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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1933
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- 1933-04-11
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- 11.04.1933
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88, 11. April 1933. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Mir die sechs Streichquartette Nr. 387 usw., die als Opus 10 Haydn gewidmet sind, bekam Mozart Anfang 1785 von Artaria volle 100 Dukaten, so viel, wi« man gewöhnlich als einmaliges Honorar flir eine ganze Oper zahlte. Vater Mozart berichtete seiner Tochter aus einem verlorengogangenen Briefe Wol-fgavgs: »daß er seine 6 Quartetti, 'die er dem Artaria für 100 duccaten verkauft habe, seinem lieben freund Haydn und anderen guten freunden habe Hören lassen«. Endlich ist uns -bezeugt, daß Mozart flir die drei Streich quartette Nr. 575 usw., die erst nach seinem Tode als Opus 18 er schienen, von Artaria schon Mitte 1790 ein sehr bescheidenes, nicht näher genanntes Honorar erzielt hatte. Im einem der Pumpbriefe Mozarts an seinen freimaurerischen Bruder, den Kaufmann Michael Puchberg, heißt es: »Nun bin ich gezwungen, meine Quartetten (diese mühsame Arbeit) um ein Spottgeld herzugeben, nur um in meinen Umständen Geld in die Hände zu bekommen«. Das ist alles, was wir von Mozarts Einkünften aus dem Ver lag seiner Werke wissen. Natürlich wurden auch andere Opera, die mit seinem Wissen und Willen erschienen, honoriert. Aber diese Honorare, die nach dem damaligen Stand des Urheberrechtes mehr zufällig und willkürlich gerieten, dürften in Mozarts Gesamtein kommen, so gering es war, keine entscheidende Rolle gespielt haben. Viel mehr mögen in den letzten fünfzehn Jahren seines Lebens, be sonders in den zehn Wiener Jahren, die Einkünfte aus dem 'Musik unterricht, den er meist an Damen erteilte, aus den Akademien, die er für Subskribenten gab, aus dem Honorar für bestellte Opern und Gelegenheitskomposiitionen, zuletzt aus der Ehrenstellung als Kammer- kompositeur, seinen Haushalt im wesentlichen bestritten haben. Es darf auch nicht übersehen werden, daß zu jener Zeit keines wegs nur Opern in Abschriften zirkulierten, die ohne Ermächtigung ocs Komponisten -angcfertigt und verschleißt wurden. Mozart selbst bot 1783 in -der amtlichen »-Wiener Zeitung« revidierte Kopien seiner drei ersten Klavierkonzerte Nr. 413 ff. zum Subskriptionspreis von 4 Dukaten an. Später hielt er solche Werke, auf deren Rechte er als Virtuose mehr bedacht war, etwas zurück. Schon 1784 schrieb er über die neuen Klavierkonzerte Nr. 449 ff.: »Ich hätte erst heute für eines 24 Dukaten haben könne-n: ich finde aber, daß cs mir me-hr Nutzen schafft, wenn ich sie noch ein Paar Jährchen bei mir behalte, und dann erst durch den Stich bekannt mache«. Noch 1788 kündigt -er jedoch in der »Wiener Zeitung« die Abschrift dreier Streichquintette (Nr. 406, 645, 516) um 4 Dukaten zur Subskrip tion an. Unter den Drucken, die zu Mozarts Lebzeiten ohne Opuszahl erschienen, waren auch 18 Lieder und 15 V-ariaüons'werke. Daß er fiir die kleinen Hefte, obzwar einzelne mehrfach aufgelegt werden mußten, kein nennenswertes Honorar bekommen Hat, war -anzu nehmen. Von den Variationen sind die meisten zuerst bei Artaria erschienen, von den Liedern zu Mozarts Lebzeiten — 1789 — nur vier: »Abendempfindung« und »An Chloe« -als erster Teil der Serie »Zwey deutsche Arien«, »Das Veilchen« (nach Goethe) und »Das Lied -der Trennung« als zweiter Teil. Nach Mozarts Tod wurde diese Serie 1799 fortgesetzt und brachte unter sechs weiteren Liedern mit Klavierbegleitung noch zwei falsche, wie ja damals viele fremde Lieder Mozart unterschoben worden sind. Einzeln war bei Artaria 1795 auch schon ein solches »Vergißmeinnicht« (»Wenn dir die Freude winket«) unter Mozarts Namen erschienen, in zweiter Auflage 1807, dazwischen um 1802 mit einer von Wenzeln Matiegka arrangierten Gitarrenbegleitung. Das Lied stammt von Lorenz Schneider und wurde 1795, wie es scheint, in Hamburg zuerst gedruckt. Dieses »Vergißmeinnicht« und jene »Chloe« bildeten nun 1819 das Streitobjekt eines Gerichtsverfahrens, das uns Aufschluß gibt über die Art, wie Mozarts Lieder und wohl auch seine anderen kleinen Hefte, Variationen und Tänze für Klavier bearbeitet, hono riert worden sind — nämlich gar nicht. Das Archiv der Firma Artaria L Co., die seit mehr als 160 Jahren in Wien besteht, verwahrt unter seinen historisch inter essanten Dokumenten auch die Akten dieses Streitfalles und hat sie dem Verfasser in freimütiger Weise zur Verfügung gestellt. Der junge Verlag (Peter) Cappi L (Anton) Diabelli, dessen erster Gesellschafter 24 Jahre lang der Firma Artaria an gehört hatte, gab um 1818 die genannten zwei Lieder mit einer neuen Gitarrenbegleitung heraus, und Artaria protestierte gegen diesen be arbeiteten Nachdruck. In seiner Eingabe an den Wiener Magistrat heißt es: »Da damals an einen Nachstich auf dem Platz nicht zu denken, folglich nichts zu befürchten war, so hat man kein besonderes Ab tretungsrecht von einem Kompositeur verlangt.« Nur die Jnventur- bücher könnten also die Rechte Artarias belegen. »Ein anderer be sonders schriftlicher Vertrag zwischen Mozart und der Kunsthandlung ist nicht gemacht worden, indem Mozart viel zu generös war, um für eine solche Kleinigkeit etwas anzu nehmen oderzu begehren. Selbst bey wichtigern Manuskrip ten wurde keiue besondere Schrift darüber ausgestellt, weil damahls an keinen Unfug zu denken war. Doch findet sich in unfern Büchern, daß Mozart Vorschuß von uns erhalten hatte, und es kommen meh rere andere Partien vor, welche zeigen, daß wir mit ihm in Verbin dung waren. — Nur noch einige -lebende Personen, als Herr Abbö (Maximilian) Stadler, Doctor (Anton) Schmidt, Mme. (Joseftne) Auerhammer, können bezeugen, daß wir damahls hier die alleinigen Verleger der Mozartschen Kompositionen waren.« Im übrigen sei es Sache des Gegners, seine jedenfalls jüngeren Ansprüche an jenen »Originalliedern« geltend zu machen. Die Geschäftsbücher, aus denen Mozarts Vorschüsse ersichtlich waren, sind leider nicht erhalten. Aber wir wissen, daß er auch von Hoffmeister Vorschuß bekommen hat, der also doch ein anderer Ort- ginalverleger Mozarts in Wien gewesen war, 1819 aber nicht mehr lebte. Daß »Mozart schon 28 Jahre tot ist«, bedauerte Artaria im Entwurf eines — wohl nicht abgeschickten — Rekurses an den Ma gistrat, der seinen Einspruch abgewiesen, aber gleichzeitig einem ande ren stattgegeben hatte. Der Verleger Siegmund Anton Steiner war es, der damals auch gegen Cappi L Diabelli auftrat, weil sie ihm das Lied »Uns ist's alles eins« in einem Arrangement nachgedruckt hatten. Steiner aber konnte von dem noch lebenden Autor seines Liedes eine Erklärung beibringen, die des Originalverlegers Rechte bestätigte. Obzwar die Firma Artaria 1782 und 1806 je ein Privi legium für zehn Jahre erhalten hatte, war sie 1819 gegen Nachdruck auch nicht mehr geschützt als die anderen Verleger, die sich alle erst 1829 durch das Vereinsarchiv der Deutschen Musikalienhändler eine gewisse Sicherheit schufen. Diese Sicherheit gegen Nachdruck ist aber die Voraussetzung für ein angemessenes Entgelt der Komponisten gewesen, dessen sich Mozart noch nicht erfreuen konnte. 8 a. ä 1 6! r, dljebuel: ^utliors anck Publi8ker8. ^ 8tucky in mutual Lsisem. >Vitk a kore^vorck L. Deut. Iwuckou 1932: 3. dl. vsut ancl 8ous Ltä. 55 8. 12" ?p. 1 s. 6 ä. Uber die vout dlemorial Lecturos, deren erste Mr. Basil Black- wcll 1931 unter dem Titel »l'ko dVorlck c>k Looks« hielt, würbe im Börsenblatt Nr. 212 vom 10. September 1932 berichtet. Den zweiten Vortrag hielt im Oktober 1932 Mr. Michael Sadleir über Autoren und Verleger, in dem er vielfach auf Mr. Blackwells Vortrag Bezug nimmt. Wie schon der Untertitel sagt, wirb gegenseitige Achtung von Autor und Verleger als unbedingte Notwendigkeit für beiderseitige erfolgreiche Tätigkeit gefordert. Mr. Sadleir nimmt als Schriftsteller, Kritiker, Literaturhistoriker und Direktor der an gesehenen Verlagsfirma Constable L Co. Ltd. in der geistigen Welt Englands eine hervorragende Stellung ein. Daher sind seine Aus führungen besonders interessant. Er schildert die Beziehungen des Autors zum Verleger, Buchhändler, Kritiker und literarischen Beirat des Verlags. Die mancherlei Typen von Autoren ziehen an uns vorüber, ihre mitunter falschen Anschauungen über den Verleger und über die Herstellung eines Buches werden richtiggestellt, auch manches über Werbung und Buchgemeinschaftcn -gefügt. Die Schrift kann daher Verlegern und Sortimentern angelegentlich empfohlen werden. NI. Neue Zeitschriften und periodische Erscheinungen. Mitgeieilt von der Deutschen Bücherei, Leipzig, Die Aufnahme geschieht jeweils ans Grund der ersten in der Deutschen Bücherei eingelausenen Nummer, die nicht immer die erste Nummer im bibliographischen Sinne ist. Den Titeln sind die Standortsbezeichnnngen der Deutschen Bücherei bcigefiigt. Abzüge dieser Liste werden gegen Erstattung der Versendungskosten unentgeltlich überlassen, Nr 141 sMärz IMS). sNr 140 siehe Bb'l, IMS, Nr. 57,) Die Antenne, Heliogen-Zeitschrist f, Nundfunksragen, Jg, 1: IMS, Nr 1, <Jan,> 11 S, 4° sBad Blankenburg <Thür.W,>: Heliogen-HauSdruckerei.) <W 27S85.) Apotheker-Jahrbuch, sHrsg,:I »Bayer-Meister Lucius«, Pharmaz, Abt, sd.s I. G, Karbenindustrie A,G. sNebst Notizkal, 1^4) ISg.1:) 1«W. 272 S.; 48 - 48 ; 4«; 48 Bl, kl, 8° Lever kusen a, Nh, <: I. G, Farbenindustrie AM,), sAährl.) 17 885,) Arbeitsdienst in Bayern und im Reich. Hrsg,: Volksbund f. Arbeitsdienst in Bayern, E, V, Jg, 1: IMS, Nr 1, sKebr.j 8 S, 4" München s, Barerstr. 32: Bayer, Kommunalschristen-Vsrlag). Einzelnr —.35, Viertels, 1,<ii>. s17nial jahrl.) sW L7SS8.) 263
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