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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1944
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 22 (R. 15) L eipzig, Sonnabend den 18. März 1944 111. Jahrgang Bekanntmachung der Reichsschrifltumskammer Alibuchaktion Die Reichsschrifttumskammer wird demnächst eine Alt buchaktion veranstalten. Zweck dieser Aktion soll sein, Bü cher, die z. Zt. nicht oder wenig benutzt in den Bücher schränken stehen, anzukaufen und den Luftkriegsgeschädig ten zuzuführen, sowie den Leih-, Werk- und Volksbüchereien, die eine weitgehende Nutjung dieses Schrifttums gewähr leisten. Zur Durchführung der Aktion wird folgendes bestimmt: 1. Ankauf der Bücher Angekauft werden soll a) schöngeistiges Schrifttum, Klassiker-Ausgaben, Lexika, Nachschlagewerke; b) wissenschaftliches und Fach-Schrifttum, soweit es nicht veraltet und unerwünscht ist. Ankaufs berechtigt sind nur die Mitglieder der RSK. — Fachschaft Han del -, insbesondere die Sortimenter und Antiquariats- buchbändler. Zum nebenberuflichen Buchverkauf zuge lassene Personen und Leihbüchereien sind also nicht zum Ankauf berechtigt. Zum Ankauf von Altbüchern ist außerdem die Firma Leihbüchereihaus G. m. b.'H. in Leipzig berechtigt. Sie wird bestimmten Mitgliedern der Fachschaft Leihbücherei den Auftrag erteilen, in ihren Betrieben eine Ankaufsstelle des Leihbüchereihauses einzurichten. Das allgemeine Sortiment soll sich auf den Ankauf des unter a) bezeichneten Schrifttums beschränken. Sofern diese Firmen aber auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit über genügend Erfahrung auf dem Gebiet des unbrauch baren, unerwünschten und veralteten wissenschaftlichen und Fach-Schrifttums verfügen, steht es ihnen frei, auch das unter b) genannte Schrifttum anzukaufen. Wissenschaftliches und Fach-Schrifttum wird von den Fachbuchhändlern und Antiquaren angekauft. Die Kennzeichnung der Ankaufsstellen erfolgt durch Werbeplakate, die von der Reichsschrift tumskammer geliefert werden. Es werden drei Plakate hergestellt, nämlich 1. ein Plakat, das das Publikum zur Abgabe des unter a) genannten Schrifttums auffor dert, 2. ein Plakat, das das Publikum zur Abgabe des unter b) genannten Schrifttums auffordert und 3. ein Plakat, das bestimmte Leihbüchereien als Ankaufsstel len des Leihbüchereihauses kennzeichnet und das Publi kum zur Abgabe des für Leihbüchereien geeigneten Schrifttums auffordert. Die Teilnahme der Mitglieder der Fachschaft Han del an dieser Aktion ist freiwillig. Die Betriebe melden ihre Teilnahme bis zum 31. März 1944 bei der Reichs schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig G 1, Postschließfach 661. Sie fordern gleichzeitig entweder das Plakat a*n, das den Betrieb als Ankaufsstelle für schöngeistiges Schrifttum kennzeichnet, oder das Plakat, das den Betrieb als Ankaufsstelle für wissenschaftliches lind F:!Ch-Schrifttum kennzeichnet, oder aber beide Pla kate. Die Plakate werden im Schaufenster ausgehangi und unterrichten das Publikum darüber, daß der Be trieb zum Ankauf des in Frage kommenden Schrifttums berechtigt ist. Eine Liste der Ankaufsstellen für wis senschaftliches und Fach-Schrifttum wird demnächst im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 44 veröffentlicht. Die Betriebe, die-als An kaufsstellen für wissenschaftliches und Fach-Schrifttum an der Altbuchaktion teilnehmen wollen, haben sich bis zum 31. März 1944 mit Angabe der Spezialgebiete, die sie vornehmlich pflegen, zu melden, damit sie in die Liste aufgenommen werden. Die Meldung erfolgt ebenfalls bei der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Postschließfach 661. Die Teilnehmer der Altbuchaktion, die wissen schaftliches und Fach-Schrifttum nicht ankaufen, sollen das Publikum, das wissenschaftliches und Fach-Schrift tum verkaufen will, an die in dieser Liste bezeichneten Firmen verweisen, sie sind aber auch berechtigt, den Ankauf an diese Firmen selbst zu vermitteln. 2. Verkauf der Bücher Die angekauften Bestände sollen verkauft werden a) bevorzugt an Luftkriegsgeschädigte, die die Bücher zur Fortführung ihrer Berufsarbeit benötigen, sowie an luftkriegsgeschädigte Leih-, Werk- und Volks büchereien; b) an sonstige Luftkriegsgeschädigte und an alle sonsti gen Leib-, Werk- und Volksbüchereien. Den Leihbüchereien steht es frei, abgesehen von der Möglichkeit, daß sie über das Leihbüchereihaus angekauf tes Schrifttum bekommen können, sich mit einzelnen Sor timentern und Antiquaren in Verbindung zu setjen, um von dort aus außerdem mit den angekauften Beständen beliefert zu werden. c) An sonstiges Publikum können die angekauften Be stände verkauft werden, soweit keine Kaufwünsche der bevorzugten Gruppen vorliegen. Die Kammer würde auch keine Bedenken erheben, wenn ein Sor timenter ohne Rücksicht auf die bevorzugten Grup pen ein bestimmtes im Zuge der Altbuchaktion er worbenes Buch an einen Kunden verkauft, der ein Mehrfaches an brauchbaren alten Büchern abgibt. 3. An- und Verkaufspreise Die An- und Verkaufspreise müssen den im Buch handel üblichen Grundsätjen und den Richtlinien des Reichskommissars für die Preisbildung entsprechen. Ein Aufsatj über die Preisbildung im Antiquariat wird in einer der nächsten Nummern des „Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel 44 noch einmal einen zusam- nienfassenden Überblick für diejenigen Buchhändler geben, die mit Antiquariat bisher noch wenig zu tun ge habt haben. Berlin, den 26. Februar 1944 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer Im Aufträge: G S li t i Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 22. Sonuabend, den 18. Marx 19*4 41
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