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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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14560 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 274, 25. November 1909. Personalnachrichten. *vr. I. Huber -j-, Frauenfeld. (Vgl. Nr. 269 d. Bl?. — Innerhalb weniger Wochen hat der schweizerische Buchhandel zwei seiner Veteranen verloren: am 27. Oktober Karl Schmid in Bern, am 15. November vr. I. Huber, Frauenfeld (seit er sich zur Ruhe gesetzt, in Zürich wohnhaft). Am Sarge beider Kollegen sprach Herr C. M. Ebell-Zürich. Auf unsere Bitte hat er uns eine Niederschrift seiner Herrn vr. Huber gewidmeten Ab schiedsworte gesandt, die wir hier folgen lassen: »Hochgeehrte Leidtragende! »Zum zweiten Male während des kurzen Zeitraumes von drei Wochen steht der Schweizerische Buchhändler-Verein am Sarge eines seiner angesehensten Mitglieder. »Mit dem von allen Kollegen hochgeschätzten Entschlafenen ist ein im schweizerischen Buchhandel hervorragender Mann, eine Kernnatur von geschlossener Eigenart aus unserer Mitte geschieden. Ausgerüstet mit vielseitigen Kenntnissen und un gewöhnlicher Arbeitskraft, unterstützt durch weiten Scharfblick und sicheres, gereiftes Urteil, hob er aus bescheidenen Anfängen seinen Verlag nicht nur zu einem der geachtetsten in der Schweiz empor, sondern verschaffte ihm auch guten Klang weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus im ganzen Be reiche des deutschen Buchhandels. Hochentwickelter praktischer Geschäftssinn, Feingefühl und geläuterter Geschmack vereinigten sich in glücklichster Weise mit einem tief innerlicken Idealismus, Eigenschaften, die allein einen Verleger in den Stand setzen, seine hohe Aufgabe, fördernd in die literarische Entwicklung ein zugreifen, zu erfüllen. Dies hat der Verstorbene in hohem Maße getan. Mit Vorliebe forschte er jungen literarischen Talenten nach, versenkte sich mit liebevollem Verständnis in ihre Schöpfungen, ging ihnen mit Rat und Tat an die Hand und ließ sich auch durch getäuschte Hoffnungen und Mißerfolge in seinem Idealismus nicht beirren. »So war es nicht zu verwundern, daß das kleine Frauen feld der Mittelpunkt wurde für Erscheinungen auf schönwissen schaftlichem Gebiete. Aber auch für groß angelegte literarische Unternehmungen, wie die »Bibliothek älterer Schriftwerke der Schweiz«, für das »Schweizerische Idiotikon« und das »Schweize- rische Künstler-Lexikon« sicherte man sich die reiche Erfahrung des Heimgegangenen. Seine großen Verdienste um die Förde rung nationaler literarischer Werke fanden durch die Verleihung des Ehren - Doktors von seiten der Universität Zürich ihn hoch ehrende Anerkennung. »Das unablässige Wachsen der geschäftlichen Unter nehmungen gestattete dem Verstorbenen lange Jahre nicht, an hervortretender Stelle im Vorstande des Schweizerischen Buchhändler - Vereins zu wirken, doch bekleidete er während mehrerer Amtsdauern das Amt des Friedensrichters, und auch sonst wurde er in wichtigen Fragen des Buchhandels häufig vom Vorstande zu Rate gezogen. Als aber gegen Ende der neunziger Jahre Sckwierigkeiten im Schweizerischen Buch händler-Verein auftauchten und zudem die Feier des fünfzig jährigen Bestehens des Vereins bevorstand, da folgte der damals schon Siebzigjährige ohne Zaudern dem Rufe der Kollegen, die Leitung des Vereins zu übernehmen. Mit welcher Energie und mit welchem Geschick er trotz des hohen Alters seines nicht immer leichten und zeitraubenden Amtes während acht Jahren gewaltet hat, steht in den dankbaren Herzen der Kollegen und in den Annalen des Schweizerischen Buchhändlervereins un auslöschlich ausgezeichnet. »Im persönlichen Verkehr mit dem Heimgegangenen trat hinter einer scheinbar etwas herben Außenseite ein markiger, impulsiver Charakter von scharfem Gepräge hervor mit einer wohltuenden Beimischung von großer Herzensgüte und Ge mütstiefe. Der Entschlafene war nicht für jedermann zu gänglich, wem er aber einmal seine Zuneigung geschenkt hatte, dem bewahrte er sie treu und unwandelbar. »Lieber Freund und Kollege, Du hattest Dein Tagewerk in vollem Umfange getan und durftest zur wohlverdienten ewigen Ruhe eingehen. Was sterblich an Dir ist, übergeben wir jetzt mit einem letzten Scheidegruß dem Schoße der Erde; aber das leuchtende Vorbild, das Du uns und der jüngeren Generation im schweizerischen Buchhandel gegeben, die segensreichen Spuren, welche Du gezogen hast, werden nicht verwischt und verweht werden, sie werden fortleben und fortwirken im Schweizerischen Buchhändlerverein immerdar. »Habe Dank für alles, was Du unserm Verein und uns gewesen, ruhe in Frieden!« * Gestorben: am 20. November im Alter von fast achtzig Jahren der frühere Obermarkthelfer der Firma Fr. Ludw. Herbig in Leipzig Herr Wilhelm Holder, Inhaber der Friedrich August- Medaille in Silber. ^ Der Verstorbene hat seinem angesehenen großen Hause während fast voller fünfzig Jahre mit unermüdlicher Arbeits freudigkeit in größter Pflichttreue und Anhänglichkeit auch an die Familien von Generationen der Inhaber gedient. Sprechsaal. Zur neuen Verkehrsordnung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 269.) Wie überaus wichtig für den Sortimenter eine bestimmtere Fassung des § 8, b der Verkehrsordnung ist, beweist nachstehender Briefwechsel. Ein Kommentar dazu ist überflüssig, und auch der Name spielt dabei keine Rolle, weil den gleichen Standpunkt leider eine Reihe von Verlegern einnimmt. Hier kann eben nur eine Änderung des Paragraphen nach dem Vorschlag des Kreises Norden einigermaßen Abhilfe schaffen, solange wir nicht die dringend notwendige großzügige Sortimenterorganisation haben. Erlangen, im November 1909. Theodor Krische. Erlangen, den 2. November 1909. Für das am .... mit 25 Prozent gelieferte Exemplar von habe ich Ihnen für unnötig verursachte Spesen und Zinsenverlust 1 ^ 50 H in Rechnung 1909 belastet. Ich habe bei Ihnen Konto, Ihre Faktur trägt ausdrücklich den Aufdruck »fest«, und außerdem liefern Sie das Werk laut Anzeige auch L condition. Es ist also ein Unding, daß Sie mir mit 25 Prozent gegen bar liefern, wenn ich das Werk ü condition er halten und zur O.-M. mit 1 Prozent Agio Abzug bezahlen kann, während ich jetzt noch 1 Prozent Jncassospesen und den Zins verlust habe. Ich bitte um gleichlautende Buchung, s Leipzig, den 5. November 1909. Auf Ihre Zuschrift vom 2. d. M. erwidern wir Höst, daß wir die Belastung von 1.60 ^ nicht anerkennen können. Wir müssen aus prinzipiellen Gründen ablehnen, unsere Berechtigung, in jedem einzelnen Falle zu bestimmen, ob in Rechnung oder bar geliefert werden soll, durch irgendwen (!) und in irgendwelcher Beziehung beschränken zu lassen. Wir liefern schon seit langer Zeit alles fest Bestellte in der Regel bar, auch in solchen Fällen, wenn wir den betreffenden Firmen ü cond. liefern. Die Tatsache, daß eine Firma bei uns Kommissionskonto hat, berechtigt sie ebensowenig, auch das fest Bezogene in Rechnung zu verlangen, wie irgendwelcher Aufdruck auf unseren Fakturen oder sonstige Umstände. Wir behalten uns vielmehr in allen Fällen das alleinige Recht der Entscheidung hierüber vor. Wenn eine Firma damit nicht einverstanden ist, so steht es ihr ja jederzeit frei, die Einlösung des Barpakets zu verweigern, und es wird dann eine Sache weiterer Erwägung sein, ob in dem betreffenden Falle eine Rechnungslieferung stattfinden kann oder nicht. Die Übernahme irgendwelcher Spesen, wie Sie uns solche berechnen, müssen wir in allen Fällen ablehnen. Erlangen, den II.Nov. 1909. Ihr Schreiben vom 5. Nov. als Erwiderung auf meine Zuschrift vom 2. XI. beweist mir wieder, daß die sogenannte Verkehrsordnung etwas ist, was nur den Sortimenter bindet. Der Verleger darf sich darüber hinwegsetzen, wann es ihm beliebt. Um späteren Differenzen vorzubeugen, teile ich Ihnen mit, daß ich Barlieferung mit 25A ablehne. Sie wollen also in Zu kunft, wenn Sie nur bar mit 26^ liefern können, mir vor der Auslieferung Mitteilung machen. Event, werde ich mich auf diese Mitteilung berufen.
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