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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081231
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190812318
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Verzeichnis von Neuigkeiten, die in dieser Nummer zum erstenmal angekiinLigt sind (Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblatts). * ----- künftig erscheinend. II — Umschlag. AlphonsuS-Buchh. in Münster i. W. 16015 Wilhelm Baensch in Dresden. 16010 Bosworth <L Co. in Leipzig. ?i3.llo-Hniv6r8uiii. Loncksrüskl VIII. IX. X. 16013 60 ->). Deutscher Theater-Verlag in Berlin. 16015 Deutsche Theater-Zeitschrift. Nr. 14 u. ff. p. Jan. b. März 1909. 3 I. Cngelhorn in Stuttgart. 16018 Engelhorn's Allgemeine Roman-Bibliothek. XXV. Jahrgang. Bd. 12. de Vere Stacpoole: Fanny Lambert. 50H;geb. 76^. L. Ehlermann in Dresden. 16000 *Goedekes Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung. 2. Aufl. Heft 25. 4 20 H. S. Fischer, Verlag in Berlin. 16010 Die neue Rundschau. 20. Jahrg. Franckh sche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart. 16019 Xo8mos 1909. Lro8e1i. 6 Asb. 7 75 c^. Xo8mo8-8Lnä^6i36r 1909. Ls?! 1. 30 I. Guttcntag in Berlin. 16000 Aschenborn: Der Post-Überweisungs- und Scheckverkehr. 30 H L. Heuser Wwe. ä: Co. in Neuwied a. Rh. 15010 Koulen: Kaiser und Kind. 40 H. Huber L- Lahme Rachsg. in Wien. 15016/17 Ick§. 2. vis Walküre. ^ 3. vk§. 1 Vk§. 3. Lis^klisck. ? komplett 4 §sd. 5 Vf^. 4 vis OöttsräLmmsruv^. * *Stauber: Vom Kriegsschauplätze der Wiener Hofoper. -1 P. JurgensonZin Leipzig. 16014 kaebul8ki: Op. 25. lUöckitation. von. ä'orob. 2 ^ 20 — äo. vartiss. 2 20 — clo. kour ko. ä. 4 M8. 1 ^ 66 Voukino: Oorup. p. varps 8su1s. Op. 15 90 0); Op. 17 46 Op. 18 90 Op. 23 65 L 3 30 ^ Max Kielmann in Stuttgart. Glauben und Wissen 1909, Heft 1. Siebert: Religiöses Leben. 15014 15023 E. T. Mittler «L Sohn in Berlin. Ost». 6 Gustav Moritz, Verlag in Halle a/S. 16012 L 1 50 <z. g db achsenwald Ar fl Geb. Georg Reimer in Berlin. 15021 194. Lancks. 14 Leonhard Simion Ns. in Berlin. *Iio3sdrook, krausntraßss. 1 15022 Julius Springer in Berlin. 15024 *Meyer-Herzog: Die deutsche Post im Weltpostverein und im Wechselverkehr. 2. Aufl. 5 ^ 60 -Z; geb. 6 . ^ 60 H. Theodor Steintopss in Dresden. 15021 von Ostrvrrlck. kck. IV, v. 1. Xplt. 12 C. A. Walter, Verlag in Delitzsch. 15012 ^.U8A3.1)6 L I ^ 20 Nichtamtlicher Teil. Neue Bücher. Besprochen von R. L. Prager. Das Recht des Urhebers auf Versendung von Re zensionsexemplaren erörtert vr. Alexander Coulin in Fherings Jahrbüchern <Bd. 52, S. 473 ff.). Coulins Gedankengang ist kurz folgender: Nach 8 1 des Verlagsgesetzes hat der Verleger die Pflicht, das Werk zu ver breiten) zu dieser Verbreitung gehört die Inanspruchnahme der Kritik bei wissenschaftlichen Werken jeder Art und bei hervor ragenden belletristischen Werken. Dies geschieht herkömmlich in der Weise, daß der Verleger unentgeltlich an die Schriftleitungen der Fachzeitschriften und hervorragenden Tageszeitungen Be sprechungsexemplare versendet, wobei es diesen überlassen bleibt, eine Besprechung oder Anzeige herbeizuführen. Diese Versendung von Besprechungsexemplaren entspricht auch der Übung, ebenso daß einer Zeitschrift seitens des Verlegers ein Exemplar auf Verlangen behufs Besprechung zugesandt wird, es sei denn, daß wichtige Gründe (Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Besprechung oder der Ehrlichkeit der Zusage sVoigtländers) den Verleger veranlassen, es nicht zu tun. Die Versendung dieser Exemplare hat unentgeltlich und aus Kosten des Verlegers zu erfolgen. Aus der Natur des Schuldverhältnisses geht der Leistungsort hervor; daraus folgt, daß der Verleger die Gefahr für die ord nungsmäßige Ankunft des Besprechungsexemplars trägt. Da der Wille des Urhebers und Verlegers darauf hinzielt, der Schrift leitung die Möglichkeit einer Besprechung zu geben, dieser Er folg aber nicht durch die ordnungsmäßige Versendung, sondern erst durch die ordnungsmäßige Ankunft erreicht wird, ist Leistungs ort der gewerbliche Niederlassungsort der betreffenden Zeitschrift. Daraus folgt, daß im Falle des Verlustes auf dem Transport oder der Ankunft in unbrauchbarem Zustand der Verleger zur Lieferung eines Ersatzexemplars verpflichtet ist. Es erklärt sich aus diesem Gesichtspunkt, daß eine solche Ersatzpflicht zur »Übung« geworden sei. Die Versendung der Besprechungsexemplare habe in der »herkömmlichen Zeit« zu erfolgen, gewöhnlich in einem Exemplar; versendet er nach Frankreich, so hat er »nicht ein Exemplar, sondern zwei Exemplare zu liefern, denn da der Parteiwille auf eine Er- möglichung einer Besprechung in der betreffenden französischen Zeitschrift gerichtet ist, so ist er mittelbar auch auf die Schaffung der sachlichen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zweckes an dem Leistungsorte gerichtet; die sachliche Voraussetzung für die Ermöglichung der Besprechung des Werkes in einer französi schen Zeitschrift ist aber die Lieferung von zwei Besprechungs exemplaren. ..«
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