Das «Sosortveogvanim des deutschen Vuchhaudets Der deutsche Buchhandel begrüßt die nationale Erhebung. Er hat seine Bereitwilligkeit zur Mitarbeit an ihren Zielen alsbald zum Ausdruck gebracht. Inzwischen sind kulturelle und wirt schaftliche Richtlinien bekanntgcworden. Sie ermöglichen dem Börsenverein der Deutschen Buch händler in voller Übereinstimmung damit ein eigenes Programm vorzulegen. Borauszuschicken ist, daß der Börsenverein die Dachorganisation des Gesamtbuchhandels ist. Er umfaßt in dieser Eigenschaft die großen Gruppen des Verlags, des Großhandels und des Einzel handels und gehört deshalb sowohl zum Reichsvcrband der Deutschen Industrie als zur Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels. Die Ausdehnung unserer Organisation entspricht dem deutschen Sprachgebiet. Wo immer deutsch gesprochen wird oder Deutsche in größerer Zahl ansässig sind, hat der Börscnverein auch außerhalb der Reichsgrenzen Zweigvereinc und Einzelmitgliedcr, die an seine Ordnungen gebunden sind. Der Schutz des festen Ladenpreises steht in deren Mittelpunkt. Er macht den Einzelhändler in der Kleinstadt mit den großen Lieferanten der Hauptstädte wettbewerbsfähig. Hierauf beruht die ungewöhnlich starke Durchsetzung der deutschen Provinz mit selbständigen Buchhandlungen. Der seit 1887 bestehende feste Ladenpreis erfuhr nach dem Kriege Einbußen. Neben Inflation und Ab satznot trugen daran gesetzliche Maßnahmen die Schuld, vor allem die Kartellgcsetzgebung, die Preisherabsetzung durch Notverordnung und der Druck der öffentlichen Hand auf Belieferung zu Vorzugspreisen. Die Einstellung des Gesamtbuchhandels zu seinen Aufgaben führte von jeher zur Besetzung seiner Borstandsämter mit nationalgesinnten Männern. Rasscnfremde gehören seit einem halben Jahrhundert dem Vorstand nicht an. Der Borstand steht für das Gesamtwohl aller Fachgruppen unter seinen Mitgliedern ein. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 11. und 12. April 1833 folgende Programmpuukte und Forderungen aufgestellt: 1. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler soll zur Zwangsorganisation für alle Buch händler gemacht werden. 2. Der Vorstand des Börsenvereins tritt für eine staatliche Konzessionierung der buchhänd lerischen Gewerbebetriebe ein, verbindet hiermit aber die Forderung, daß er bei Gestaltung der Konzessionsbedinguugen und bei der Konzessionserteilung maßgeblich gehört wird. 3. Der Vorstand des Börsenvereins tritt dafür ein, daß jede buchhändlerische Betätigung der öffentlichen Hand aufzuhören hat. Bestehende Betriebe solcher Art sollen schnellstens der Privatwirtschaft zugeführt werden. Verlag und Vertrieb der Gewerkschaften, Vereine, politischen Parteien usw. sind zu untersagen. Börsenblatt s. d. Deutschen Buchhandel. 100. Jahrgang. 321