Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19330504
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193305042
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19330504
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-05
- Tag1933-05-04
- Monat1933-05
- Jahr1933
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 102, 4, Mai 1933. Redastioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. b) Die Hauptversammlung wolle die als Anlage II abgedruckten vom Fachausschuß zugelassenen Änderungen der „Buch händlerischen Berkehrsordnung" beschließen. (V/e a) u/r-7 S) ern-ä/i/r/M /1/r/a^e/r / u/rck // §. 7V^. 97 uom 29. 7922.^ 11. Antrag des Gesamtvorstandes auf Ehrung eines verdienten Mitglieds. Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen werden vom Sonnabend, dem 13. Mai ab zu den im Tages programm angegebenen Zeiten im Ausschußzimmer iBuchhändlerhaus, Tür I Erdgeschoß) ausgegeben. Den Leipziger Mitgliedern werden, soweit sie nicht Stimmvertretung übernommen haben, die Drucksachen durch die Geschäftsstelle zugesandt. Im Falle der Stimmvertretung sind die Papiere im Wahlausschußzimmer (Tür I, Erdgeschoß) abzuholen. In das Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis 4. Mai der Geschäfts stelle angezeigt haben, daß sie selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sind und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis wird vom Donnerstag, dem 11. Mai 1933, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäfts stelle ausgehändigt. Über die in Verbindung mit der Hauptversammlung stattfindenden festlichen Veranstaltungen versandte der Festausschuß ein besonderes Rundschreiben. Da in der diesjährigen Hauptversammlung weittragende Beschlüsse zu fassen sind, fordern wir die Mit glieder zu zahlreicher Teilnahme auf. Kein Mitglied, das verhindert ist, selbst an der Versammlung tcilzunehmen, darf versäumen, seine Stimme in rechtsgültiger Form über den zuständigen Fach- oder Auslandvcrein auf ein teilnehmendes Mitglied zu übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Vollmachten müssen acht Tage vor der Haupt versammlung den zuständigen anerkannten Fach- oder Auslandsvereinen zugegangen sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, datz Stimmübertragung über den anerkannten Kreisverein nicht zulässig ist. Leipzig, den 12. April 1933. Oer Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 0r. Friedrich Oldenbourg Heinrich Bopsen 0r. Hellmuth v. Hase Ernst Reinhardt Paul Nitschmann Friedlich Alt Herbert Hoffmann Albert Diederich Bereinigung der Jugendschriftenverleger. Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung der Vereinigung der Jugendschriftenverleger am Sonnabend, dem 13. Mai 1933, 15 Uhr im Sitzungszimmer des Börsenvereins, Leipzig, Buch händlerhaus, Tür III, I. Stock. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Kassenbericht. 3. Wahlen. 4. Lieferungsbedingungen. 5. Referat des Herrn Eisenreich i. Fa. Schaffstein, Köln, über die Schaffung eines Büchereigesetzes und die Einrichtung von Kinderlesshallen bei allen Volksbüchereien. 6. Belieferung des Auchbuchhandels. 7. Verschiedenes: Leihbibliotheken, Tag des Kindes, Inter nationaler Verlegerkongreß u. a. m. Der Vorstand. Das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels. Fm Reichskonrmlssarlat für Sen gewerblichen Mittelstand ist nach Meldungen der Tagespresse der Entwurf für das neue Mlttelstands- schutzgcsetz fertiggestellt worden. Da er schon in der nächsten Woche dem Neichskabinett »orgelegt werden soll, ist mit seiner baldigen Veröffentlichung zu rechnen. Er wird enthalten: Ein völliges Ver bot von Zugaben; die Sperre für die Errichtung neuer Geschäfte; die Warenhaus- und Filial- Steuer; die Senkung der Hauszins st euer; die Auf lösung der Regiebetriebe; Maßnahmen gegen Wan d erläge r, gegen Hausier- und Ba h nh o ss ha n del; die Erschließung von P e rfonalkre di t für die mittel- ständische Wirtschaft und Vollstreckungsschutz für diese. 328 Es ist selbstverständlich, daß alle diese Bestimmungen für den Buchhandel aller Zweige von größter Bedeutung sind. In erster Linie natürlich für den vertreibenden Buchhandel, da sie seine Ge schäftslage unmittelbar berühren. Darüber hinaus aber auch für den Verlag; beim Existenzsicherung des Sortiments ist auch für ihn Voraussetzung günstiger Geschästsverhältnisse. Einzelne der im Ent wurf geregelten Bestimmungen werben schon seit langem vom Buch handel vertreten; so z. B. das völlige Zugabeverbot. Alljährlich haben wir beim Oster-Schuldnchgcschäft den Kampf wegen der Zu gabe der Schitlerkalenber zu führen. Wenn auch die Verkaufsorbnung klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, welche Zugaben im buch händlerischen Sinne nur erlaubt sind, nämlich solch«, die lediglich der Werbung dienen und ihrer Natur nach nicht zum Verkaufe be stimmt find, so treten die Versuche, durch Zugaben zum Kauf anzu reizen und den Kunden in den eigenen Laden zu locken, immer wieder in Erscheinung. Das wird dvi einem gesetzlichen völligen Zugabe verbot aushören. Segensreich ist vor allen Dingen, daß die Kompromißlösung wegsallen soll, welche die Notverordnung vom S. März 1SW zugunsten der Zugabeindustrie enthält. Zugaben werben künftighin auch dann nicht mehr zulässig sein, wenn der Gewährende an Stelle ber Zugabe den Einstandspreis anbieiet. Auch die Auflösung der Regiebetriebe, mit anderen Worten das Aufhören der Betätigung der öffentlichen Hand, ist «ine immer wieder erhobene Forderung unseres Berussstandes. Wegen der Bemühungen NM Erschließung von Perfonalkredit für den Buchhandel, insbesondere für das Sortiment, erinnern wir au die Verhandlungen aus der Herbstiagung in Coburg und an die im Anschluß Hiera» durchgeführte Kredithilfsaktion, über welche der Jahresbericht nochmals ein« eingehende Darstellung gebracht hat. Es wird von großem Interesse sein, festzustellen, auf welche Weife der Gesetzgeber diese schwierige Frage zu meistern gedenkt. Über bas, was der Entwurf sonst noch vorsieht, kann näheres noch nicht angegeben werden, da Einzelheiten nicht bekannt sind; gerade uns diese aber kommt es an. So wird es, um nur diese sehr wichtige Frage hervorzuheben, von größter Bedeutung sein, in welcher Form der Voilstreckungsschutz durchgcflihrt werden soll. Hier liegt ein wirtschaftliches und rechtliches Gebiet vor, aus den: der Interessenausgleich nicht leicht sein wird. vr. H.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder