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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1933
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- Deutsch
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X- 68/69, 22. März 1933. Redaktioneller Teil Börsenblatt s. d. Dtschn Buchbansel. der Rousscausche Satz ,Der Mensch ist gut' als unmöglicher Aus gangspunkt überwunden, denn es wird klar, daß jedes Einzel wesen mit mannigfachen Eigenschaften und Fähigkeiten begabt ist, die eben seiner Durchsetzung als Einzelwesen dienen, die aber dem Leben der Gemeinschaft feindlich sind. Vom Standpunkt der Gemeinschaft aus gesehen muß der Entwicklung dieser Eigen schaften Grenzen gesetzt werden. Für die Gemeinschaft ist der Einzelmensch nur bedingt ,gut°, nämlich wenn er seine Lobens- tüchtigkeit im Rahmen der Gemeinschaft beweist. Jeder, der sein Inneres Prüft, weiß, daß Lebenswille und Selbstsucht nahe be nachbart sind und daß die Einhaltung der Grenze Gewissenssache ist. Me aber ist Gewissen denkbar ohne Selbsterkenntnis? Selbst erkenntnis aber — ich zeigte es schon eingangs — ist unmöglich ohne das Duerlebnis; sie ist also abhängig vom Leben in der Gemeinschaft. Erhält sie wieder Geltung, wird auch der Berufs gedanke wieder befreit von seiner Verflachung, die an Stelle der Pflicht den persönlichen Wunsch gestellt hat. Der einzelne wird die Entscheidungen aus seinem Lebensweg wieder treffen müssen nach dem Wert, den seine Persönlichkeit, sein Wirken hier und dort, für die Erreichung jener Gemeinschaften besitzt, deren lebendiges Glied er sein muß, wenn er bestehen will, denn rück sichtslos wird der neue Bildungsgedanke alle ausstoßen, die nicht ihm dienen, sondern nur ihren eigenen Wünschen. Dieser Bil dungsgedanke stellt den Dienst, nicht den Verdienst in den Mittelpunkt.« Den deutschen Buchhandel werden diese Gedanken nicht nur interessieren, weil sie vom Ersten Vorsteher des Börsenvercins ausgesprochen werden und zeigen, wozu sich der Führer der Spitzenorganisation des Gesamtbuchhandels deutscher Zunge be kennt. Er wird darin auch Wahrheiten finden, die seine eigene Entwicklung von Anbeginn beherrscht haben und deren Aner kennung heute vielleicht wieder mehr denn je nottut. Schon Pllttcr im 18. Jahrhundert hat die Bedeutung des ,Nexus' im deutschen Buchhandel hervorgehoben. Er ist auch heute noch das Rückgrat seiner Stärke. Gestützt darauf hat der Buchhandel noch stets die oft nur zu eigenwilligen Naturen zu ertragen ver mocht, die auch in seinen Reihen immer wieder zu finden und ihm Wohl ebenfalls unentbehrlich sind, um Erstarrung zu ver hindern und den Fortschritt zu sichern. Sie drohten manchmal in allzu unbekümmertem Freiheitsdrang den Nexus zu sprengen, indem sie ihn glaubten übersehen zu dürfen. Er hat sich jedoch noch immer durchgesetzt und behauptet. Noch immer wieder ist es gelungen, im deutschen Buchhandel den harmonischen Aus gleich zwischen Freiheit und Gesetz zu finden. Im Bekenntnis zu diesem Geist erklärte 1861 bei der 25-Jahr-Feier der Einweihung der alten Börse vr. Veit als Erster Vorsteher des Börsenvercins: »Denn nicht der Vorteil des einzelnen ist es, der unser Band ge schlungen hat — die Ausbeutung desselben können wir getrost einem jeden selbst überlassen —, sondern gerade umgekehrt das Bestreben, der Willkür des einzelnen heilsame Schranken zu ziehen und sie an Regeln zu binden, die der Wohlfahrt aller zugute kommen«:. Und 1887 kennzeichnete Wilhelm Spcmann die Krönersche Reform mit den Worten: »Mir ist keine einzige Korporation bekannt, die bis jetzt im Erwerbsleben das Prinzip aufgestellt hätte: es Ist unmoralisch, oder wenigstens — vielleicht ist das Wort zu stark — es ist nur derjenige Erwerb ein berech tigter, der so betrieben wird, daß jeder anständige Konkurrent dabei bestehen kann. Im allgemeinen kämpfen wir jetzt beständig einen Kamps aller gegen alle. Wir haben aber im Buchhandel, glaube ich, zum erstenmal das Prinzip aufgestellt: nur das darf sein, was der Gesamtheit nützt«. So ist das »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« im deutschen Buchhandel gute alte Tradition. Doppelt stolz aber kann er nun darauf sein, wenn im Einklang mit dieser Überlieferung von einem seiner führenden Köpfe mit überzeugenden Beweisen ein auf denselben Geist abgestelltes Bildungsideal als das deutsche Bildungsziel nachgewiesen wird, das für das deutsche Volk schlechthin maßgeblich werden soll und muß. vr. Menz. Die italienische Bücherstempelung. Frau Lavinia M a z z u c ch e t t i-Mailand schreibt uns: »Der Verband italienischer Schriftsteller und Verleger (Loeietn italiana ckeZIi ^ulori eck Lckitori, abgekürzt 8.1. ^V L.), der unter der Leitung von Alessandro Varaldo sein Hauptaugenmerk auf den Theaterbetrieb unb auf die Verteidigung des Anrechts jedes Bühnen schriftstellers auf die Früchte seines künstlerischen Schaffens richtet, hat daneben seit vielen Fahren auch eine Buchabteilung (Zerione ckel Ickbro). Und wenn diese auch noch nicht durchweg jene Ent wicklung erreicht hat, die ihre Leiter sich zum Ziel gesetzt haben und unermüdlich anstreben, so erfüllt sie doch schon jetzt wichtige Auf gaben ausgleichcnder und regelnder Art, die sämtlich die sittliche Gesundheit dieses so besonders empfindlichen Gewerbe- und Handels zweiges zu fördern geeignet sind. Eines der schwierigsten Probleme, das von jeher eine gefährliche Belastungsprobe für den Geist herzlicher und vertrauensvoller Zu sammenarbeit zwischen Autoren und Verlegern darstellte, war und ist die Kontrolle über Auflagenhöhe und tatsächlichen Absatz eines be stimmten Verlagswerkes. Nun herrscht in Italien zum Glück schon seit einigen Fahrzehnten die Sitte, daß der Schriftsteller nicht mehr blind das Kind seines Geistes gegen eine einmalige Entschädigung dahingibt, sondern es der Fürsorge des berufenen Hegers, Pflegers und Züchters, mit anderen Worten des Verlegers unter der Be dingung zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzbarmachung an vertrant, daß er sich vorbehält, an Erfolg oder Mißerfolg des Wag nisses teilzunchmcn. Seitdem also die meisten Verlagsverträgc nicht mehr auf Grund einer Pauschalhonoricrung abgeschlossen werden, sondern ans Grund einer festen Prozentualbeteiligung des Autors in Höhe von soundsoviel Prozent vom Ladenpreis seines Buches, ist das Fnteresse des Schreibenden an einer genauen Kenntnis des bttchhändlerischen Schicksals seines Werkes immer größer geworden. Nun wäre es falsch zu behaupten, daß es sich dabei immer nur um einen, aus berechtigtem oder unberechtigtem Mißtrauen geborenen Wunsch der Autoren handelt, dem die Verleger ihrerseits in der Hoffnung auf mehr oder weniger zweifelhafte Rechenkunststücke Hindernisse in den Weg legen: vielmehr ist zuzugeben, daß heute so gut wie alle ernsthaften Verleger sich nicht nur damit abgefunöen haben, sondern es oft genug geradezu begrüßen, mit dieser unpartei ischen Art der Kontrolle auch einen unanfechtbaren Beweis in die 206 Hand zu bekommen, der sie vor den hartnäckigen, wenn auch noch so unbegründeten Illusionen gewisser Autoren schützt. In Italien hat die 8oei6tL ckeZIi ^utori eck Lckitori nun 1920 an Stelle der handschriftlichen Signierung jedes einzelnen bxem- plars der Auslage durch den Autor lein Brauch, der von dem wert erhöhenden Signieren numerierter Auslagen für Bibliophile wohl zu unterscheiden ist) eine neue praktische Methode der Abstempelung mittels Trockenstempels eingeführt. Und zwar nimmt sie diese Ab stempelung selbst und unter eigener Verantwortung vor. Fn jedem Falle, wo der Autor bei Vertragsabschluß diesen Wunsch äußert und eine entsprechende Klausel in den Vertrag ausgenommen wird, ist der Verleger verpflichtet, sämtliche Titelblätter der ganzen Auf lage (was billiger und bequemer ist, als wenn man die schon ge hefteten oder gebundenen Exemplare zur Abstempelung schickte) in dem nächstgelegenen Büro des Verbandes vorzulegen. Die 8.1. führt in einem dreiteiligen Register über diese Stempelung Buch, wobei eine genaue Zählung vorgenommen wird: einen Schein be hält sie selbst in ihrem Archiv, einen erhält der Verleger, den dritten der Autor. Damit wird alle Gewähr gegeben, daß auch nicht ein ungestempeltes Exemplar in den Handel kommen oder als Rezensions exemplar Verwendung finden kann, da ein solches, falls es ange troffen würde, sozusagen ein 0orpu8 ckelieti, einen greifbaren Fälschnngsbeweis bildete. Die Abstempelung kostet sehr wenig — pro tausend Exemplare ungefähr 4 RM — und geht natürlich zu Lasten des Autors: meist in der Form, daß ihm der Verleger bei der ersten Abrechnung den kleinen Posten in Abzug bringt. Die 8ocietä cke§li ^utori ist, wie sich von selbst versteht, zur Wahrung des Berufsgeheimnisses ver pflichtet, wird also nicht z. B. bei Übelwollenden herumerzählen, ob ein Meisterwerk, von dem unter großem Rühren der Reklame trommel die 20. Auflage angekündigt wird, statt dessen erst beim zehnten Tausend hält . . . Auf dem Trockenstempel figuriert auch keine fortlaufende Zahlennummer, außer wenn dies vom Antor aus besonderen Gründen ausdrücklich gewünscht wird. Noch ist cs nicht so weit, daß diese Kontrolle überall und immer zur An wendung käme: auf dem Titelblatt von Übersetzungen fremdsprachiger Werke ist der Stempel des Autorenverbandes nur selten zu sehen, vielleicht weil die ausländischen Schriftsteller und Verleger mit dem italienischen Brauch nicht bekannt sind, oder weil die Honorierung von Übersetzungen oft noch nach der allen Pauschalmethodc erfolgt.
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