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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1933
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- 1933-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1933
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- Deutsch
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X? 127, 3. Juni 1933. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Neue Gesetze und Verordnungen. Treuhänder der Arbeit. Die arbeitsrechtlichen Verhältnisse in Deutschland haben durch das Gesetz über Treuhänder der Arbeit vom 19. Mai 1933 (RGBl. I Seite 285) eine bedeutsame Änderung erfahren, die als Zwischen lösung bis zur Neuordnung der Sozialverfassung gedacht ist. Danach treten an Stelle der bisher für die Regelung der Bedingungen für den Abschluß von Arbeitsverträgen zuständigen Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. einzelnen Arbeitgeber die vom Reichskanzler auf Vorschlag der zuständigen Landesregierung für größere Wirtschaftsgebiete ernannten Treuhänder der Arbeit. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände find also nicht mehr zum Ab schlüsse von Tarifverträgen in der Lage. Die noch laufenden Tarif verträge werden hierdurch nicht berührt, wohl aber sind die Treu händer rechtlich in der Lage, in laufende Tarifverträge einzugreifen. Es ist aber kaum anzunehmen, daß solche Eingriffe in nennens wertem Ausmaße erfolgen, da nach den wiederholten Erklärungen maßgeblicher Stellen, insbesondere des Neichskommissars für die Wirtschaft, Herrn vr. Wagener, Und des Führers der Deutschen Ar beitsfront, Herrn vr. Ley, die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens bis zur Durchführung des ständischen Aufbaues gesichert bleiben soll. Die Treuhänder sind mit ihren Maßnahmen an die Richtlinien der Ncichsregierung gebunden. Die notwendigen Durchführungs bestimmungen werden vom Neichsminister im Einvernehmen mit dem Neichswirtschastsminister erlassen. Nach dem Wortlaute des 8 2 des Gesetzes über die Treuhänder erscheint es zweifelhaft, ob die Treuhänder auch unmittelbar in Einzelarbeitsverträge eingrcifen können. Nach Absatz 1 des 8 2 hätten sie an sich nur in Tarifverträge einzugreifen, auch soweit sie an Stelle einzelner tariffähiger Arbeitgeber treten. Nach Absatz 2 haben sie aber auch »im übrigen« für die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedcns zu sorgen. Theoretisch besteht danach die Möglich keit zu Eingriffen in Einzelarbeitsverträge. Es ist anzunehmen, daß die noch zu erwartenden Durchführungsbestimmungen eine Klärung dieser Frage bringen werden. Ungewiß ist auch noch die künftige Gestaltung des Verhältnisses der Treuhänder zu den in den Bezirken der Landesarbeitsämter für die Deutsche Arbeitsfront eingesetzten Bezirksleitern, die eben falls über Tarifverhältnisse und die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu wachen haben. Auch diese Frage wird in den Durchführungs bestimmungen geregelt werden müssen. vr. F. Reichsstände an der Arbeit. Unter Führung ihres Präsidenten vr. von Renteln wurden am 29. Mai die Vertreter der Reichs stände des Handels und des Handwerks vom Reichs kanzler empfangen. In einer Ansprache an die Ver treter beider Berufsstände wies der Reichskanzler darauf hin, daß der berufsständische Aufbau in den von der Ncichsregierung bald zu erlassenen Rahmenbestimmungen durchzuftthren sei. Es sei wesentlich, daß dabei nicht versucht morde, Lebendiges in starre organi satorische Formen zu pressen. Die berufsständische Wirtschaftsgestal- tnng müsse von unten her organisch aufwachsen und die lebendige Wirtschaft muß die Formen bestimmen, in denen sich diese Entwick lung zu vollziehen hat. Aufgabe der in der Arbeitsfront zusammen geschlossenen Verbände des deutschen Unternehmertums, der Ange stellten und Arbeiter wird es besonders sein, die inneren Voraus setzungen für die berufsständische Selbstverwaltung durch Erziehung zu nationalsozialistischem Gemeinschaftsdenken zu schaffen. — In der anschließenden Unterhaltung kamen wichtigste Fragen der Mittel standswirtschaft, besonders auch des Einzelhandels, zur Sprache. Im Anschluß an den Empfang der Reichsstände durch den Füh rer fand eine Tagung der Gaukampfbundführer des Deutschen W i r t s ch a s t s b u n d e s (bisher Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes der NSDAP.) statt, in der der Neichs- führer, vr. von Renteln, die dem deutschen Wirtschaftsbund gesteck ten Ziele darlcgte. Der Deutsche Wirtschaftsbund wird seine beson dere Aufgabe darin sehen, das Unternehmertum in nationalsozialisti schem Geiste zu erziehen. Dagegen soll es nicht Aufgabe des Bundes sein, aktive Wirtschafts- oder Sozialpolitik zu betreiben oder irgend wie in die Befugnisse der Berufsverbände einzugreifen. Auch eine ausschließliche oder bevorzugte Erteilung von Behördenaufträgen an Mitglieder dieses Bundes komme nicht in Betracht. Die Tagung der Führer schloß mit einem einmütigen Bekenntnis zu den Richtlinien, die der Führer dem neuen Deutschen Wirtschaftsbund gegeben hat. Am Abend des 29. Mai fand eine Massenkundgebung des Deutschen Wirtschaftsbundes in den Tennishallen statt. Aus der Rede von vr. v o n N e n t e l n am 4. Mai 1933 anläß lich der Gründung des Reichsstandes des Deutschen Handels sei nachfolgend noch ein Auszug gegeben: Nach Worten des Dankes für das Vertrauen, das ihm entgegen gebracht worden sei, und nach dem Hinweis auf die Bedeutung der nationalsozialistischen Erhebung, die die Form und den Inhalt des deutschen Volkslebens für die kommenden Jahrhunderte bestimme, führte der Redner aus: »Der deutsche Handel hat zwei Aufgaben. Auf der einen Seite übt er in wirtschaftlicher Beziehung die Ver mittlertätigkeit zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher aus, eine Tätigkeit, die von ungeheurer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, weil in ihrem Wirkungskreis die Lenkung des deutschen Bedarfes zum größten Teil mit eingeschlossen ist. Auf der anderen Seite bildet er das wirtschaftliche Fundament für die Existenz vieler Millionen der deutschen Volksgenossen. Es hängt also von seiner inneren Ord nung, von seinen Formen zum hohen Teil ab, ob der ihm ange hörende deutsche Bevölkerungsteil als biologisckcr Bestandteil des deutschen Volkskörpers seine Aufgaben erfüllt.« Nachdem dann der Redner den Irrtum der liberalistischen Auffassung von den Ausgaben des Handels gekennzeichnet und seinen Niedergang in dieser Epoche unterstrichen hatte, fuhr er fort: »Ich darf aber daran erinnern, daß der Handel einstmals ein königliches Gewerbe gewesen ist. Man braucht nur an die stolzen Handelsstädte des Mittelalters im heu tigen Süden und Westen Deutschlands zu denken. Man braucht sich nur die Bliite der Hansestädte im Norden und Osten Deutschlands und weit darüber hinaus zu vergegenwärtigen. Der Handel war damals der Träger dieser Stadtstaaten. Aber er konnte es nur dar um werden, weil er von höchstem Verantwortungsgefühl der Gemein schaft gegenüber erfiillt war. Die Formen der Wirtschaft und des Handels können wechseln, aber der gute Geist, der sie zur Blüte emporführt, und der böse Geist, der sie zerstört, bleiben immer die gleichen in der Geschichte des Handels. Es bedeutet schon das Wort ,Hanse' sinngemäß ein Treubund zur Stützung der Gemeinschaft. Und dieser Gemeinschaftssinn ist es, der den deutschen Handel wieder zu neuer Blüte empor führen wird. Es erfüllt mich mit besonderer Freude, heute gerade diesen Gedanken hier zum Ausdruck bringen zu können, weil ich selbst einem Geschlecht entstamme, dessen Vertreter durch Jahr hunderte hindurch die Träger dieses Gemeinsinnes und des stolzen Handelsgeistes einer Hansestadt waren. Es ist meine felsenfeste Überzeugung, daß dieser Geist, getragen von der nationalsozialisti schen Revolution, in ganz Deutschland wieder Eingang finden wird. Gerade der Handel, der über eine große innere Beweglichkeit und eine elastische Gestaltung verfügt, die ihm auch in Zukunft erhalten blei ben soll, muß zu einer Bindung in seiner Zwecksetzung hinfinden, die ihm das oberste Gesetz des Gemeinwohles auferlegt.« Anschließend wandte sich der Redner der Frage des stän dischen Aufbaues der Wirtschaft zu: »So notwendig selbstverständlich eine endgültige Fassung des Ständeaufbaus nur durch ein Gesetz geschaffen wird, so selbstverständlich ist es, daß ein Stand nicht verordnet werden kann. Ein Stand wird nicht befohlen. Ein Stand wird. Ein Stand ist eine lebendige Gemeinschaft, die als ein lebendiger Organismus emporwächst. Die Männer des deut schen Handels sind die Zellen dieses Organismus — und ob diese Zellen sich zu einem lebendigen Ganzen fügen, das hängt nicht von einem Gesetz ab, sondern das hängt davon ab, ob die Einzelwesen bereit sind, ihr Denken und Sandeln auf die Gemeinschaft, auf die notwendige Funktion einzustellen, die sie für die Gemeinschaft er füllen müssen. So ist auch hier der Geist, die sittliche Haltung die Voraussetzung für den Inhalt und für die Lebensfähigkeit der Form des Handels. — Es ist früher die nationalsozialistische Erkenntnis oft bestritten morden, daß die Wirtschaft nicht das Primäre sei, son dern daß die Wirtschaft die Politik und die Politik die weltanschau liche Haltung der Menschen zur Voraussetzung und zur Grundlage haben. Und dennoch bietet gerade der Handel einen glänzenden Be weis für die Nichtigkeit der nationalsozialistischen Anschauung. Ge lingt es durch eine weltanschauliche Erhebung und durch einen neuen Geist, die Begriffe von Treu und Glau ben immer höher zu heben, so würde das Allgemeinvertrauen so wachsen, daß dem Handelsstand in viel höherem Maße als heute Kredite zufließen und vielerlei Erleichterungen der geschäftlichen Usancen gewährt werden würden. So gilt auch für den Handels stand die unverrückbare Weisheit, daß nur aus unwägbaren sittlichen Werten zahlenmäßig erfaßbare Er folge erwachsen.« Der Redner richtete darauf an die Versammlung den flammen den Appell, sich der ungeheuren Aufgabe, die auf ihren Schultern ruhe, bewußt zu werden und als unerschütterliche Verkünder eines 402
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