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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1935
- Strukturtyp
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- 1935-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X: LS, 31. Januar 1935. Redaktioneller Teil. tktsilcablatt s, d Dtlchn.BnchlMnSel 3. Wieviel Schaufenster stellen Sie für Lehrlinge anderer Betriebe zur Verfügung? (Es werden sich Lehrlinge am Schaufenster wettbewerb beteiligen, deren Lehrherren keine geeigneten Schaufenster haben oder deren Schaufenster in ungeeigneter Gegend liegen.) 4. Die Entscheidung über die Zulassung zum Wettbewerb wird von der Gauleitung auf Grund der Richtlinien der Veranstalter deS Bundes getroffen. Wir bitten Sie, Lehrlinge und Junggehilfen Ihres Betriebes nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß die Meldung zum Wettbewerb Pflicht ist. Bund reichsdeutscher Buchhändler Bund reichsdeutscher Buchhändler Gau Groh-Berlin Fachschaft der Angestellten, Gau Groß-Berlin Der Obmann: G. Langenscheidt. Der Obmann: G. Uecker. Gehilfenprüfungen Gau Baden und Rheinpfalz-Saar Die Prüfung der Lehrlinge, welche in der Zeit vom 1. Oktober 193-1 bis 30. September 1935 ihre buchhändlerifche Lehrzeit be enden, findet Ende März statt. Die Lehrfirmen werden gebeten, ihre Prüflinge spätestens bis zum 10. Februar auf den von der Goschäftsstelle des Börscn- vereins zur Verfügung gestellten Vordrucken anzumelden und die ser Anmeldung noch beizufügen: 1. Schulabgangszeugnis, 2. Lehr vertrag, 3. Bericht des Lehrherrn über Befähigung und Leistungen des Lehrlings. Die Prüfungsgebühr von 6 RM ist gleichzeitig mit der An meldung dem Gauverband (Postscheck Karlsruhe 11 526) zu über weisen. Unvollständige und verspätete Anmeldung verursacht Wei terungen, die unter Umständen eine Zurückstellung der Anmeldung für das nächste Jahr herbeisühren. Eduard Faust, Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Buchhändler-Verband „Kreis Norden" e. V. Im Einvernehmen mit Herrn Hanckel-Osnabrück wird die Frühjahrs-Gehilsenprüfung in den Teilen des jetzigen Gaues Weser-Gms, die bisher zum Kreise Norden gehörten (Bremen, Oldenburg, Bremerhaven, Wilhelmshaven usw.) diesmal noch im »Kreis Norden- durchgeführt. Ich bitte daher alle Lehrlinge, die zur Prüfung zugelassen werden sollen, bis zum 3. Februar 1935 bei der Geschäftsstelle des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden«, Hamburg 1, Große Bäckerstratze 13/15, anzumeldcn. Es sind auch die Lehrlinge anzu- meldcn, die zum 1. Oktober 1935 auslernen, wenn die Lehrchess glauben, die Verantwortung übernehmen zu können. Die Anmeldeformulare sind in der genannten Geschäftsstelle zu haben. Der Anmeldung sind beizufügen: 1. Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule; 2. Lehrvertrag; 3. kurzer Bericht der Lehrhcrren über die Befähigung und Leistung des Lehrlings; 4. eigenhändiger Lebenslauf des Lehrlings. Die Prüfungsgebühr wird den in Frage kommenden Firmen noch bekanntgegebcn. Die Prü fungen finden statt: in Hamburg am Sonntag, dem 10. März 1935, in Bremen am Sonntag, dem 17. März 1935, in Kiel am Sonntag, dem 17. März 1935, in Rostock am Sonntag, dem 17. März 1935. Martin Riegel, Leiter der Gehilfenprüfung im Kreise Norden. Vermögenssteuererklärung Bis zum 28. Februar 1935 haben eine Vermögenserklärung abzu geben: L. Von -den unbeschränkt Vermögenssteuerpflichtigen über ihr Gesamt vermögen: I. Natürliche Personen: 1. die ledig sind: wenn ihr Gesamtvermögen 10 VM RM übersteigt: 2. die verheiratet oder verwitwet sini: wenn ihr Gesamtver mögen 2V VV0 RM übersteigt. Hierbei ist das Vermögen der Ehesrau und der minderjährigen Kinder mit zu berücksich tigen, der Freibetrag (K 5 VStG.) außer Betracht zu lassen. II. Nicht natürliche Personen: 1. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaf ten, bergrechtliche Gewerkschaften: ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gesamtvermögens. 2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-schaften, Versicherungs vereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, außerdem Kredit-, anstalten des öffentlichen Rechts: wenn ihr Gesamtvermögen 1» M> RM übersteigt. v. Beschränkt Vermögenssteuerpflichtige haben eine Vermö genserklärung über ihr Jnlandsvermögen abzugeben ohne Rücksicht auf die Höhe des Jnlaudsvermögens. 0. Offene Handelsgesellschasten, Kommanditgesell schaften und ähnliche Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind und die ihre Ge schäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, haben eine Vermö- gcnserklärung abzugeben, wenn das Vermögen der Gesellschaft 10 000 RM übersteigt. Steuerfreiheit für Ersahbeschaffungcn Ter Ergänzungsverordnung vom 8. November 1934 gemäß ist Steuerfreiheit sllr Ersatzbeschassungcn auch für solche Ersatzbeschassun- gcn zu gewähren, bei denen der Auftrag auf Lieferung des Ersatz- gegenstandes vor dem 1. Januar 1935 erteilt wurde und die Liefe rung vor dem 1. April 1935 erfolgt. Von der in dieser Ergänzungs- Verordnung liegenden Möglichkeit ist weitgehend Gebrauch gemacht worden und der Auftragseingang im Monat Dezember 1934 ist außer gewöhnlich groß gewesen. Um die Ausführung der Aufträge auf einen größeren Zeitraum verteilen zu können, hat der Reichsminister der Finanzen in der Zweiten Ergänzungsverorbnung zum Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschasfungen vom 18. Januar 1935 bestimmt, daß Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen auch dann gewährt wird, wenn der Gegenstand vor dem 1. Januar 1936 (also bis zum 31. Dezember 1985) geliefert wird. Die Voraussetzung, daß der Auftrag bis zum 31. Dezember 1934 erteilt sein muß, bleibt un berührt. Verleger von Kalendern, Jahrbüchern und Alinanachcn soweit diese Fremdwerbung (Anzeigen) enthalten, wird es inter essieren, zu wissen, daß in Kürze ein »Handbuch sür Kalenderwer bung« erscheint. Zwecks kostenloser Eintragung ihrer einschlägigen Druckschriften empfehlen wir ihnen, sich an den Herausgeber: Egon von Wagner (Sachbearbeiter im Wevberat der deutschen Wirtschaft), Berlin-Niederschönhausen, Chorlottenstraße 4, zu wenden, soweit die einzelnen Angaben nicht bereits angefordert und eingereicht sind. Besprechungsexemplare für den Dcutschlandsender Die Reichs-Rundfunk-Gesellschast bittet uns daraus hinzuweisen, daß alle Anforderungen von Büchern zu Besprechungszwecken im Dcutschlandsender, Reichssender Berlin und Deutschen Kurzwellen sender grundsätzlich nur durch die Bibliothek der Reichs-Rundfunk- Gesellschast erfolgen. All« Anforderungen von privater Seite unter Bezugnahme aus den Rundfunk sind daher von den Verlagen abzu lehnen, da in diesem Falle für eine Besprechung keine Gewähr ge geben werden kann.
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