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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1839
- Sprache
- Deutsch
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2707 107 mern, ob Hinz Rabatt giebt und wieviel, sondern ruhig und fest ihrer Norm folgen, da es gewiß Thocheit ist, und dem Geschäfte Ruin bringt, wenn Jemand dem Schleudern nachgiebt. Solche Manövers sind doch wenigstens nur mo mentan, und ein Mittel giebt es nur, diesem Uebelstande zu steuern: Vereinigung aller Handlungen auf jedem Platze. Ist dennoch ein räudiges Schaf, das gegen seinen eigenen Leib wüthet, so ist es eine noch größere Thorheit, wenn die andern darüber Lärm machen. Verboten kann das wohl feile Verkaufen Niemandem werden, und der Schleuderer erreicht dadurch seine schlechte Absicht, für einen solchen be kannt zu werden, um so mehr. Die Stuttgarter Buchhandlungen haben bestimmt, daß ein Thalcr bei ihnen 2 fl. kosten solle und davon geben sie 10A, vielleicht auch mehr Rabatt. Alle dicseHandlungen ha ben ein Unrecht begangen, indem sie kein Recht haben, willkühc- lich den Preis des Geldes zu bestimmen. Nachdem sie eine Vereinigung unter sich zu Stande gebracht, so mußte die selbe auf etwas Anderes basirt werden. Die Süddeutsche Buchhändler-Zeitung meint in einer Entgegnung (s. Nr. 43) auf meinen Aufsatz, die Reform betreffend, mein Vorschlag würde von den meisten Verlags buchhandlungen nicht unterstützt werden, und dann wäre derselbe unausführbar. Die Sortimenter aber würden sich vorzugsweise für die Artikel verwenden, die sie n Oonä. bezögen. Auch zweifelt die Süddeutsche, daß unsere gnä digen Herren und Oberen (die großen Verleger) beitreten würden. Dergleichen Einwürsc sind keine. Der Deutsche Buchhandel wird von mehreren hundert höchst achtungs- werthcn Firmen repräsentirt, und giebt es darunter einige Schwachköpfe, die sich cinbildcn, die alleinigen Leiter und Führer zu sein, so wollen wir ihnen gern diesen Glauben lassen. Die meisten Deutschen Buchhandlungen von Ruf haben an ihrer Spitze Männer von Intelligenz, wissenschaft licher Bildung, ehrenwerlher, tapferer und echt constitutio- ncllec Gesinnung, und auf diese kommt es bei der Reform des Deutschen Buchhandels an, und nicht auf die Wenigen, die nur sich und nicht das Ganze im Auge haben. Am Meisten aufgefallen ist mir, daß mein erster Vorschlag den Sortimentsbuchhändlern so zuwider war: gerade für diese ist ec, einmal ins Leben getreten, von dem größten Vortheil, und ich werde es erleben, daß mir noch Mancher seine ironische Bemerkung abbitten wird. Ich habe von vornherein zugegeben, daß Verleger, die nur Büchermacherei zu Markte bringen, so nicht sortbestehen können; ich gebe zu, haß alle die Sortimentsbuchhand lungen caput gehen, an deren Spitze unwissende Menschen stehen. Und ich sage es offen und unumwunden: das ist mein Wunsch und mein Wille, wer keinen Verstand und keine Einsicht für unser Geschäft hat, mag was Anderes werden. Berichtigung einer Berichtigung. In Nr. 102 des Börsenblattes (vom 22. Nov. 1839) giebt Herr vr. Schellwitz eine Berichtigung der, früher von ihm verfaßten, und in Nr. 89 dieses Blattes abge- drucktcn Eingabe an den Leipziger Magistrat, wegen Be schlagnahme eines Nachdruckes des Lias von 2703 !V. Hugo." (Beide Nummern sind des Zusammenhan ges wegen nachzusehen.) Daselbst heißt es: „Seitdem habe ich in Erfahrung ge bracht, daß das König!. Polizei-Präsi dium zwar dieMeinung einiger, nach sei nem Gutfinden ausgewählten, Buch händler cingeholt, keineswegs aber an das Collegium der Sachverständigen eine Anfrage, weder in Beziehung auf den Lias" noch die „pcrxulsr! te" gestellt hat." Ferner am Ende: „ich konnte und durfte nicht vorausse tzen, daß das Polizei-Präsidium es für angemessen gehalten haben würde, nicht das Gutachten jenes Collegiums, son dern dasjenige einiger, nach Willkühr von ihm selbst berufenen, Buchhändler einzuholen." Zwischen diesen beiden Sätzen wird jenen „nach Will kühr berufenen Buchhändlern" eine Inkonsequenz in der Beurtheilung von zwei völlig gleichen Fällen zur Last gelegt, indem dieselben einmal einen Nachdruck des „kuzr Llss" frcigcsprochen, das andere Mal einen Nachdruck der „koxuls rit e" verdammt haben. Schwerlich hat Herr vr. Schellwitz sich von dem wahren Stande der Angelegenheiten gehörig unterrichtet, als er die obige Berichtigung bekannt machte: denn 1. sind die, bei dem König!. Polizei-Präsidium von Berlin thätigen Sachverständigen keineswegs „nach dem Gutfinden dieser Behörde ausgewählt", son dern durch das Zutrauen ihrer Eollegen zu diesem ehren vollen Amte berufen worden. Schon im April 1837, also lange vor der Bildung des litecar. Sachverständi- gen-Vereins erging in Folge des Ministerial-Rescriptes vom 14. März 1837 an die Berliner Buchhändler eine Aufforderung des Polizei-Präsidiums, des Inhalts: „zur Begutachtung in Nachdruckssachen drei Sachverständige inBeziehung auf den Buch handel, drei wegen des Handels mit Musi kalien, so wie drei in Bezug auf Kunstge genstände, nach freier Wahl zu ernennen." Die auf solche Weise durch Stimmenmehrheit ihrer Colle ge» Erwählten wurden am 18. Juli 1837 als „litera rische Sachverständige" vereidigt, und haben ihr Gutachten in allen an das Polizei-Präsidium von Berlin gelangenden Beschwerden, bei welchen es sich um die vor läufige polizeiliche Einschreitung gegen einen behaupteten Nachdruck handelt, abzugeben. Die Nachricht von dieser höchst zweckmäßigen Einrich tung ist von dem damaligen Vorsteher des Börsenvereins, Enslin, in Nr. 34 des Börsenblattes von 1837 amt lich bekannt gemacht worden, und konnte also dem Herrn Berichtiger kaum entgehen. Dagegen ist der „literarische Sachverständi gen-Verein" unter dem Vorsitze des Herrn Cr.-Dir. Hitzig ein begutachtendes Collegium im Mini sterium der Geistlichen-, Unterrichts- und
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