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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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2771 109 2772 hier verkauft werden, habe ich nicht bestimmt erfahren kön-1 ncn; nach eingestellten Berechnungen bin ich aber der An^ sicht, die Zahl der Exemplare dieser Schriften, welche am ^ letzten Tage >cdes Monats aus der Paternosterstraße hervor- gehen, die wohlfeilen milgercchnet, mag etwa 400,000 be-, tragen, so daß sich die Summe, die dafür an diesem Tage baar bezahlt wird, auf nicht weniger als 20,000 Pf. St. (140,000 Thlr.) belaufen kann. Die Zahl der periodischen Schriften der einen und der andern Art, die wohlfeilen mitgerechnet, beträgt zwischen 220 und 240. Davon beschäftigen sich 50 bis 55 monat liche mit Literatur und gegen 43 mit Wissenschaft, Natur- l geschichte rc-; gegen 40 haben einen'religiösen Charakter; ^ 15 oder 16 sind blos für die schönen Künste bestimmt, und! nicht weniger als 7 für Frauen, die hauptsächlich unter Klcidermacherinnen rc. circuliren und deren Verdienst blos i in den Bildern besteht. Die übrigen periodischen Schriften gehören zu der Pfennigliteratur. Ich habe gesagt, der Magazintag sei eine Art Aera in^ der Geschichte des Buchhandels; er ist es auch in der einer! andern Claffe von Personen, ich meine die der Schriftsteller! und die, welche Beiträge zu den Zeitschriften liefern. An jedem Magazintage, um zehn Uhr, ziehen die Schriftsteller aus allen Theilen der Stadt nach der „ko^v", um zu sehen, was über ihre literarischen Erzeugnisse in den neuen Heften ^ gesagt ist; während die, welche Beiträge cinsandten, eben dahin gezogen worden, um zu sehen, ob ihre Artikel aufge nommen sind rc. Weder die Schriftsteller, welche eine Re-! ceüsion über ihre Bücher suchen, noch die Einsender von i Aufsätzen wollen warten, bis die Zeitschriften ausgegeben sind. Ihre Begierde, ihr Schicksal zu erfahren, ist in sol-! chen Fällen so groß, daß sie aus den entferntesten Theilen! der Stadt nach her „Uo>v" wandern — da man hier die Magazine zuerst sehen kann — als zwei oder drei Stünden warten, bis man ihnen dieselben bringt. Ist das Resultat angenehm, so bedauern sie nicht, so früh aufgestandcn zu sein oder einen so weiten Weg gemacht zu haben; im Ge- gcnfallc aber machen sie sich Vorwürfe wegen ihrer Thocheit, sich vor der Zeit bemüht zu haben. Der Magazintag beschränkt sich übrigens nicht auf das Ausgcben der periodischen Literatur in der Hauptstadt. An ihm werden Werke dieser Art auch für alle Theile des Lan des gesammelt und die Packete mit der ersten Gelegenheit abgeschickt. Seit eine Verbindung mittelst Dampf zwischen London und fast jedem Hafen von einiger Bedeutung in dem Königreiche besteht, kommen die Zeitschriften, welche am Magazintage das Licht der Well in der erblicken, in weniger als einer Woche in die Hände der Leser selbst in den entferntesten Theilen des Landes. Die Quantität der so in monatlichen Packeten in das Land versandten Literatur ist ungeheuer und hat sich sehr bedeutend vergrößert, seit die wohlfeilen Hefte auf dem Buchhändlermarkte erschienen sind. kstsri,oster ko^v ist keineswegs äußerlich ein anziehen der Ort, sondern eine enge dunkle Straße oder vielmehr ein Gäßchcn von etwa 200 Ellen Länge. Die Häuser an bei den Seiten haben ein düsteres schmuziges Aussehen und die Luft ist schwer und dumpf da. Wegen der Höhe der Häuser und der Enge der Straße — denn es ist nur Platz für zwei Karren neben einander <— und weil es keinen Durchgang da in gerader Linie am Westende giebt, ist eine Luflwelle ein Luxus, der hier höchst selten vorkommt. Die Straße wird fast ausschließlich von Buchhändlern und dem bewohnt, was dazu gehört. Nur ein Lichtzieher und ein Fleischer befinden sich noch da. Die achte Stunde Abends wird in ksterooster Horv immer herzlich willkommen geheißen, und denen, welche sich darin befinden, ist der Ton der St. Pauls Glocke, welche diese Stunde schlägt, die süßeste Musik. Mit unglaublicher Schnelligkeit werden die Laden zugemacht und die Lichter ausgelöscht. In wenigen Minuten ist alles dunkel bis auf die wenigen Gaslampen, die in ziemlicher Entfernung von einander brennen. Die Personen, die da den Tag über arbeiten, haben die Literatur herzlich satt. Jeder eilt an den Ort seiner Bestimmung. In 15 bis 20 Minuten ist jeder Laden geschloffen und alles finster. Es zeigt sich dann keine Spur mehr von Geschäft und die tiefste Stille herrscht auf diesem Büchermärkte. Schließlichc Erklärung. Die Sachverständigen, welche aus dem Erlaß des Kö niglichen Polizei-Präsidiums in Berlin nicht errathen werden konnten, haben sich in der heutigen Nummer dieses Blat tes genannt und es bedarf meinerseits kaum der besondern Versicherung, daß ich dem achtungswerthen Charakter und der buchhändlerischen Erfahrung derselben die vollste und bereitwilligste Gerechtigkeit widerfahren lasse. Gleichwohl kann ich nicht unbemerkt lassen, daß die Bekanntmachung in Nr. 34 des Börsenblattes von 1837 mir allerdings ent gangen war und daß ich wenigstens in der Meinung gestan den habe, daß durch die Anordnung des Gesetzes vom 11- Juli 1837 jener frühem Einrichtung dprogirt worden sei. Und wie ich hierin rückhaltslos mein Unrecht cingestehe, so würde ich mit Vergnügen auch meine Ansicht von der In konsequenz der gegebenen Entscheidung meiner persönlichen Hochachtung zum Opfer bringen, wenn Ucberzeugungen Sache der Willkür wären. Allein so lange, nach Inhalt des Preußischen Gesetzes, die beantragte provisorische Beschlagnahme auf den Grund des in Sachsen ertheilten Vcrlagscheines erfolgen mußte und unter den obwaltenden Verhältnissen nur auf diesen Grund erfolgen konnte, so lange muß ich dabei stehen bleiben, daß die für zwei Werke gleichmäßig ertheilten Verlagscheine wohl auch gleiche Wir kung hätten haben sollen. Gern räume ich noch überdies ein, daß die in den Polizeiacten niedergelegten mir unbe kannt gebliebenen Gründe wohl geeignet sein können, auf ! die festgehaltene Ansicht modificirend einzuwirken und stelle am wenigsten in Abrede, daß der erweislich vor Ectheilung des Verlagscheins bewirkte Abdruck bei der definitiven Ent scheidung milder beurtheilt werden mußte, als derjenige, welcher nach Ectheilung dieser Legilimationsurkunde ver anstaltet worden war. Leipzig, den 10. Dec. 1839. vr. Schellrvitz. Literatur des Buchhandels. 1) Libliotbsoa suctornm clsssicorurn et 6raevoruui et l-atluorum vorn cksbre 1700 bis Glitte ckes ckabres
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