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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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281, 3. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14061 Bibliothek des hier bibliographisch verfolgten hochoriginellen Schriftstellers befaßt hat (1906: Nr. 134 S. 5860, Nr. 144 S. 6253, Nr. 151 S.6519 Nr. 160 S. S. 6830). Kaum ein deutscher Schriftsteller, ganz gewiß aber kein Dichter unserer Muttersprache hat jemals so eindringlich und ergebnisreich Bibliophilie getrieben wie der im März 1906, viel zu früh auch für das Fach der Bücherliebhaberei, dahingegangene Eduard Grisebach, der Vater der zwei modernsten »Tanhäuser«- Poeme — des »Neuen Tanhäuser« und des »Tanhäuser in Rom« — sowie Urheber zahlreicher gediegener Schriften und kleinen Beiträge zur Literaturwissenschaft. Und zwar war Grisebach auch betreffs der eigenen literarischen Produktion überaus peinlich im Kollationieren, Anordnen, Verzeichnen: so unheimlich sorgfältig, wie man es wirklich vom Schöpfer intimster poetischer Erzeugnisse und ausgesprochen subjektiv-kritischer Arbeiten nicht erwarten sollte. Gottfried Müller ist nun — wie ich mit lebhafter Genugtuung lese, angeregt durch meine Begründung der Notwendigkeit einer Grisebach-Bibliographie in der Zeitschrift für Bücherfreunde IX 389, anläßlich der Biographie »Eduard Grisebach in seinem Leben und Schaffen. Von Or. Hans Henning« (Berlin, Ernst Hofmann L Co.), die ein Lebens- und Charakterbild entwirft, die einzelnen, teil weise so merkwürdigen Bücher bespricht, auch einen Abriß der buchmäßigen Veröffentlichungen liefert — mit größter Hingabe und Umsicht darauf aus, alles, was Ed. Grisebachs überaus eigenartige Feder auf den Büchermarkt gebracht, natürlich auch sämtliche Beisteuern zu Zeitschriften und dergleichen aufzu spüren, sicher zu belegen und sauber am gehörigen Orte mit allem büchergeschichtlichen Beiwerk zu verzeichnen. Es ist keineswegs ein j,nackter Spezial-Katalog, auch nicht eine nüchterne biblio- Beobachtungen auf, die sowohl an sich wie in ihrer Konsequenz auf ähnliche durch verschiedene Verlage, Formate, Jnhalts- gestalten usw. wandernde Literaturwerke höchst fesselnd und lehr reich sind. Es kommt hinzu, daß gerade der etwas bunte Wechsel in der Autor-, Auflagen-, Umfang-Angabe der beiden »Tanhäuser«-- Werke.Grisebachs, daneben der bedeutsamen, vielfach veränderten Bücher von der treulosen Witwe und ihrer Wanderung durch die Weltliteratur schon viele Sortimenter und Antiquare stutzig gemacht oder irre geführt hat. Gottfried Müllers gründliche und gediegen durchgeführte bibliographische Leistung klärt aber eben nicht nur über die lite rarische Wirksamkeit eines einzelnen, wenn auch stark eigen wüchsigen und ausnehmend bücherfreundlichen Mannes der Feder auf, sondern er spendet mittelbar allerlei Anregungen zum Einblick in die deutsche Verlags- und Buchgeschichte und läßt dies und jenes für verwandte Erscheinungen folgern. Die Dauer der Anonymität der »Tanhäuser«-Dichtungen Grisebachs vermag man übrigens auch unter dem Gesichtspunkte, inwieweit ein Staats beamter als »freier« Belletrist tätig sein kann, zu betrachten. Endlich macht Müller noch den Versuch, anhangsweise die ziemlich ausgedehnte Kleinliteratur über Grisebach zu überblicken. Ist ihm da auch einzelnes entgangen, so findet man dort doch wohl alle nennenswerten Charakteristiken des eben nicht bloß Bücher schreibenden und herausgebenden oder erneuernden, sondern auch Bücher liebenden und Bücher pflegenden Literaten ange führt. Auch mit Rücksicht auf diesen Abschnitt stehe ich nicht an zu loben, was uns hier an Übersicht über die Aufnahme eines vorbildlichen doolrman unter den deutschen Schriftstellern geboten wird, und ich darf dies mit um so ruhigerem Gewissen, als ich außer mancher früheren und jüngeren Studie über Eduard Grisebachs Stellung in Literatur und Buchwesen ihn in der »Gegenwart« 34. Jahrgang Nr. 40 lediglich als Bücherliebhaber gewürdigt hatte. Möge G. Müllers wohlgelungene Schrift ähn liche Hervorrufen, vielen Zweiflern dienen, das Interesse für den originellen Geist E. Grisebachs wachhalten und bei einem verdienten Denkmal dieses verehrten Toten einmal eine Neu ausgabe erleben. München. Ludwig Fränkel. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht I in München hat am 16. April d. I. auf Unbrauchbar machung des Sekt-Kalenders der Verlagsgesellschaft »Sekt« er- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 75. Jahraana. kannt. Demselben Schicksal unterlagen aus einer Sammlung »Sekt« eine Anzahl Erzählungen usw. und Titelpostkarten, ferner die Texte zu gewissen Teilen. In den Anzeigen der Druckschrift »Sekt« werden Gegenstände angepriesen, die zum unzüchtigen Gebrauche bestimmt sind. Die Verfolgung einer bestimmten Person war nicht möglich. — Gegen die Unbrauchbarmachung hatte als Einziehungs-Interessent der Redakteur Hermann Laue Revision eingelegt. Sie wurde am 30. November d. I. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Lentze. » Versteigerung der Sammlungen Max Klopfer und Theodor Klopfer f-, München. — Die Versteigerung der Sammlungen Max Klopfer und Theodor Klopfer f durch Hugo Helbing in München fand außergewöhnlich rege Beteiligung. Hierzu wird uns geschrieben: Der große Auktionssaal war drei Tage lang dicht gefüllt, und die überaus lebhafte und rege Kauflust hielt bis zum letzten Moment an. Die größte Spannung brachte der Böcklinsche Cimbernkampf, der vom Aufwurfspreis von 15 000 ^ bis auf 42 000^ (ohne Aufgeld) stieg. Weitere interessante Preise, die für Gemälde erzielt wurden,sind: J.v. Brandt:»SchlechterWeg« 3750^; — Derselbe: »Parade« 2700 — F. v. Defregger: »Tiroler Jäger«, sehr kleines Bild, 2150 — Derselbe: »Junge Tirolerin« 1900 — W. v. Diez: »Österreichische Dragoner« 2700 — Derselbe: »Napoleon mit seinem Stab« 3100 — Max Gaisser: »Beim Antiquitätenhändler« 4800 —Ed. Grützner: »Kardinal« 3900 — Derselbe: »Falstaff« 2050 — Hermann Kaulbach: »Ein schwieriger Fall« 7650 — Ludwig Knaus: »Spiel im Freien«, Skizze, 2150 — Münchner Künstlerfächer aus elf Blatt bestehend, 3100 — F. von Lenbach: »Porträt der Saharet«, Pastell, 2150 — Derselbe: »Damenporträt«, un- signiert, 7600 -«6; — Derselbe: »Brustbild eines alten Mannes« 3050 -L; — Derselbe: »Damenbildnis« 7700^;— Derselbe »Damen bildnis« 6380 ./6; —Gabriel v. Max: »In Gedanken« 3200 — Derselbe: »Ooock b^s« 2210^; —C. Spitzweg »Auf dem Stadtgraben« 2350 — I. Wenglein: »Herbstlandschaft«, klein 1280 — Derselbe: »An der Tränke« 4700 — Bei den Antiquitäten konzentrierte sich das Hauptinteresse auf Bronzen, die fast durchweg moderne Arbeiten waren, Teppiche und Möbel. Auch hierfür wurden hohe Preise bezahlt. Von letzteren seien erwähnt: 1 Salongarnitur 3385 1 geschnitzter Büffetschrank 2000 1 eingelegtes Kabinettschränkchen mit Tisch 1190 6 hohe Armlehnstühle 930 2 Bronze-Girandolen 1060 ./6; 1 Gobelin: Venus und Mars 2450 Sämtliche Preise ver stehen sich ohne das Aufgeld von 10°/o. Das Gesamtresultat betrug ohne Aufgeld über 240 000 Die Schätzung der Sammlungen wurde um über 70°/y überholt. Rechtsstreit wegen Reproduktion von Kunstwerken vor dem dänischen Reichsgericht. — Der früher hier (vgl. Börsen blatt 1907, Nr. 171, S. 7374) mitgeteilte Streit zwischen Kunst händler V. Tryde, dem Vorsteher des dänischen Buchhändler vereins, und dem Kunstverlag Keller L Reiner, Berlin, welch letzterer im Juni 1906 Tryde wegen Nachbildung von Bildhauer werken Stefan Sindings (für welche die deutsche Firma das alleinige Reproduktionsrecht erworben hat) verklagt hatte, fand am 24. November d. I. seine endgültige Entscheidung vor dem Reichsgericht (Uöjesteret) in Kopenhagen. Vom Obergericht (Uok-Ltacksi etteu) war Tryde zu 600 Kr. Schadenersatz und Duldung der Beschlagnahme seiner Klischees und Reproduktionen verurteilt worden, hatte aber an das Reichs gericht appelliert. Als Vertreter der Berliner Firma betonte Reichsgerichts anwalt Henriques den Unterschied zwischen der Photographie und der Reproduktion. Einige Zeit vor Inkrafttreten des dänischen Gesetzes betreffend Schriftsteller- und Künstlerrecht vom 19. De zember 1902 habe Tryde die photographischen Platten gemacht; von diesen dürfe er beliebig viele Abdrucke Herstellen, bis sie ab genutzt seien; er habe sie aber nicht benutzen dürfen, um neue Klischees anzufertigen und ein Album herauszugeben. Denn das sei ein ganz neues Unternehmen, das nicht vor dem 19. Dezember 1902 begonnen hätte und somit nicht unter die Übergangs bestimmungen falle. Wie weit erstrecke sich dann überhaupt das photographische Verlagsrecht, wenn noch nach so langer Zeit (dis 1829
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