Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091125
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190911259
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19091125
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-11
- Tag1909-11-25
- Monat1909-11
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Beilage zu Nr. 274, 1909. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 17 humoristischem Inhalte, die Jahrbücher der Verwaltungen, die Jahrbücher und Statuten von landwirtschaftlichen, künstlerischen, industriellen und kaufmännischen Vereinigungen, die gebundenen oder broschierten Adreßbücher, die Buchhändlerkataloge, die eng lischen, amerikanischen und anderen Führer, die Fahrpläne von Eisenbahnen, Straßenbahnen und Dampfschiffen in Buchform; ferner die Veröffentlichungen in Lieferungen über Geschichte, Wissen schaften, politische, militärische und Verwaltungsorganisation der Staaten usw. Illustrationen und Anzeigen ändern nichts an der Tarifierung, sofern nicht der Umfang der letzteren den des eigent lichen Buchtextes übertrifft. Ebenso bleibt das Broschieren der Bücher oder das Ein binden in Pappe oder Leinen, auch mit Lederrücken und Ecken, ohne Einfluß. Hingegen werden in Leder eingebundene Bücher (Ilvrss rsliös eu xsau), soweit es sich nicht um mehr als fünfzig Jahre alte Bücher in Ledereinbänden aus derselben Zeit handelt, die als Sammlungsgegenstände nach Nr. 654 zollfrei bleiben, nach dem Gewichte der Einbanddecken (oouvsrturos) als harte Täschner waren (umrogniusris äurs) zum Satze von 150 kr. für 100 leg Nettogewicht zur Verzollung gezogen, während das gedruckte Werl zollfrei bleibt. Das Gewicht der Decken muß deshalb in der Deklaration angegeben und von jeder Art Einbänden ein Muster hinterlegt werden, damit die Angaben der Deklaration nachgeprüst werden können. In gleicher Weise sind auch die Bücher zu behandeln, deren Einbände mit echtem oder nachgeahmtem Elfenbein, Schildpatt, Bernstein oder Perlmutter bedeckt sind. Sie werden nach dem Gewichte der Einbände als Kunstdrechslerware aus Elfen bein usw. (tadisttsris ä'ivoirs sto.) oder aus anderen Ma terialien stalolstrsrie ä'nutrss matisrss) nicht besonders benannt (tous sutrss objst-s) nach T.-Nr. 640 bis zum Satze von 1250 kr. für 100 KZ (echt) oder nach Nr. 641 bis zum Satze von 150 kr. für 100 KZ Nettogewicht (Nachahmungen) zur Verzollung gezogen. Außer Betracht bleiben ferner auch Schließen (ksrmoirs) und andere Ausstattungen (Zarulturss) aus vernickelten, ver goldeten oder versilberten, unedlen Metallen, mit denen die Bücher bisweilen versehen sind. Wenn aber der Einband als ruarogulusris äurs oder als takkettsrio verzollt wird, gehört ihr Gewicht zu dem zollpflichtigen Nettogewichte der Einbände. Sind Bücher mit Edelmetallen ausgestattet, z. B. Gebet bücher, so werden diese Teile als Gold- oder Silberwaren (ouvruZss ä'or ou ä'urZsut) nach Nr. 495 zum Satze von 5 kr. für 1 KZ abgesertigt. Das Gewicht der Teile ist in der Dekla ration anzusühren und soll, wenn nicht besonderer Verdacht vor liegt, nach dieser angenommen werden. Als Bücher werden aber auch eine Reihe von Bilderwerken angesehen, die so beschaffen sind, daß die einzelnen Blätter nicht selbständig verwendet werden können, z. B. 1. Sammlungen (rsousils) von lithographischen oder Buntdruck blättern usw. künstlerischen Charakters mit Darstellungen von Modellen für Architekten, Zeichner usw., wenn sie numeriert find und eine Jnhaltstafel enthalten; 2. eingebundene Sammlungen der gleichen Art mit indu striellen Mustern oder Zeichnungen (ässsius), numeriert und mit Erklärung auf jedem Blatte, auch ohne Jnhaltstafel; 3. Sammlungen von Kunstdokumenten in Lieserungcn, be gleitet von erläuterndem Texte und in getrennten Serien in einem Umschläge (oouvsrturs, auch Einbande) vereinigt; 4. Sammlungen von bunten Modenblättern künstlerischen Charakters (für die Trachtenkunde), mit erläuterndem Texte usw. wie zu 3; 5. Blätter mit Stichen, Buntdrucken usw. zur Einverleibung inBücher bestimmt und mit diesen gleichzeitig eingehend, sofern sie auch in der Inhaltsangabe (souuuuirs) erwähnt sind; 6. Stiche, Zeichnungen usw., in Blättern, broschiert oder ein gebunden, die als Anlagen (uuusxss) zu und mit wissenschaft lichen, industriellen und ähnlichen Werken gleichzeitig ein- gehen und nach ihrem Ausdrucke zu den Werken gehören; 7. Reproduktionen von Kunstwerken in Phototypie, Litho graphie, Buntdruck usw., broschiert oder eingebunden, mit Er läuterungen und Verzeichnis; 8. Tafeln zur Erlernung des Zeichnens, mit erläuterndem Texte bei den einzelnen Figuren; 9. Naturgeschichtliche Sammelwerke in Atlas- oder Album form, mit regelmäßiger Seitenzahl, erläuterndem Texte auf jeder Tafel und wiederholender Zusammenstellung; ferner Merkchen und Broschüren über Ausstellungen mit Ansichten, Stichen usw., auch mit einigen Geschäftsanzeigen, sowie Rechenschaftsberichte von industriellen, Kunst- und Finanz vereinigungen und anderen, in Broschürensorm, endlich auch nume rierte und signierte Obligationen und Aktien. Die Schachteln oder Etuis, in denen Bücher eingehen, werden für sich verzollt, da sie einen Handelzwert haben. Nur die Futterale aus nicht überzogener, roher Pappe werden als Verpackung betrachtet und zollfrei gelassen. Für die Schachteln und Etuis, sowie auch die Mappen und Einbanddecken kommen besonders die Zollsätze der Nr. 464, Karton in der Form von Schachteln mit oder ohne Papier überzug (oartou asssmdks SN koitss rsoouvsrts« an non äs xuxisr piano VN äs vonksur) 100 KZ netto 36 kr., ferner der Nr. 464, Pappwaren verziert mit Malereien, Reliefs, mit Stoffen, Holz und gewöhnlichen Metallen (oartouuuZss äsoorös äs xsiuturss, rsiisks, stokkss, kois st urstaux ovminuns), 100 KZ netto 70 kr., ferner, wenn sie mit Leder überzogen sind, für die Schachteln, Mappen und Etuis die Nr. 492, andere Leder waren, untres ouvraZss SN onir, und für die Einbanddecken, die schon angeführten T.-Nrn. 419, harte Täschnerwaren, (nur- roguiusris äurs), 100 KZ netto 150 kr., die Nrn. 640bi» und 641 bis als tapiotteris ä'ivoirs bezw. tadlsttorik ä'antres nratisrss, in Betracht. Die Kinderbilderbücher sind in der T.-Nr. 467 als sk- bnms a inraZss on ä ässsins mit dem Zolle von 80 kr. für 100 KZ belegt. Ob die Bilder in Schwarz- oder in Buntdruck allsgeführt sind (sn uoir on eu ooulsnr) ist ohne Belang. Hierher gehören auch die Malbücher (xetits akdums s iruuZss L xsiuärs) mit oder ohne Text, die Albums mit be weglichen oder Verwandlungsbildern (aldnms ä'iumZss ä In nröoauigns on a transkornrations), mit Bildern für den Anschauungsunterricht, um den Kindern das Sprechen oder Denken zu lehren usw. Ihnen sind weiter gleichgestellt worden die kleinen Taschenkalender mit Illustrationen, die Taschenkalender mit illustriertem Deckel, die kartonierten Ansichtenalbums für de» Verkauf an Reisende, Reiscalbums, auch in Leporelloalbumform, die Briefmarkenalbums (nlkruus xour timbrss-xosts) mit Abbildungen von Briefmarken, die Albums für Sammlungen verschiedener Gegenstände, sofern das Innere mit Vignetten, Randstreifen usw. in Prägung oder Druck mit bunten oder Melall- iarben ausgestattet ist, wie etwa bei den Postkartenalbums (slbums xour vartss xvstakss). Wenn die Jnnenteile der Albums für sich eingesührt werden, gehören sie zur T.-Nr. 469, s. Teil 2. Alle die vorstehend genannten Albums werden aber nach ihrem ganzen Gewichte als luuroguiusris äurs nach Nr. 491 verzollt (Zollsatz 150 kr.), wenn sie ganz in Leder eingebunden sind. Wenn sie aber nur Rücken und Ecken von Leder besitzen, bleiben sie bei der Nr. 467. Ebenso ändert sich an der Tari fierung nach Nr. 467 nichts, wenn die Albumblätter, wie bei den sogenannten unzerreißbaren Bilderbüchern mit einem Baumwollen- gewebe verstärkt oder gedoppelt sind. 5
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder