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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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>6 68/KS, 22. März 1933. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt s. b. Dtschn Luchhaubel. Reichspräsidenie» zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1S33 beschlagnahmt und cingezogen; — die Drmklchrist »Christen- krcuz oder Hakenkreuz?--, Jahrgang 19S1. Katholischer Tat- vcrlag, Köln. Gemäsi Z 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 19SZ für de» Bereich des Freistaates Preußen beschlagnahmt und eingezoge». (Deutsches Krlminalpolizclblatt Nr. 15W und 1591 vom 15. und 17. März 19Sg.> Oerkebrsnackrickten. Zahlungsspcrrc gegen die Tschechoslowakei. - Nachdem die tsche choslowakische Negierung bestimmt hat, daß Zahlungen fiir Lieferun gen aus Deutschland nur auf Sammelkonten, die bei tschechoslowa kischen Großbanken errichtet werden, erfolgen dürfen, hat der- Reichs- wirtschalftsministcr mit sofortiger Wirkung angeordnet, daß Zah lungen für Warenlieferungen tschechoslowakischen Ursprungs oder tschechoslowakischer Herkunft bis auf -weiteres nicht mehr geleistet werden dürfen. Sprecüsaal Polykratie und Praxis. Die Neiichsregierung Hut beschlossen, einen Neichskommissar für die Krankenkassen einzusehen. Sie wendet damit ihr Interesse einem Gebiete zu, das wie kämm ein anderes der Vereinfachung und Ver einheitlichung dringend bedarf. Wenn der Syndikus der Berliner Handelskammer Michalke schon vor Jahresfrist über unser Steuer system gesagt hat, daß es »durch seinen unendlich komplizierten Auf bau glücklich erreicht ha-be, daß außerhalb des Kreises der eigent lichen Fachangehörigen — Steuerbeamte, Steuerberater und Steuer lehrer — nur wenige Persönlichkeiten sich noch finden, die den Über blick über das Steuerrecht nicht verloren haben«, so gilt das in er höhtem Maße von den Soziallasten. Gerade das letzte Jahr hat viel zur Verwirrung beigetragen. Wer keine praktische Erfahrung aus diesem Geriete gesammelt hat, kann sich schlechterdings kein Bild von dem Nebeneinander und Durcheinander dieser Stellen machen. Jede einzelne ist eine Behörde, eine Macht, jede einzelne beansprucht zur Vermeidung hoher Strafen sorgfältigste und termingerechte Er ledigung i-hrer vielfachen Angelegenheiten. Welche Betastung für den Arbeitgeber an Zeit und Geld! Es ist wiederholt ausgesprochen worden, daß die Wirtschaft nicht so sehr gegen die Höhe der Steuern und Soziallasten protestiert, deren Notwendigkeit sie allenfalls ein sieht, wie sic cs vielmehr a-blehnt, von einer Vielheit von Behörden immer wieder mit neuen Forderungen angegangen zu werden, die schließlich und endlich nur ein Abwälzen behördlicher Maßnahmen aus den einzelnen bedeuten. Nur drei Beispiele hierzu: 1. Im Dezember 1932 teilte die Ortskrankenkasse Berlin mit, daß im Krankheitsfalle auch dann keine Abgabe zur Arbeitslosen hilfe zu bezahlen ist, wenn Lohn oder Gehalt fortbezogen werden. Die Barmer Ersatzkasse -bestritt dies. Jetzt, nach den zahlreichen Grippeerkrankungen verlangt -die Ortskrankenkasse, daß die Arbeits- losen-bciträge einschließlich der Arbeitslosenhilfe unverändert im Krankheitsfälle weiter gezahlt werden (eine große Belastung!). Konnte das nicht vorher authentisch festgelegt werden? 2. Im gleichen Rundschreiben vom 29. Dezember 1932 verlangt die Ortskrankenkasse, daß fiir die Berechnung (Krankenkassenbeitrag, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe) künftig die Beiträge nach dem wirklichen Arbeitsverdienst für jeden Kalendertag zu er heben sind, d. h. daß -sie nicht mehr, wie bisher, von dem (feststehen den) Monatsentgelt berechnet werden dürfen, sondern daß dieser je weils nach den Kalendertagen des Monats umgerechnet werden muß. Im Januar ist also ein anderer Betrag fällig als im Februar oder April. Und diese Änderung trat bereits für Dezember 1932 in Kraft! Auch den Behörden dürfte es bekannt sein, daß die Gehälter nicht überall erst am letzten eines Monats bezahlt werden, sondern viel fach zweimal monatlich oderauch kurz vor Monatsschluß — besonders im Weihnachtsmonat. Wie soll für ein bereits ausgezahltes und gebuchtes Gehalt der durch 30 dividierte und mlt 31 multiplizierte Betrag für jeden einzelnen Angestellten nachträglich öingczogen und gebucht werden? Im Ergebnis kann es -keinen großen Unterschied machen, ob jeweils das tatsächliche Gehalt den Berechnungen zu grunde gelegt wird oder ein fiktives, das nach den Erfordernissen der Ortskrankenkasse eigentlich jeden Monat anders sein müßte, so- daß der Angestellte künftig nicht mehr ein Monatsgehalt von NM 150.— bezieht, sondern ein Tagesgehalt von NM 5.—! Da war doch die alte Regelung, die übrigens das Finanzamt für die Arbeitslosenhilfe beibehalten hat, praktischer und natürlicher. — Übrigens sind gerade die Weihnachtsgratifikationen ständig eine Quelle unerfreulichster Nachforschungen. Uber die Beitragspflicht für die verschiedenen Abgabearten haben vier Kassen vier verschiedene Meinungen, und jede beansprucht für sich Gültigkeit. Welche Schwierigkeiten bereitet allein die Arbeitslosenhilfe! Die Barmer Ersatzkasse bewilligt Beitragsfreiheit — es handelt sich um wider rufliche Leistung ohne Rechtsanspruch —, die Krankenkasse Deut scher Buchhandlungsgehilfen besteht auf Zahlung laut Bescheid des Landesarbcitsamts, während das Finanzamt wieder Gebührcnfrciheit zuläßt und die Ortskrankenkassc trotz vielem Hin und Her noch keinen Entscheid getroffen hat. 3. Die Ausfüllung der Formulare für die Berufsgenossenschaslen ist ein Kapitel für sich. Wenn diese Arbeit mit Mühe und Not vielleicht noch durchgeführt werden kann, so ist die Nachrechnung des angeforderten Betrages ein Hexeneinmaleins, das für den nor- -malcn Staatsbürger nicht lösbar ist. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, welche z. B. für den Buchhandel stets nur ausnahms weise nützlich sein wird. Man sieht schon uns diesen wenigen Beispielen, daß die Praxis mit den jetzigen Bestimmungen nicht mehr fertig wird. Je not- leidender der Staat wird, desto komplizierter werden diese Vor schriften. Was m großen Betrieben mit eigenen Stenerbnchhaltnngen allenfalls noch durchführbar ist, das ist in kleinen und mittleren Unternehmungen mit unverhältnismäßigem Aufwand und — Arger verbunden. Tie Polykratie, die Bielherrschaft der Behörden muß beseitigt werden, wenn die Wirtschaft gesunden soll. Eine einzige Stelle sollte für alle Sozialversorgungs-Zweige zuständig sein und diese möglichst einen einzigen Beitrag erheben. Ob sich diese Instanz Versicherungsanstalt, Berufsgcnossenschaft oder Krankenkasse nennt, ist der Wirtschaft gleichgültig. Hoffen wir, daß die Einsetzung des Reichst»mmissars für die Krankenkassen, der möglichst bald Kom missar für die g e s a m t e Sozialversorgung werden sollte, in diesem Sinne zu verstehen ist. Karl Wilhelm L i e b m a n n, Berlin. „Der deutsche Buchhandlungsgehilfe" Das Märzheft des »Deutschen Bnchhandlnngsgehilfen« ist ver jüngen Generation gewidmet. Der Leitaufsatz: »Buchhandel und junge Generation« von Paul Eckhardt spricht nicht nur von den Pflichten, die der junge Buchhändler in seinem Berufe zu erfüllen hat, sondern auch von den Möglichkeiten, die sich gerade dem jungen Buchhändler für die Erschließung neuer Käuferschichten bieten. Zwei Aufsätze von vr. Fritz Endres und vr. Johannes Beer über die »Konfirmationsbüchcr« werden nicht nur von den jungen Gehilfen dankbar begrüßt werden, denn sie behandeln, von zwei verschiedenen Polen aus gesehen, eine Bücherkänferschaft, die nicht immer leicht zu bedienen ist. Im Anschluß daran finden wir drei Aufsätze über die »Buchreihe«. Mit dem Aufsatz »Das Recht im Verkaufsgcspräch« wird eine Seite des Sortimentsbuchhandels betrachtet, die für viele Sortimenter von größter Bedeutung ist. In dem Teil »Der junge Buchhändler« finden wir einen Aufsatz von A. Graser »Bnchhandcls- lehre und Lehrvertrag« sowie einen Beitrag von F. von Valtier über »Das Schausenstermaterial«, der sehr beachtenswerte Hinweise für die tägliche Arbeit im Schaufenster gibt. Inhaltsverzeichnis. B ekannt m a ch u n g e n : Geschäftsstelle des B.-V. betr. Mit- gliederaufn-ahmen. S. 203 / Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler e. V., Breslau. S. 203. Artikel: Die deutsche Bildungsfrage. Von Prof. vr. Menz. S. 203. Sonntag und Alltag. Von H. F. Blunck. S. 205. Die italienische Bücherstempelung. S. 206. Für die b u ch h ä n d l c r i s ch e F a ch b i b l i o t h e k. S. 207. Klei n e Mittei l u n g e n S. 208—209: Zur Beachtung / Gegen seitiger Schutz der Urheberrechte zwischen Deutschland und Costa Rica / Deutsche Buchhändler-Lohranstalt / Die 50 schönsten Bücher des Jahres 1932 / Leipziger Schriftsteller verkaufen / Be deutung des Wasserzeichens für Jnknnabclsorschnng und Re klame / Der Buchhandelsangestelltenverband Ortsgruppe Eule / Palm, München / Neue Wege / Die Wiener Messe / Die Litera rische Welt / Zn Gertrud Casparis 60. Geburtstag / Tag des alten Buches? / Überprüfung der sächsischen Schülcrbüchereien / 101. Liste der Schund- und Schmntzschriften / Verbotene Druck schriften. Ve r k e h r s n a ch r i ch t e n S. 210: Zahlungssperre gegen die Tschechoslowakei. Sprechlaal S. 210: Polykratie und Praxis / Der deutsche Buch- Handlungsgehilfe. Berantwor-tl. Schriftleiter: ssranz Wanne r. — Verlag: Der Bvrsen verein der Deutschen B-nchhändlcr zn Leipzig. Deutsches BuchhäudlerhauS. Druck: E. HedrtchNachs. Sämtl. in Leipzig. — Anschrist d. Schriftieitung u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhansi, PvstschlicHsach 2?4/76. 210
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