrungen, die damit an der Preußischen Staatsbibliothek gemacht worden waren. — Fischer- Berlin verbreitete sich über »das aktuelle Buch und die wissenschaft liche Bibliothek«, forderte beschleunigten Gang desselben durch den Betrieb, schlug die Schaffung kleiner Handbibliotheken und Aus lagen aktueller Werke im Lesesaal vor, ferner von Fachbibliogra phien aktueller Literatur usw. Diesen wichtigen Gegcnwartsauf- gabcn, an denen zweifellos auch der Buchhandel interessiert sein dürfte, stehen jedoch technische Schwierigkeiten entgegen, die erst nach Ausfüllung der Bibliotheksctats überwunden werden könnten. — Struck -Kassel endlich behandelte »die Bedeutung der Dialekt literatur für die wissenschaftlichen Bibliotheken« und durchmusterte die deutschen Länder und Büchereien nach dieser Richtung hin. — Zwei Vorträge mit Lichtbildern befaßten sich vor allem mit dem Thema der »Photographie im Dienste bibliothekarischer Arbeit». Diese Frage behandelte zunächst Schürmcyer -Frankfurt a. M. und schilderte die vorhandenen und empfehlenswerten Geräte, die für den photographischen Dienst in einer wissenschaftlichen Biblio thek in Betracht kommen. — Ergänzt wurden diese Ausführungen durch Knies-Mainz über die »Kleinbildphotographie«. Von den sogenannten kleinen Mitteilungen aus und über Bi bliotheken seien hier nur zwei erwähnt. Trepl! n -Leipzig sprach über »die Rechtsgrundlage für die Photokopie in der Bibliotheks praxis«, ein Thema, das auch wiederholt im »Börsenblatt« behan delt worden ist (zuletzt von HMg in Nr. 80 vom 4. April 1933. Vgl. dazu auch die neuesten Ausführungen von A. Elfter in der Minerva-Zeitschrift, Jg. 9, 1933, 5/0. S. 86—88). — Leyh- Tübiugcn äußerte sich nochmals zu der Preisbildung im Zeit- schriftenwescn und zu der Frage der Dissertationen. Die früheren Proteste seien vom Börsenverein nicht beantwortet worden, aber nun könne er nach erneuter Fühlungnahme mit dem Vorstände die Mitteilung machen, daß die vom Bibliothekartag oft bekämpften Mißständc gebessert würden. So ist eine Entlastung der Zeitschrif ten von Dissertationen vorgesehen, bzw. Dissertationen müssen als solche gekennzeichnet werden. Dem Uberhandnehmcn von den Bibliotheksctat schädigenden »Reihen« soll gesteuert werden. Ferner soll ein fester Jahrespreis für die Zeitschriften vorgesehen werden, damit die Bibliotheken ihre Anschaffungen besser kalkulieren kön nen, und die Klagen über zu teure bzw. unbestimmte Zeitschriften- prcisc, besonders auch seitens der ausländischen Bibliotheken ver stummen. Bo» den sonstigen Veranstaltungen des diesjährigen Biblio- thekartagcs sei noch besonders der von Psannmüller -Darm- stadt aufgebautcn und von ihm erklärten Ausstellung von Kostbar keiten der Hessischen Landesbibliothck gedacht, die im Beisein des ehemaligen Großherzogs Ernst Ludwig eröffnet wurde. Die wert vollsten Handschriften und Inkunabeln, besonders aus der Samm lung des Barons Hüpsch, sowie die von dem früheren Bibliothcks- dircktor Adolf Schmidt betreuten alten Einbände boten jedem Bibliothekar einen Einblick in die reichen Schätze und eine Fülle von Anregungen. Ein Bcgrüßungsabcnd, ein gemeinsames Abendessen, ein Aus flug nach Jugenheim an der Bergstraße, ein Besuch von Mainz, wo unter sachkundiger Führung das Institut für Völkerpädagogik auf der Citadclle, der Dom und das im Römischen Kaiser neu auf- gestellte Gutcnberg-Museum besichtigt wurden, sowie eine Dampfer fahrt nach Aßmannshauser! boten reichlich Gelegenheit zu gegen seitiger Aussprache. — Zur nächstjährigen Psingsttagung lag eine Einladung nach Danzig vor. Zur Änderung der Kartellverordnung. Wenn es dem Börsenverein auch gelungen ist, in einigen wenigen Fällen die in 8 9 der Kariellvcrvrdnung vvrgcschriebene Einwilli gung des Kartellgerichts zur Verhängung von Sperren zu erhalten, so haben es die Langwierigkeit des Verfahrens und die sonstigen damit zusammenhängenden Schwierigkeiten doch mit sich gebracht, bah man davon absah, diesen Weg im Regelfälle zu beschreiten. Die Bestimmungen des Gesetzes, daß die verhängte Maßnahme keine Ge fährdung der Gesamtwirtschast oder des Gemeinwohls enthalten oder die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betrossenen nicht un billig einschränken dürfe, boten zu leicht Einwände und damit die Möglichkeit einer Verschleppung der Entscheidung; gerade auf rasches Zupackcn kommt es aber bei der Bekämpfung der Schleuderei an. Dieses gewährte das Gesetz zur Bekämpfung des unlautere» Wett bewerbs in weit besserem Maße. Es gelang denn auch in den meisten Fällen, in denen uns schlüssiges Beweismatcrial bcigebracht wurde, im Weg« einstweiliger Verfügung rasch vorzugehen. Die Rechtspre chung hat gerade aus diesem Gebiete in letzter Zeit eine verbands freundliche Wandlung genommen. In einem Urteil des Landgerichts III Berlin heißt es: »Es ist anerkannten Rechtes, daß das Schleudern von Marken artikeln gegenüber der Allgemeinheit schädlich wirkt, denn es be einträchtigt den legalen Handel und diejenigen Geschäftsleute, die sich a» die den Herstellern von Markenartikeln gegenüber einge- gangcnen Verpflichtungen halten. Da diese durch das Schleudern anderer in ihrer Steuerkrast geschwächt werden, so verstößt die Handlungsweise der Schlcuderer gegen den Grundsatz: .Gemeinnutz geht vor Eigennutz'«. Das Reichsgericht aber hat in einem Urteil vom 21. Februar 1933 satzungswidriges Verhalten eines Vereinsmitgliedes gegenüber Preisvereinbarungen als unlauteren Wettbewerb bezeichnet und es dabei als unerheblich bezeichnet, ob ein geschlossenes Preisbin- dungssystem vorliegt oder nicht. Zu dieser erfreulichen Gestaltung auf dem Gebiete der Recht sprechung tritt nun eine weitere wesentliche und wichtige durch Ge setzesakt selbst. Die neuen Bestimmungen, die das Reichsgesetz blatt vom 17. Juli 1938 enthält, bringen auch Änderungen der Kar-, tcllverordnung, von der uns hier die zu 8 9 der Verordnung inter essiert. Dem Absatz 2 des 8 9, der bisher lautete: »Die Einwilligung ist zu versagen, wenn die Maßnahmen eine Gefährdung der Gesamtwirtschast oder des Gemeinwohls enthalten oder die wirtschaftliche Bewegungssreiheit des Betroffenen un billig einschränken würden« ist ein weiterer Zusatz folgenden Inhalts beigefllgt: »Unbillig ist die Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungs freiheit insbesondere bann nicht, wenn der Geschäftsbetrieb des Betrossenen von Personen geleitet wird, welche die im Geschäfts verkehr erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen. Der Unzuver lässigkeit ist es gieichzuachten, wenn in dem Geschäftsbetrieb des Betroffenen die Güter oder Leistungen, aus die sich die Maßnahmen beziehen sollen, zu Preisen angeboten oder verkauft wurden, die unter Würdigung der Belange des Betriebes sowie der Gesamt- wirtschast und des Gemeinwohls als volkswirtschaftlich ungerecht- seriigt anzusehen sind, und die Fortsetzung einer solchen Preis gebarung zu besorgen ist». SS7
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