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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1933
- Sprache
- Deutsch
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X-, 34, 9. Februar 1933. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Rhein-Mainischcr Jungbuchhändlcrkrcis, Frankfurt/M. — Wir laden zu einer Fasching-iVeranstaltung am Sonnabend, «dem 18. Fe bruar im »Alten Cafe Schneider« (Saal 1. Stock), Neue Krame 9 In der alten Börse, Nähe Röinerberg-Paulsplatz, ein, die unter der Devise »Die Gehilfenprüfung der Prominenten« ein sorgfältig vor bereitetes Programm, Tanz, Bücher-Verlosung u>. a. m. bietet. Gäste willkommen. Eintritt frei. Nach Möglichkeit Anmeldung erbeten bei H. Vierfelder p. Adr. Rütten L Loening Verlag Merianstraße 55. Für Leihbüchereien wird Konzessionspflicht gefordert. — Wie wir der »Germania« vom 4. Februar entnehmen, haben die von den Provinzialverwaltungen bestellten Preußischen Bevollmächtigten zum Reichsrat der Provinzen Grenzmark, Posen-Westpreußen, Nieder schlesien, Oberschichten, Westfalen und Rheinland zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung einzelner Vor schriften der Titel II bis V der Gewerbeordnung, und zwar zu § A4 folgenden Antrag eingebracht: Dem 8 34c wird folgende Vorschrist angefügt: »8 34 ck: Wer gewerbsmäßig Leih- oder Mietbüchereien betreiben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu versagen: 1. wenn der Unter nehmer oder der von ihm beauftragte Geschäftsführer wegen Ver stoßes gegen 88 184, 184 a, 184 b StGB, oder gegen 88 56 Abs. 3, 42 Abs. 4 RGO. oder gegen das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften vom 1'8. Dezember 1936 bestraft worden ist; 2. wenn Tatsachen di« Annahme rechtfertigen, daß der Unternehmer oder der Geschäftsführer die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit oder Befähigung nicht besitzen; 3. wenn Minderjährige mit der Ausgabe der Bücher innerhalb der Bücherei beschäftigt werden; 4. wenn der Betrieb der Bücherei räum lich mit einem anderen Gewerbebetriebe als einer Buchhandlung verbunden wird.« De-m Antrag ist folgende Begründung beigegeben: »Die Reichs regierung werft in der Begründung zu ihrem Entwurf auf Änderung und Ergänzung einzelner Vorschriften der Gewerbeordnung darauf hin, daß private, gewerbsmäßig betriebene Leihbüchereien zu einer großen Gefahr für Jugend und Volk geworden sind, und daß die Reichsgewerbeordnung in ihrer gegenwärtigen Fassung keine Mög lichkeit bietet, gewerbepolizeilich hier einzuschreiten. Es genügt nun aber nach unserer Ansicht nicht, wenn lediglich 8 35 Abs. 3 die Möglichkeit bietet, solche Betriebe bei Unzuverlässigkeit des Inhabers usw. zu untersagen. Wir sind der Meinung, daß darüber hinaus eine allgemeine Konzessionspflicht eingeführt werden muß, und daß außer der Möglichkeit zur Entziehung der Konzession bei Unzuver lässigkeit des Inhabers auch noch weitere Entziehungsgründe sicher- gestellt sein müssen.« Die zwölf besten Jungmädchenbücher in England. — Die eng lische Tageszeitung »Ro^s Odronicle« hat eine Umfrage nach den besten Jungmädchenbüchern erlassen. Von den § ^lr eichen Antworten haben die nachfolgenden zwölf Bücher die meisten Stimmen erhalten: »Oreanbanks« von Dorothy Whipple, »Lbackovvs on tke Rock« von Willa Cather, »Return I ckare not« von Margaret Kennedy, »Rort- nißkt in September« von R. C. Sherriff, »^Vbieb Way?« von Theodora Benson, »In RnMnck klo^v« von Hans Duffy, »lüe Odilärens Summer« von Sheila Kaye-Smith, »Ibe 3eeves Omnibus« von P. G. Wodehouse, »vo^vn tbe Oarcken ?atd« von Beverley Nichols, »Uemoirs ok a Rritisd ^Zent« von Bruce Lockhart, »Regent anä dis Oaugbter« von Dormer Cresten, »Ibe ^sterious Ilniverse« von James Jeans. I. W. ?ersc>nalnaclrrlckten. Auszeichnung. — Der österreichische Bundespräsident hat dem Verlagsbuchhändler Herrn vr. Ernst Perles, Wien, aus An laß der Vollendung des 56. Jahrganges der Zeitschrift »Zentralblatt für die Juristische Praxis« das silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Gestorben: am 23. Januar nach langem schweren Leiden Herr Max G ö tz, Inhaber der Firma Max Götz vorm. P. Zipperer's Buch handlung und Antiquariat in München im Alter von 57 Jahren. In über 32jähriger Selbständigkeit hat der Verstorbene seiner Firma einen weithin geachteten Namen verschafft. Er selbst erfreute sich in ganz München großer Beliebtheit als Buchhändler und Gartenfreund. An seinem Grabe sprachen Staatsrat vr. Hänlein im Namen der Bayerischen Gartenbaugesellschaft, deren Schatzmeister der Verstorbene während vieler Jahre war, sowie Kommerzienrat Schöpping für den Bayerischen und Münchner Buchhändlerverein. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. Druck: E. Hedrtch Nachf. Sämtl. in Leipzig. 100 Sprecbsaal Zum Sprechsaal-Artikel in Nr. 14. Es ist durchaus begreiflich, wenn sich das Sortiment für »seine Belange«, d. h. für seine Lebensinteressen in Wort und Schrift einsetzt. Es sollte das aber nicht mit der weinerlichen Begründung geschehen, »daß das Sortiment seine Lebensaufgabe lediglich darin erblicke, daß es Vermittler geistiger Nahrung, wenn auch nur in kleinem Kreise, sein wolle und diese Aufgabe bei dem ihm bewilligten Rabatt nicht erfüllen könne«. Nein, so ist die Sache nicht und soll auch nicht so sein! Das Sortiment ist ein selbständiger Kaufmanns stand, der ergriffen wird, um damit den Lebensunterhalt für den Geschäftsgründer und feine Familie zu beschaffen. Gerade in den kleinen Städten wird wohl kaum ein Buchhändler seinen Berufsstand als Buchhändler aus obigem ethischen Grunde erwählen, sondern vielmehr aus gesunden kaufmännischen Gesichtspunkten heraus. Daß ihn zu der Berufswahl auch hier und dcr ein gewisses Interesse für Literatur mitbestimmend beeinflußt hat, soll zugegeben werden, wenn schon oft der Glaube, daß nicht viel Barmittel zur Geschäftsgründung gehören, »da ja der Verleger alles in Rechnung liefere«, der ent scheidende Punkt war. Daß er aber danach trachten wird, soviel als möglich abzusetzen, ist aus obigem Hinweis auf seiue kaufmän nische Lage eine Selbstverständlichkeit, die sich aus gleichen Gründen auch sogar dahin auswirkt, daß fast nur »gangbare Bücher« — also solche, die die Feuerprobe ihrer öffentlichen Anerkennung bereits hinter sich haben — vertrieben werden, während nur sehr wenige größere Sortimenter von diesem Wege abweichen und sich durch eifriges Lesen einen Stamm anderer, noch nicht so bekannter Schrift steller zu ihrer Verbreitung aussuchen. Also, kämpfen, aber nicht unter falscher Flagge! Kein Verleger wird es einem Sortimenter verdenken, daß er bei ihm Sondervor teile herauszuschlagen sucht, wenn dieser ihm wirklich nützt. Aber deshalb auch für die Sortimente, die für das betreffende Buch keine besondere Tätigkeit entfallet haben, ja vielleicht nach Lage der Dinge auch gar nicht entfalten konnten, seine Preisbildung durch brechen zu sollen, will mir unbillig erscheinen und dürfte für den Verlag nicht ausführbar fein. Der gesunde Grundsatz »manus manuin lavat« wird auch im Buchhandel der herrschende bleiben müssen. Ein Buchhändler, der beinahe 50 Jahre lang Sortimenter gewesen ist. Zur Nachahmung empfohlen! Die Firma Philipp Reclaw jr. überweist uns eine direkt bei ihr eingegangene Bestellung. Den Besteller benachrichtigte sie mit nachfolgendem, das Sortiment erfreuenden Schreiben. Ein Sortimenter. Sehr geehrter Herr! Ich danke Ihnen bestens für Ihre frdl. Bestellung vom 25. Jan, 1933 auf 4 gebundene und 1 geheftetes Werk meiner llniversal- Bibliothek. Ihr Einverständnis voraussetzend, habe ich diese Bücher der Buchhandlung , mit der ich in angenehmer Ge schäftsverbindung stehe, zur Ausführung überwiesen. Diese Maß nahme erfolgt zum Schutze des ortsansässigen Buchhandels, der unter den jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen um seine Existenz zu kämpfen hat und der Unterstützung des Verlages sowie des Publi kums dringend bedarf. Ich darf wohl annehmen, daß Sie Verständnis für mein Vorgehen haben und begrüße Sie in dieser Erwartung hochachtungsvoll . . . Inhaltsverzeichnis. Bekanntmachungen: Ter Tag des Buches. S. 97 / Verband Sächsischer Buchhändler betr. Gehilfenprüfung. S. 99. Artikel : Aufgaben zum Buchtag (22. März) 1933. S. 98. Besprechungen: Hase, Bibliographie zur Deutschen Geschichte im Zeitalter der Glaubensspaltung. S. 99 / Herzog, Der urheber rechtliche Schutz des Titels. S. 99. Kleine Mitteilungen S. 99—100: Ausgleichsverfahren / Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes / Schaufenster-Wettbewerb / Ausstellung / Kunstausstel lungen / Die Literarische Gesellschaft zu Hamburg / Rhein-Main. Jungbuchhänölerkreis zu Frankfurt a. M. / Für Leihbüchereien wird Konzessionspslicht gefordert / Die zwölf besten Jungmäd- chenbttcher in England. P e r s o n a l n a ch r i ch t e n S. 100: Auszeichnung vr. E. Perles, Wien / Max Götz, München h. Sprechsaal S. 100: Zum Sprechsaal-Arti-kel in Nr. 14 / Zur Nachahmung empfohlen. — Verlag: Der Börsen verein -er Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. — Anschrift d. Schriftle-itung u. Expedition: Leipzig, Gerichtswegs lBuchhändlcrhausj, Postschlicßfach272/7S.
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