Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18391203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183912039
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18391203
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1839
- Monat1839-12
- Tag1839-12-03
- Monat1839-12
- Jahr1839
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2643 105 2644 angewiesen sind, und die Liste der Handlungen, die ihn beweiben, so wird man die Ueberzeugung gewinnen, daß die Zuversicht gewiegter Erfahrungen dazu gehörte, um nicht von dem Beispiel, das sie rings um sich befolgt sehen, ange steckt zu werden, daß die Stuttgarter Sortimcntsbuchhändler nicht ebenfalls suchten, ihren beschrankten Absatz dadurch zu mehren, daß man Wohlfeilheit an die Hamen hing, mit denen die Fische gefangen werden, mit andern Worten, daß man mehr Rabatt gab. Der Thaler war von jeher inWür- temberg zu 2 fl- gerechnet worden. Gegen die Gerech tigkeit wurde dadurch nicht gesündigt, denn man ließ an diesem Preise 10 A Rabatt nach. Die neue Ucbercinkunft ist also nichts als eine Wiederbesestigung dieser Norm, die vielleicht etwas wackelig geworden war- Worin die Unbill liegen soll, die man damit gegen das Publikum beging, läßt sich keineswegs einsehen. Scheint es doch beinahe, der Einsender der Rüge meine, der volle Rabatt von 33^ M sei so enorm, daß man sich schämen müßte, ihn zu genießen! Hat der gute Mann oder Jüngling schon untersucht, was ihm an reinem Gewinn bleibt, wenn das Ungeziefer der Isux l'i-ai» bezahlt ist, die an diesen 33^ A nagen! und weiß er, um welchen Gelvinn andere Waarenhandler arbei ten, deren Betriebskapital öfter umgesetzt werden kann und deren Artikel, was von den unsrigcn leider nicht zu rühmen ist, eßbare rc. sind! Nach unsecm Dafürhalten ist das einzige Rettungsmit-! tel,welches dem Sortimentbuchshandel übrig bleibt, damit die wachsende Eoncurrenz, welche kein Wcinheimec Decrct ab- wciscn kann, ein Gegengewicht erhalte, daß er das Publi kum wieder entwöhne, Rabatt zu erhalten Erhole man sich, wo man kann, an dem, was man jetzt auf die Gasse zu werfen pflegt. Wären 25 und 33H ^ Rabatt wirklich allzuschamlos viel, so wünschte ich, daß lieber die Verleger ihn beschnitten, und ihre Preise um so viel wohlfeiler stell ten, als daß man ihn die Sortimentöbuchhandlec ohne allen Vocthcil im Publikum verzetteln läßt. So weit, was die Eapitalsündc der Stuttgarter Buch händler betrifft, keinen Rabatt an Norddeutschem Verlag! geben zu wollen. Es bleibt nur noch der Vorwurf zu be trachten , daß sie im Widerspruche damit an Süddeutschem Verlage 10 ^ Rabatt geben. Hier stimmen wir mit dem Herrn Einsender überein. Eonsequenz vor Allem. Dieser Rabatt sollte nicht Statt finden! Allein — es fällt uns ein, daß die Stuttgarter Buchhändler die Inkonsequenz wahrscheinlich nicht freiwillig begehen, sondern nur, weil sie nicht anders können. Das Publikum ist gewöhnt an 10 A Rabatt, und man will keinen Krieg mit seinen Ab nehmern. Von Belang ist diese Jnconsequenz übccdicß nicht, denn das meiste vom Süddeutschen Verlag in Schwa ben Verkäufliche wird in Stuttgart selbst verlegt und ist ohne Spesen zu beziehen, und folglich ist auch diese Ab weichung von der Consequcnz kein Opfer. Was wir hiecgesagt, wird nicht eher begreifen, wer sich durch momentane Prosilchen blenden läßt, als bis er sich die Zunge verbrannt hat an der Suppe, die er sich einbrockt. Wenn der verchrliche Correspondent des Börsenblatts noch weitere Fragen in Betreff seiner unschuldigen Denunciation in petto hat, so sind wir gern bereit, ihm Rede zu stehen und nö tigenfalls das ganze A B C des Buchhandels mit ihm zu repetiren. Die in Nr. 97 des Börsenblatts aufgeworfenen ! Fragen glauben wir hiermit, sei es direct oder indirect, ec- , ledigt- L- lp- D. Eine neue Methode für das Controliren der Spedi tionen und Nachschlagen verlorner Paquete bei den be treffenden Commissionairen und ersten Absendern rcsp. Verlegern. Es sind schon im Kcieger'schen Wochenblatt mehre Me thoden vorgeschlagcn worden, wie man den verlornen Paqueten auf die Spur kommen, und wodurch den Em pfängern der Erhalt desjenigen vermißten Paquets, um welche es sich handelt, speciell bewiesen werden könnte. Einige schlugen nun vor, man tolle zu diesem Behufs die Paquete wiegen, Andere meinten, man solle sie numericen; allein das Wiegen und Numericen ist doch sehr umständlich und unzuverlässig, da unter mehreren Paqueten einer Handlung leicht zwei davon dasselbe Gewicht haben können, und das Numericen ist nicht wohl thunlich, weil die Aus- lieferungs-Paquete der Commissionaice dazwischen laufen und leicht dadurch Verwirrung entstehen würde. Ich habe nun ein Mittel ausgesonnen, wodurch das Ausstichen eines vermißten Paquetes und cher Beweis des Empfanges mehr gesichert wäre, und welches blos darin bestände, daß man in den Speditionsdüchern und Avis briefen neben der betreffenden Firma auch das Datum der Paquete anführte, indem ja doch die allermeisten Paquete so gepackt werden, daß man die Factura offen auf dieselben heftet, um das Datum und den Namen lesen zu können. Es würde z. B. Aloysius in Leipzig an Bcunelli in Straßbucg ein Ballot ö. Nr. 301 senden, worin sich unter anderem folgende Paquete befinden: 2 Paquete von Brockhaus vom 6. Septbr. u. 3. Oct., I P. von Barth vom 30 Aug., 1 P. von Duncker u. Humblot vom 28. Aug., 3 P. von Cotta vom 31. Aug., 2. Septbr. u. 1. Oct. u. s. w. So würde der Leipziger Commissionair in seinem Spcditionsbuch und seinem Avis an Br.: es folgendermaßen eintragen: L. 1 Ballot Nr. 301 an Bcunelli in Straßburg u. s. w- mit folgenden Beischlüssen: 2 Brockhaus 6/9 3/10. 1 Barth 30/3. 1 Duncker u. H. 28/8. 3 Cotta 31-8 2-9 1/10 u. s. w. Dadurch wüßte man dann genau, welches Paquet in dem Ballot abging oder ob solches etwa verspätet wurde u. s. w., und wenn ein Committent behauptet, ein derarti ges Paquet nicht erhalten zu haben, so könnte er aufs be stimmteste durch das Datum überführt werden, weil sowohl der Absender (Verleger) als auch der Commissionair solches dreifach eingetragen haben. Das Beisetzen des Datums ist zwar etwas weniges umständlich, allein bei Versendungen von Novitäten könnte cs vom ersten Absender (Verleger) nur einmal im Avis für alle andern Paquete angegeben werden, und ich kann mir kaum denken, daß es eine kürzere Methode als die eben von mir vorgeschlagene wird geben können. C. Verantwortlicher Redacteur: I. C. Stadler.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder