Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19440503
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194405030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19440503
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
- Monat1944-05
- Tag1944-05-03
- Monat1944-05
- Jahr1944
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leudesdorffs, seine Gabe, Bedeutendes bedeutend auszu- sagen, erwies sich neben dem Vortrag von Aphorismen (aus Hugo Sieker, Die selbstgeschmiedeten Flügel) bei der Lesung aus der Furtwängler-Biographie von Hans Hauptmann. Zu Beginn des ersten und zweiten Teiles und zum Schluß der Veranstaltung spielte der ausgezeichnete Hamburger Pianist Ferry Gebhardt Werke von Weber, Schubert, Schumann und Beethoven mit hervorragender Technik und reifem künstlerischem Ausdruck. Die Veranstaltung, die auf die Initiative des Verlegers J. P. Toth zurückging, war außerordentlich stark und sicht lich von Freunden des guten Buches besucht. Der große Er folg, der sich in lebhaftem Beifall zeigte, bewies, daß diese (die je£t oft aus den bekannten Gründen nicht voll auf ihre Kosten kommen können) sich in glücklichster Form ange sprochen fühlten. Das aber kann im Interesse von Buch und Buchhandel mit besonderer Befriedigung verzeichnet werden. v. Kommerstädl Verordnung über Preisauszeichnung Im Reichsgeset}blatt I Nr. 18 ist unter dem 6. April 1944 eine neue Fassung der Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. November 1940 hekannlgegchcn worden. Die ab 1. Juli 1944 geltende Verordnung die Preisauszeichnungspflicht wird auf alle Waren ausgedehnt, die im Einzelhandel verkauft werden — bringt für den Buchhandel sowie die Leihbüchereien keine Änderung der bestehenden Vorschriften. Diese sind wie bisher zu beachten (vergl. Heß; „Das Verkehrs- und Verkaufs recht des deutschen Buchhandels“, IV 6 Seite 39, und die Veröffent lichungen im Börsenblatt 1941 Nr. 25 und 101). Konjunkiur-Siaiisiik Der 64. Konjunkturbericht, das vierte Vierteljahr 1943" umfas send, ist erschienen und den herichterstattendeu Verlagsfirmen zu gesandt worden. Interessenten werden gebeten, die erforderlichen Unterlagen für eine etwaige Mitarbeit von der Geschäftsstelle des Börsenvereins auzufordern. Nachprüfung des Steuerbescheides Jeder Steuerpflichtige wird im eigenen Interesse eine Nachprüfung des Steuerbescheides vornehmen. Diese wird sich zunächst darauf er strecken, ob sich das Finanzamt an die Angaben der Steuererklärung gehalten hat, weiter darauf, ob die Einstufung in die richtige Steuer klasse erfolgt ist. Dies erfordert die Beschaffung einer Steuer^abelle, wie sie überall zu erhalten ist. Daß die Steuerstufen für 1942 und 1913 verschieden hoch sind, ist wohl bekannt. Wenn der Steuerpflichtige erst jetjt feststellt, daß seine dem Finanz amt in der Steuererklärung gemachten Angaben unvollständig oder unrichtig sind, so muß er sie unverzüglich vervollständigen oder berich tigen. Lediglich solche Fehler, die wegen ihrer Geringfügigkeit ganz offenbar völlig bedeutungslos sind, hrauche.n nicht angezeigt zu werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, setjt sich der Gefahr der Strafverfolgung aus. Auf Verlangen des Finanzamtes ist die Richtigkeit der vom Steuer pflichtigen in der Erklärung gemachten Angaben nachzuweisen, müssen Zweifel aufgeklärt und aufgestellte Behauptungen bewiesen werden. Das Finanzamt kann den Steuerpflichtigen vorladen, wenn es Bedenken gegen die Richtigkeit der Steuererklärung hat und eine Aufforderung zu schriftlicher Auskunft, die die Regel bilden soll, nicht zweckmäßig erscheint. Wenn der Steuerbescheid den Steuerpflichtigen zu hoch belastet, ist Anfechtung erforderlich. Bekanntlich gibt es weder Berufung noch Beschwerde mehr. Seit dem 30. August 1939 besteht für die Besteuerung ein einheitliches Rechtsmittelverfahren, nämlich das Anfechtungsver fahren. Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts ist nur noch die An fechtung an den Oberfinanzpräsidenten und gegen die Anfechtungsent- seheidung die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof zulässig. Aber die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof ist nur dann gegeben, wenn der Oberfinanzpräsident wegen der grundsätzlichen Bedeutung oder der besonderen Umstände des Einzelfalls die Rechtsbeschwerde zugcla8sen hat. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Nachsicht wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann beantragen, wer ohne sein Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Da6 Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden {gleich. Der Steuerpflichtige muß die Anfechtung schriftlich begründen. Die Frist für die Begründung der Anfechtung endet einen Monat nach Ab lauf der Frist, in der die Anfechtung einzulegen war. Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist verlängern, wenn nach den besonderen Um ständen des Einzelfalls die allgemeine Begründungsfrist nicht aus reicht. Di^ Anfechtungsbegründu'iig muß enthalten: 1. die Erklärung, inwieweit der Bescheid angefochten wird und welche Änderungen des Bescheids beantragt werden; 2. die Anfechtungsgründe. Diese sind im einzelnen anzugeheu; 3. wer.n der Steuerpflichtige zur Rechtfertigung der Anfechtung neue Tatsachen oder neue Beweismittel vorbringt: die bestimmte Bezeichnung der neuen Tatsachen oder der neuen Beweismittel. Ist die Anfechtung nicht formgerecht und fristgerecht begründet, so wird sie als unzulässig verworfen. " • H. I). Einordnung der Postleitzahl inBriefeu. Rechnungen Der Deutsche Normenausschuß und der Reichsausschuß für wirt schaftliche Verwaltung beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit haben Richtlinien für das Eindrücken der Postleitzahl und ihr Ein schreiben in die genormten Briefe und Rechnungen des Schriftverkehres im Wirtschaftsleben erlassen. Danach wird in Briefblättern, Rechnungen, Bestellungen usw. die Postleitzahl vor der Ortsangabe (Absenderort) in der Bezugszeichenzeile eingedruckt. Wenn die Postanschrift des Ab senders auch über dem Feld für die Anschrift des Empfängers vorge sehen ist, hat hier die Postleitzahl ebenfalls vor der Ortsangabe zu stehen. Bei Postkarten und Briefhüllen ist die Postleitzahl gleichfalls vor der Ortsangabe des Absenders einzudrucken. Die Reichspost wünscht, daß die Postleitzahl möglichst in einem Kreis erscheint, ln den Fällen, in denen hierfür ein zweiter Druckgang oder eine Klischeeherstellung erforderlich wäre, wird aus kriegswirtschaftlichen Gründen empfohlen, die Postleitzahl in runde Klammern zu 6Ctjen. Außerdem soll die Post leitzahl aber auch auf den Schriftstücken selbst erscheinen, und zwar im Feld für die Anschrift des Empfängers vor dem Empfängerort. Wird zum Beschriften die Schreibmaschine benutzt, so wird die Postleitzahl in Klammern geschrieben, und zwar im Interesse des wirtschaftlichen Schreibens nicht nach links herausgerückt, sondern unter Einhaltung der Fluchtlinie. Der Ortsname des Empfängers folgt, wenn er gesperrt geschrieben wird, nach drei, wenn er nicht gesperrt geschrieben wird, nach einem Lccranschlag. V erkehrsnachrichlen Postsendungen an Kriegsgefangene und Zivilinternierte Postsendungen an Kriegsgefangene und Zivilinternierle in Feind- ländern und Ländern, nach denen der allgemeine Postdienst nach Ab bruch der diplomatischen Beziehungen eingestellt werde, sind von der Postbeförderung nicht ausgeschlossen worden. So sind auch Internierten sendungen an die in Argentinien internierten Angehörigen des Panzor- schiffes Graf Spee weiter zugelassen. Briefpostdienst zwischen dem Reich und dem Gebiet Südfrankreich Der allgemeine Briefpostdienst zwischen dem Reich und dem Ge biet Südfrankreich ist mit sofortiger Wirkung in dem gleichen Umfange aufgenommen worden wie zwischen dem Reich und dem althcsetjtcn Frankreich. Personalnachrichten Herr Ferdinand Laverenz, Inhaber der 1882 gegründeten Buch handlung gleichen Namens in Uetersen (Holst.), feiert am 6. Mai seinen fünf undachtzigsten Geburtstag. Herr Bihliotheksrat Dr. Julius Rodenberg, der Leiter der Abteilung Künstlerische Drucke in der Deutschen Bücherei in Leipzig, wird am 5. Mai sechzig Jahre alt. Herr Studienrat Gerhard Schönfelder, Leiter der Reichsschule clt* *3 Deutschen Buchhandels in Leipzig, z. Zt. als Hauptmann bei der Wehr macht, begeht am 5. Mai Beinen fünfzigsten Geburtstag- Am 1. Mai beging Herr Arthur Leonhardt das fünfundzivanzig- jährige Jubiläum seiner Zugehörigkeit zum Suhrkamp-Verlag, Berlin, Auslieferung Leipzig. Am 5. Mai ist Herr Prokurist Charles Mickeltlnvate fünfundzivanzig Jahre in der Rudolph’schen Verlagsbuchhandlung in Dresden tätig. Todesfälle: Am 16. April entschlief im Alter von achtundachtzig Jahren Herr Wilhelm Hofmann in Neustadt a. d. Haardt, Mitinhaber der Buchhand lung W. Hofmann O. H. G. in Ludwigshafen a. Rh. Vor einigen Tagen verschied im sechsundfünfzigsten Lebensjahre Herr Richard Sünderhauf in Werdau. Es war ihm noch vergönnt, am 1. April 1944 das hundertjährige Bestehen der Firma Aug. Thümmler und gleichzeitig sein fünfundzwanzigjähriges Inhaberjubiläum zu be gehen. Nach kurzer schwerer Krankheit verschied im Alter von dreißig Jahren Fräulein Irmgard Kurtje, Mitarbeiterin der Großbuchhandlung Otto Maier in Leipzig. Haupts<h riftleiter: Dr. Hellmuth L a o g e n 1> u c h e r, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftlcitcrs: Georg v. Koramcmliilt, Leipzig Vcranlw. Anzeigen- feiler: Walter H e r f n r t h . Leipzig Verlag: Verlag des B ö r s e n v c r e-i n s der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Ansdirifl der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C l. PostschlieBfadi 274/75. -— Druck: Brandstetter. Leipzig C 1, Dresdner StraBe 11. *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 11 gültig! 70 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 34, Mittwoch, den 3. Mai 1944
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder