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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1837-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1837
- Sprache
- Deutsch
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1851 1852 19 „Mit gerechtem Unwillen hatten mehre hiesige Buchhänd ler bemerkt, daß in Paris veranstaltete Nachdrücke Deut scher Klassiker seit einiger Zeit in Hamburg verkauft und so gar öffentlich im Baumhause feilgeboten wurden. Dies wurde abseiken einer Buchhandlung *) bei der Polizei-Be hörde angezeigt, und fast um dieselbe Zeit erhielt eine an dere Buchhandlung ") aus Paris mit andern Büchern auch ein Packet für hiesige Buchhändler'"). Hätte nicht schon der schadhafte Zustand der Emballage cs verrathen, daß dieses Packet nur Pariser Nachdrücke enthielt, so würde cs unbestreitbar aus der offen angelegten Facrur hervorge- gangcn sein, wonach l'ütvt Irene» in Paris die Fortsetzung nachgedruckler Werke von Schiller, Tieck und Jean Paul an die Herren R. u. M. schickten und von dem Preise den „bedungenen Rabatt" von 50 pCt. abzogen. Die Polizei- Behörde legte einstweilen Beschlag auf die Bücher und ver wies die Sache zur Untersuchung. Die Herren N. u. M. erklärten, das Packet sei nur an sic adressirt, nicht aber für sic bestimmt, sondern für einen Buchhändler in Altona, der cs ebenfalls nicht habe behalten, sondern nach Kopenhagen schicken sollen. Auf diese, nach Form und Inhalt der Fac- tura höchst unwahrscheinliche Aussage wurde den Herren R. u. M. angedeutet, den Adreßbriefder Pariser Buchhänd ler binnen 24 Stunden zu den Acten zu liefern. Das ge schah auch, und in dem Briefe stand allerdings, die Pariser hätten vergessen, den R. u. M. anzuzeigen, daß sie einer hiesigen Buchhandlung ein Packet Bücher für sie ein- gcschickt hätten, welche sie dem Altonaer zukommen lassen möchten. Der Brief war aber vom 23. Juni und die Fac- tur vom 8. Es blieb also noch immer unaufgeklärt, wie die Factur auf den Namen der Spediteure des Spediteurs gestellt sein und einen Rabatt von fünfzig Procent ent halten könne. Viel wahrscheinlicher hingegen stellte es sich, daß R. u. M. zwischen dem 8. und 23. Juni die gefälligen Pariser zu einem nachträglichen und falschen Adreßbriefe ver mocht haben würden. Der Altonaer ging Anfangs in der Un tersuchung darauf ein, und erklärte, die Bücher seien an ihn ge schickt, doch hätte erdie ersten Theile der Werke, wovon das Pa cket nur die Fortsetzungen enthielt, nicht bekommen; er hätte ferner keinen Adreßbrief und erklärte, ein fester Rabatt sei nicht bedungen, sondern nur von dreißig Pcocent die Rede gewesen. Indes wurde dem Altonaer doch bei seiner Gefäl ligkeits-Aussage bald bange Und er lieferte freiwillig einen Adreßbrief aus Paris vom 20. Juni ein, der ihm durch ei nen Unbekannten ins Haus gebracht sei; er erklärte nun selbst, die Sache komme ihm um so verdächtiger vor, als er seit dem 20- Juni mit der Pariser Buchhandlung in vielfacher Eorrespondenz gestanden und doch kein Wort von diesem Nachdruck gehört habe, den er nun nicht nach Co- penhagen, sondern nach Stockholm schicken solle. Inzwi schen waren nun auch zwei bekannte hiesige Einwohner aufge- fundcn, welche aussagten, die Herren R.u.M. haben ihnen Pa riser Nachdrücke Deutscher Classiker zum Verkaufe angetragen und wirklich verkauft und Subscription darauf angenommen. DaSkonnte denn nun aller Mühe ungeachtet nicht geläugnet werden, und so verurtheilte die Polizeibehörde die Herren R. u. M. in Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 4. Juli 1828') wegen Verkaufs von Nachdruck Deutscher Elassiker in eine Strafe von 25 und in die Erstattung von zwei Dritttheilen der Untersuchungskosten. Das aus Paris an- gclangte Packet wurde consi'Zcirt. Eine Verbindung zwischen den Herren R. u. M. und dem Hausirer auf dem Baum hause war indeß nicht nachzuweisen, wenn gleich dieser Letz tere unvorsichtig genug war, am 19. Juli einem Polizei- ofsicianten einen Pariser Nachdruck von Schillec's Werken für 12 Mark zu verkaufen. Im Verhöre sagte er aus, er habe dieses Werk von einem ihm unbekannten Fremden gegen ein Conversations-Lexikon eingetauscht und nun binden lassen; die übrigen Bücher, mit denen er am Vaumhause gehan delt , habe er in Altona von einem Pfandleiher gekauft, ob Nachdruck darunter gewesen, wisse er nicht. Er wurde in eine Strafe von 10»/?. und den dritten Theil der Untersu chungskosten vcrurthcilt, welches Urtheil, ungeachtet einge- wendetcr Supplication, von E. Hochweisen Senate bestä tigt wurde. M i s c e l l e. . Landkarten in Buchdruck. Hr.J.Raffels- bcrger in Wien zeigt an, daß er die seit Jahren von Vie len gesuchte Erfindung, vollkommen gelungene, in allen Beziehungen brauchbare, und so die gestochenen genügend er setzende geographische Karten auf einfache Weise durch den Buchdruck allein herzustellen, gemacht habe. Die Voll kommenheit der Erfindung könne das in der Kunsthandlung der Herren I. Bermann und Sohn in Wien erschienene > erste Blatt einer Gencral-Post-Straßen-Charte von Ocster- j reich, mit 3 Farben gedruckt, genügend beweisen. Herr R. ist nicht abgeneigt, seine Erfindung gegen eine billige , Vergütung mitzutheilen, entweder an einen Einzelnen oder ' an Mehrere, nach deren Anzahl sich der Ablösungsbetrag richten würde. Er fordert Diejenigen, welche die Mitthei lung wünschen sollten, auf, sich vorläufig bei ihm zu mel den , und will ihnen später den nach Maßgabe der einge- s gangenen Anmeldungen berechneten Betrag anzeigen, wo nach sie ihren Entschmß fassen können. Verbesserung. In Folge eines Versehens bei der Correctur steht in Zeile 5 der Miscelle der letzten Nummer des B.- Bl. (S. 1829) „abgeleugnet hat" statt „abgeleug- nct haben soll." Wir bemerken dies hier ausdrück lich, um der möglichen Mißdeutung zuvorzukommen, als stellten wir die mit jenen Worten gegebene Be hauptung auf, während wir nur anführen woll ten, was Herr von Braunthal in der erwähnten An nonce in der Allgem. Zeitung ausgesprochen hat. ') Perthes, Besser L M. *') Hoffmann u. Campe. '") Rase u. Magnus. *) „Der Verkauf nacbgcLrucktcr Werke wird mit Confis- cation der Vorgefundenen Eremplare und einer Geldbuße von zehn bis fünfzig Rcichsthalern geahndet."
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