Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^-102. Freitags, den 22. November 1839. Gesetzgebung. Von dem König!- Prcuß. Ober-Censur-Collegium ist für nachstehende, außerhalb der Deutschen Bundesstaaten in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debitscrlaub- niß ertheilt worden: Billharz, Xaver, Anleitung, Alles in deutscher Sprache Ge dachte mit den einfachsten Zeichen und dem größten Zeitge winne deutlich und vollständig darzustclle», oder die zweck mäßigste Stenographie der deutschen Sprache. Mit einer stenograph. Beilage. Bern und St. Gallen, Huber und Comp, in Commission. 4. Heuck, Prof. l>r. Alexander, die Bewegung der Krystalllinse. Mit 4 lithograph. Las. Dorpat, C. A. Kluge. Leipzig, Otto Wigand. 4. Otto u. Auguste, oder der Segen einer weisen u. from men Erziehung. Von der Verfasserin der Festtage im Pfarrhause zu Kirchheim. Chur, Grubenmann. 8. H. Malten's Neueste Weltkunde. Jahrg. 1839. Auch mit dem Titel: Bibliothek der Neuesten Weltkundc. Heraus gegeben von H. Malten. 2r Band, 4r bis 6r Theil. Sechster Theil. Aarau, H. R. Sauerländer. 8. Scherr, I. Th., Leichtfaßliches Handbuch der Pädagogik für Lehrer, gebildete Eltern und Schulfreunde. Ir Band. Zürich, Orell, Füßli u. Comp. 8. Arnold, vr. Fr., und vr. I. W. Arnold, die Erscheinun gen und Gesetze des lebenden menschlichen Körpers im gesunden und kranken Zustande- 2n Bandes 2r Theil. 2e Abtheilung. Auch unter dem Titel: Lehrbuch der pa- tholvg. Physiologie des Menschen. Von vr. I. W. Arnold. 2rTheil. 2. Abtheilung. Zürich, Orell, Füßli u. Comp. 8. Sander, Meta, einige Lebenserfahrungen, meinen jüngern SchwesternzurBcherzigungerzählt. DieUnvcrmähltc». Der Hausfreund. Zwei Novellen. Aarau, H. N. Sauerländer. 8. Zimmerman», I. H., das Zürcherische Kirchenwesen oder Sammlung der hierüber bestehenden Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen seit 1831. Zürich, Orell, Füßli u. Co- von Morlot, G. E-, die Bienenzucht, theoretisch und prak- 6r Jahrgang. tisch. Mit 8 lithograph. Tafeln und einem Vorworte von Prof. vr. Pertr,. Ein Theil des Erlöses ist zum Besten der Privat-Blindenanstalt in Bern bestimmt. Bern, Chr. Fischer. Schwalm, LH., Unterricht in der französischen Sprache für Deutsche. Auch mit dem Titel: 3e lanxue lran- pvur le» ^Ilemsnäs psr Tk. 8cl»valm. Gebweilir, G- Brückcrt. Christenlehre für die zartere Volksjugend. 3e Auflage. Bern, C. A- Jenni, Sohn. Biblische Beweisstellen zu dem Hcidelbergischen Katechismus. 2e Auflage- Bern, C. A- Jenni, Sohn. Jugend-Blätter. Monatschrist zur Förderung wahrer Bil dung. Herausgegebcn von vr. C. G. Barth u. L. Hänel. 7s Halbjahr, 3s Hest. Stuttgart, Steinkopflsche Buchh. Ueber die Dauer des Verlagsrechtes in Sachsen. (Schluß.) Auf den hierauf zur Hohen Kreisdirection zu Leipzig erstatteten Bericht *) erging nachstehende die Fortdauer des ewigen Verlagsrechtes anerkennende Verordnung. „Der königlichen Kreisdirection ist vorgetragen worden, was der Stadtrath allhier auf den von dem Besitzer der Dyk'- schcn Buchhandlung allhier, Carl Kirbach, gegen die Bl. 11b. der beiliegenden Acten ersichtliche abfällige Resolution des *) In diesem Berichte war die Ansicht ausgesprochen worden, daß Man das ewige Verlagsrecht aus dem Grunde nicht anzuerkennen vermöge, weil die landesherrlichen Privile gien zum Schuhe des Verlagsrechts in der Regel nur auf 20 Jahre ertheilt zu werden pflegten und somit weniger Schutz gewähren würden, als die allgemeine Gesetzgebung. Es müsse daher der Bundesbeschluß vom 9len Novbr. 1837 rücksichtlich der 10jährigen Dauer des Verlagsrechts im Königreich Sach sen zu Anwendung gebracht werden, eben weil die Sächsische Gesetzgebung hierüber etwas Anderes nicht angcwcndel habe. 188