Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1933
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- 1933-03-04
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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54, 4. März 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschu Buchhandel. Werk und Wirtschaft Verlagsgesellschaft IN. b. H., Berlin. Geschäfts führer: vr. Simon Nosenfeld, Wilmersdorf; vr. Konstantin Leites, Schöneberg. Wessobrunner Verlag G. m. b. H., Berlin. Gegenstand: Herausgabe von Schöner, besondersHeimatliteratur. Geschäftsführer: Schrift steller Rudolph Janzen, Wilmersdorf. Zeitschriftenverlag Elsa Goldfrennd, Leipzig O 5, Cichorinsstr. 2a. Rcichsstcuer- und Landessteuerzahlungcn im März 1933. — 1. N e i ch. 6. Lohnabzug und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (soweit deren Ein zug Lmrch die Finanzämter erfolgt) für die Zeit vom 16. bis 28. Februar. 6. Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen im Monat Februar, soweit die Abführung nicht bereits am 26. Februar vorzunehmen war. 6. Einreichung einer Aufstellung über die im Monat Februar vor- genommeneu Devisengeschäfte durch alle Unternehmen, die eine allgemeine Genehmigung zum Tevisenerwerb haben. 10. Teilbetrag der Bürgersteuer 1933 für Lohnsteuerpflichtige in der auf der vierten Seite der Steuerkarte angegebenen Höhe. 10. Devisenmelduug an die zuständige Reichsbankanstalt. 10. Vorauszahlung auf die Einkommensteuer in Höhe von einem Viertel der im letzten Steuerbescheid festgesetzten Jahressteuer schuld. 10. Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer in Höhe von einem Viertel der im letzten Steuerbescheid festgesetzten Jahresstener- schuld. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Mo- natszaihler auf Grund des Umsatzes im Monat Februar. 15. Bis zu diesem Tage ist die Frist für die allgemeine Abgabe der Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer verlängert worden. Steuerpflichtigen mit umfang reicher Buchführung wird auf rechtzeitigen Antrag eine weitere Fristverlängerung gewährt. 20. Lohnabzug und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe («soweit deren Ein zug durch die Finanzämter erfolgt) für die Zeit vom 1. bis 15. März. 20. Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. dis 15. März, wenn die abzuführende Summe mindestens Ml NM beträgt. 20. Devisenmeldung an die zuständige Reichsbankanstalt. 24. Teilbetrag der Bürgersteuer 1933 für Lohnste verpflicht! ge, deren Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche ge zahlt wird, in der auf der vierten Seite der Steuerkarte ange gebenen Höhe. 31. Devisenmeldung an die zuständige Reichsdankanstalt. 2. Anhalt. 1. dis 10. Monatsrate der Gebäudesteuer und Steuer vom «bebauten Grundbesitz. 3. Baden. 1. Gebäudeversicherungsumlage 1. Rate 1933. 5. Gebäudesondersteuer für Monat Februar 1933 laut Gebäude sondersteuerbescheid. 10. Gemeinde- und Kreissteuer (Umlage) bei monatlicher Erhebung. 31. Endtermin der Ablösung der Gedäudesondersteuer zum dreifachen Jahresbetrag. 4. Bayer n. 1. Haussteuer und Hausginssteuer. 10. Gewerbesteuer. 5. B r a u n s ch w e i g. 15. Hauszinssteuer für Monat Februar. 6. Hessen. 25. 6. Ziel der Gcmeindegrundsteuer 32/33, der Gemeindesonder gebäudesteuer 32/33, der Gemeindegewerbesteuer 32/33. 7. Preußen. 15. Zahlung der Lohnsummensteuer für Februar 1033 mit Abgabe einer Erklärung über Lohnsumme und Zahl der Arbeitnehmer. 15. Grundvermögensteuer für Monatszahler nebst 100 Prozent Staatszuschlag. Desgleichen Gemeindezuschläge zur staatlichen Grundvermögensteuer. 15. Hauszinssteuer für März 1933. 8. Sachsen. 0. Mietzinssteuer. 15. Geiverbesteuer, 4. Rate, zu entrichten nach Maßgabe des Ge- werbesteuerbescheides für 1932. 9. Thüringen. 1. Kirchensteuer, Vierteljahresrate laut letztem Bescheid. 10. Miets-(Aufwertungs-)Stouer für den Monat Februar. 10. Württemberg. 9. Je ein Zwölftel der Jahressteuerschuld (bzw. Steuervoraus zahlungsschuld) der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Gebäudeentschuldungssteuer. Ter Deutsche Verein für Buchwesen und Schrifttum e. V. hält am Mittwoch, dem 15. März 1933, nachmittags 3 Uhr, im Lesezimmer des Deutschen Buchmuseums (Leipzig, Deutsche Bücherei) seine dies jährige Hauptversammlung ab. Tagesordnung: 1. Begrüßung. 2. Rechenschaftsbericht. 3. Festsetzung des Mitglicdsbeitrags für 1933. 4. Wahlen. 5. Allgemeines. Anmeldung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Aus land. — Gemäß § 3 der Zweiten Verordnung znr Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Anmeldung von Zah lungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland vom 30. März 1932 (RGBl. I S. 172) fordert die Anmeldestelle für Auslandschulden die im 8 1 der Verordnung genannten Personen, Firmen und Körper schaften auf, ihre am 28. Februar d. I. bestehenden Zahlungsver pflichtungen gegenüber dem Ansland und dem Saargebiet bis zum 14. März d. I. bei der Anmeldestelle für Auslandschulden anzu- meldeu. Anmeldepflichtig ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Verpflichtungen jeder Schuldner, der von der Anmeldestelle für AuSlaudschulden un mittelbar durch Zusendung von Vordrucken zur Anmeldung aufge fordert wird; im übrigen jeder Schuldner, dessen Gesamtverpflich tungen gegenüber dem Ausland und dem Saargebiet im Nennwert oder Gegenwert 5000 NM oder mehr betragen. Die zur Anmeldung zu verwendenden Vordrucke sind bei der Anmeldestelle für Ausland schulden, Berlin SW 111, Kurstraße 51II, oder bei einer Reichs bankanstalt anznfordern. Die Firma Treves-Treccani-Tumminclli in Mailand schreibt uns unterm 27. Februar 1933: Mit Bezug auf die von Ihnen ver öffentlichte, unsere Firma betreffende Notiz in der Nummer des Börsenblattes vom 21. d. M. teilen wir Ihnen mit, daß diese nicht den Tatsachen entspricht. Unsere Lnoielopsckia Italiana erscheint regel mäßig wie bisher. Es «sind zwar Verhandlungen im Gange, diese an ein besonderes vom Staate abhängiges Institut abzutreten. Die »S. A. Treves-Treccani-Tumininelli« als solche setzt ihre bisherige Tätigkeit ohne irgendwelche Veränderung fort. Von dem 1000. Göschen-Band, aus dessen Erscheinen wir im Jahrgang 1931 in Nr. 230 ausführlich hingewiesen haben, ist soeben eine fünfte, zum Teil neubearbeitete Auflage erschienen, die das 41.—50. Tausend umfaßt. Dermatoid-Einbandstoffe. Am 14. Januar 1933 ist Paul Meißner, der Gründer «der Dermatoid-Werke Paul Meißner in Leipzig im Alter von 84 Jahren gestorben. Er war es, der die unter dem Namen »Dermatoid« bekannten Stoffe für das Buchgewerbe nutzbar machte. Im Jahre 1895 hatte er die väterliche Großhandlung landwirtschaftlicher Bedarfsartikel übernommen. Das Bestreben, mit Hilfe eigener Erzeugungsstätten die Leistungsfähigkeit seiner Firma zu steigern, veraulaßte ihn zum Erwerb der Eilenburger Zelluloidstoff-Fabrik. Im Buchgewerbe und der Album-Industrie, diesen bodenständigen Leipziger Erwerbszweigen, sah er für dje ab waschbaren Leinen und zelluloidierten Papiere weite Absatzgebiete, in die er mit gutem Erfolg eindrang. Unter der von ihm gefundenen und für seine Firma eingetragenen Schutzmarke »Dermatoid« wur den abwaschbare Lederimitationen für das Buchgewerbe, die Leder waren- und Polsterindustrie, für Karosserie- und Grammophou- fabrikation usw. bald überall bekannt. 1903 beschloß er die Au- gliederung einer Rohzelluloid-Fabrik, die das für den damaligen Hauptbetrieb »Zelluloidieruug und Kunstlederfabrik« erforderliche Zelluloid liefern sollte. Mit 66 Jahren, dem Alter, wo mancher andere schon nach einem Ruheplatz sich umgeseheu hat, ging er an eine neue Aufgabe, die der Weltkrieg ihm brachte. Mit Energie und Zähigkeit stellte er die Dermatoid-Werke auf Erzeugung von Collo- dium-Wolle um. Nach Kriegsende ging sein Streben dahin, die in Deutschland fehlenden Roh- und Hilfsstoffe, wie sie besonders für Bucheinbandstoffe gebraucht werden, aus dem Ausland heranzu ziehen. Paul Meißner war Bahnbrecher für die lederartigen, ab waschbaren Dermatoid-Papiere, die vor allem die Alben-Jndustrie in allen Ländern willkommen aufnahm. 1920 formte er die Firma zu einer Aktiengesellschaft um, an deren Spitze er trat. Mit dem Jahre 1926 schied Paul Meißner aus dem Vorstand und trat in den Aussichtsrat der Dermatoid-Werke Paul Meißner A.-G. ein. Sein letzter Erfolg waren die abwaschbaren Dermatoid-Leineu, ein Eiu- bandstoff, bei dem der Echtheitscharakter des Grundstoffes voll ge wahrt bleiben soll. 157
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