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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081217
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Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 293. 17. Dezember 1908. bi« hinab zum Gendarmen Kolportage treiben für »gutgesinnte« Buchhändlererzeugnisse. Mit dem einen Buch fängt es in dem einen Ressort an; mit Dutzenden und Hunderten von Büchern in allen Ressorts kann sich diese staatliche Kolportage fortsetzen.« * Post. Versendung gebundener Bücher nach Nusjland als Drucksache unzulässig! (Vgl. Nr. 185, 196, 281 d. Bl.) — In Wiederholung der mehrfach im Börsenblatt gebrachten Nachricht sei hier eine Mitteilung wiedergegeben, die uns unter dem 15. d. M. vom Vorsteher der Korporation der Berliner Buch händler zugekommen ist: (Red.) »Dem Centralausschuß Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine, dem die Korporation der Berliner Buchhändler als Mitglied angehört, ging vom Reichspostamt folgende Mitteilung zu: »»In Rußland sind alle gebundenen Drucksachen (ge bundene Bücher) ohne Rücksicht auf die Art des Ein bandes und auf die Sprache, in der sie abgef^ßt sind, zoll pflichtig. Derartige Drucksachen dürfen daher nicht mit der Briefpost, sondern nur als Pakete nach Rußland verschickt werden. Briefsendungen, die gleichwohl gebundene Drucksachen enthalten, werden russischerseits nach dem Aufgabeort zurück gesandt.«« * Post. — Vom 1. Januar 1909 ab sind im Verkehr mit dem deutschen Schutzgebiet der Karolinen, Marianen, Marshall- und Palau-Jnseln Briefe mit Wertangabe bis zum Betrage von 2400 ^ von 36 H für je 240 ^ der Wertangabe. Kästchen mit Wert angabe werden vorläufig nicht befördert. Uber die näheren Ver sendungsbedingungen geben die Postanstalten Auskunft. In Khan (Deutsch-Südwestafrika), an der Eisenbahn zwischen Swakopmund und Jakalswater, ist eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen erstreckt. Berliner Stadtbibliothek. — Die am 15. Oktober 1907 eröffnete Berliner Stadtbibliothek hatte nach dem amtlichen Berichte bis zum Schlüsse des Etatsjahres bereits über 40 000 Bände nach Hause verliehen. Der Tagesdurchschnitt der ver liehenen Bände stieg von 182 im Oktober 1007 auf 344 im März 1908. In Vorbereitung ist der achte Band des gedruckten Kata logs, der die Zeitschriften und Zeitungen verzeichnet. Der Lese saal wurde in der angegebenen Periode von über 27 000 Personen besucht. Eine Auswahl hervorragender literarischer Neuigkeiten wird immer zunächst eine Woche lang im Lesesaal zur Einsicht ausgegeben. Erst nach dieser Zeit werden die Bände verliehen. (Zentralblalt für Bibliothekswesen.) Künstlerischer Nachlast von Harro Magnussen. — Harro Magnussens künstlerischer Nachlaß ist von der Ausstellung bei Schulte in Berlin nach dem Atelier in Grunewald bei Berlin« Jagowstraße 2, geschafft worden, um dort verkauft zu werden. Das Atelier ist bis zum 20. Dezember von 9 bis nachmittags 4 Uhr geöffnet. Unter den vorhandenen Kunstwerken sind kannte mit dem Schlapphut, deren Original sich im Deutschen Klub in Moskau befindet, ferner die Statuetten des jugendlichen großen Friedrich und des jungen Goethe in Straßburg und dann die reizende Ceres. Die beiden Brunnen, der eine Susanne im Bade mit den beiden Alten, der andere einen angelnden Knaben als Hauptvorwurf darstellend, sind ebenfalls ausgestellt, ebenso die Büste des Märchens von Magnussens letzter Gruppe »Lebensdurst«, die im Atelier steht und die in Elsenbeinmasse reproduziert ist, ferner Kaiserstandbilder und Porträtbüsten, namentlich auch die bekannten von Allmers, Julius Grimm, Seidel, Trojan. Alles soll, um die Ordnung des Nachlasses für die Familie zu ermöglichen, verkauft werden. (Nationalzeitung.) * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler: 8ebIs,A 4 ^ ^ ^ Das Werk, das ein in sich vollkommen abgeschlossenes Heft der »Kunst unserer Zeit« bildet, bietet eine unterrichtende Übersicht über Exlibris, dieses heute so vielbesprochene Thema. Es gibt eine Erläuterung des Begriffs Exlibris, einen Abriß seiner Geschichte und eine Übersicht über Künstler und Künstlergruppen, die für moderne Exlibris in Betracht kommen. Besonderes Interesse bieten die 66 zum Teil farbigen originalgetreuen Abbildungen von Exlibris im Text und auf Tafeln. VerLsielmis tio. 169 ckss Lnkiguariselren LiieberlLAei-s von losepb .loIo^vioL in kosen. 8°. 39 8. 985 ^lrn. Der deutsche Post-Uberweisungs- und -Scheckverkehr. Einführung in die Postscheckordnung vom 6. November 1908, mit zahlreichen Erläuterungen, Beispielen und Muster formularen. Gemeinverständlich bearbeitet von I. Weltz, Postinspektor. 12°. 64 S. Pößneck i. Thür. 1909, Hermann Schneider Nachf. Preis 60 H. Der erste Teil enthält die Postscheckordnung vom 6. November 1908 nebst einem Auszug aus den von dem Reichspostamte herausgegebenen Ausführungs-Bestimmungen, soweit sie für das Publikum von Interesse sind, sowie Erläuterungen, Bei spiele und zahlreiche Musterformulare. Es folgt ein Ver zeichnis der von der Reichspostverwaltung, der Königl. Bayerischen und der Königl. Württembergischen Postver waltung eingerichteten Postscheckämter mit Angabe der zu ihrem Bereiche gehörenden Ober-Postdirektionsbezirke, so wie ein Verzeichnis sämtlicher Orte im Deutschen Reiche mit mehr als 5000 Einwohnern unter Angabe der genauen Ein wohnerzahl und des für jeden Ort zuständigen Postscheckamtes. * Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vor bereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. — Nummer 52 dieses Verzeichnisses mit dem Monatsregister Dezember wird anstatt Donnerstag, den 24. Dezember, erst Dienstag, den 29. Dezember, ausgegeben werden. An diesem Tage wird es auch dem Börsenblatte beilicgen. Nummer 1 vom neuen Jahr gang des Wöchentlichen Verzeichnisses erscheint am 7. Januar 1909. Dprechsaal. Zeitunffs-rseihnachtcprümie. <Vgl. Nr. 2SI d. Bl.> In vielen Zeitungen wird eine Weihnachtsprämie: Henrik Ibsen, Dramatische Werke in 3 Bänden, vom Humboldt-Verlag, Berlin, Bülowstraße 66, angezeigt. In dieser Anzeige wird Be zug genommen auf dieselbe Ausgabe, die sonst im Buch handel 10 kostet. Wenn eine solche dreibändige Ausgabe im Buchhandel zum Ordinärpreise von 10 ^ wirklich auf dem Markt ist (der frühere Verleger dieser Ausgabe war Herr Enno Quehl in Berlin), so liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften für den Restbuchhandel vor. Die Anzeige will den Anschein Hervorrufen, als ob es sich in dieser Ausgabe um die dramatischen Werke Henrik Ibsens handle. Das Werk enthält aber tatsächlich nur 9 Dramen Ibsens, während die Volksausgabe der Werke Henrik Ibsens 22 Dramen enthält. In dem Inserat ist davon die Rede, daß »durch sehr große Auflagen, die von einem großen Teil deutscher Zeitungsverleger bestellt sind«, der Verlag in der Lage ist, »diese Prachtausgabe zu einem Bruchteil des Preises, welchen ein derartiges Werk in dem gewöhnlichen Buchhandel kosten würde, zu dem Prämienpreise von 5 ^ für 3 Bände abzugeben«. Auch hierin finden wir eine Irreführung des Publikums, denn das Werk ist nicht durch den Verlag der betreffenden Zeitungen, sondern nur vom Humboldt- Verlag zu beziehen. Um Mißverständnissen vorzubeugen, die durch den Wortlaut des Inserats unvermeidlich sind, stellen wir diese Tatsachen zur Orientierung des Buchhandels an dieser Stelle fest. Berlin, 14. Dezember 1908. S. Fischer, Verlag.
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