MMMGdmDeMMViMunM Nr. 28 <N. 13). Leipzig, Donnerstag den 3>. Januar 1935. 182. Jahrgang. Bekanntmachung der Reichsschristtumskammer Es hat sich leider in zunehmendem Maße die Unsitte eingebürgert, daß amtliche, parteiamtliche und private Stellen sich an die deutschen Verlage mit der Bitte wenden, für die Zusammenstellung von Bibliotheken aller Art Frei stücke stiften zu wollen. Wollten die deutschen Verlage allen diesen Bitten Nachkommen, so mußten sie von vornherein einen Teil ihrer Auflagen ver schenken und würden so die gesunden wirtschaftlichen Grundlagen der Veriagskalkulation verlassen. Leider wird die Erledigung der Gesuche nicht einheitlich gehandhabt. Ein Teil der Verlage lehnt durchweg ab, ein anderer Teil glaubt aus geschäftlichen und politischen Gründen den verschiedenen Ersuchen entsprechen zu müssen, weil er fürchtet, sonst bei der betreffenden Stelle den Anschein politischer Unzuverlässigkeit zu erwecken. Ich sehe mich daher genötigt, folgendes anzuordnen: a) Dem Ersuchen um Übersendung eines Freistückes darf grundsätzlich nur dann entsprochen werden, wenn sich der Antrag steller im Namen einer Schristleitung verpflichtet, das betreffende Buch zu besprechen. l>) Die Übersendung von Freistücken zu Stiftungszwecken oder an Personen, die keine Besprechung beabsichtigen, ist grund sätzlich nur dann gestattet, wenn der betreffende Antrag von der Reichsschrifttumskammer unterstützt wird. Den Antrag stellern ist also mitzuteilen, daß sie sich zunächst an die Reichsschrifttumskammer wenden müssen, die dann den Antrag an den betreffenden Verlag weitergibt. Der betreffende Verlag ist aber selbst dann nicht verpflichtet, ein Freistück abzu geben, wenn die Reichsschrifttumskammer den Antrag befürwortet, da es seinem Ermessen überlassen bleiben muß, ob seine Kalkulation noch die Abgabe von Freistücken verträgt oder nicht. Berlin, den 21. Januar 1935. Der Präsident der Reichsschristtumskammer i. V. Or. Wismann. An die Sortimentsbuchhandlungen im Reich Im Rahmen des von der Reichsjugendführung und der Deutschen Arbeitsfront geplanten Berufswettkampfes 1935 wird ein Schaufensterwettbewerb in der Zeit vom 17. bis 24. Februar veranstaltet. Über die Beteiligung am Berufswettkampf ergeht noch ein besonderer Aufruf. Um die Vorarbeiten zum Schaufensterwettbewerb zu beschleunigen, fordere ich alle Sortimentsbuchhandlungen auf, geeignete Fenster durch ihre Arbeitsgemeinschaft oder ihren Ortsverein den örtlichen Leitern des Schaufensterwettbewerbs (Reichsjugendführung und Deutsche Arbeitsfront) zur Verfügung zu stellen. Fehlt einem buchhändlerischen Bewerber im eigenen Betriebe ein geeignetes Schaufenster, so muß ihm dis Benutzung eines Fensters einer anderen Buchhandlung gesichert werden. Über die näheren Wetlkampfbestimmungen werden alle Bewerber durch die Beauftragten der Reichsjugendfllhrung und der Deutschen Arbeitsfront unterrichtet. Soweit bekannt, sind als Teilnehmer am Schaufensterwettbewerb alle männlichen und weiblichen Lehrlinge und Junggehilfen vom 15. bis zum 21. Lebensjahre (Jahrgänge 1914-1920) zugelassen, wenn sie arischer Abstammung sind und ihre Leistungen nach Ansicht der Wettkampfleitung den Anforderungen voraussichtlich entsprechen werden. Auch die am Wettbewerb nicht unmittelbar beteiligten Buchhandlungen sollten zur Zeit des Wett kampfes ihre Fenster besonders sorgfältig Herrichten. Dis Schaufenster von Warenhäusern, Einheits- und Serienpreisgsschäften sowie nichtarischer Unternehmen sind von buch händlerischen Wettbewerbern nicht zu benützen. Leipzig, den 29. Januar 1935. Th. Fritsch, Leiter der Fachschaft Handel. An das Berliner Sortiment Der Aufruf zur Teilnahme am Schaufensterwettbewerb des zweiten Reichsberufsweltkampfes muß auch in Groß-Berlin in vollem Umfange befolgt werden. Es ist keine Zeit zu verlieren. Wir bitten daher alle Berliner Kollegen vom Sortiment um postwendende Angaben an die Geschäftsstelle des Bundes reichsdeutscher Buchhändler, Gau Groß-Berlin, Berlin W 35, Potsdamer Privatstraße 1210, unter der Bezeichnung: „Eilt, betr. Schaufensterwettbewerb". — Anmeldungsschluß ist der 3. Februar 1935. Anzugeben ist: 1. Wieviel Lehrlinge und Junggehilfen Ihrer Firma beteiligen sich an dem Wettbewerb? (Genaue Personalien mit Alter und Leistungsklasse.) 2. Wieviel Schaufenster stellen Sie für Ihre eigenen Lehrlinge und Junggehilfen zur Verfügung? a) die ganze Woche; d) bis zum Mittwoch der Woche. Börsenblatt s. ü. Deutschen BnchhcmLel. Ilw. Jahrgang. 61