60 6, 8. Januar lSSS. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Ende Januar erscheint: Dr. Wilhelm Saure Lanügerlchtsülrektor, Hauptabteilungsletter lm Relchsnährftanü Reichsnährstandsgesetze Die Gesetze und Verordnungen über den vorläufigen stufbau des Reichsnährstandes nebst den ein schlägigen Anordnungen und Bekanntmachungen sowie den Beitragsordnungen. TeMusgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachverzeichnis. (Guttentagsche Sammlung Otsch. Reichsges. Nr. 18Y) Taschenformat. Etwa RM Z.- Oie erste, von berufenster Seite herausgegebene Sammlung aller den Aufbau des Reichsnährstandes be treffenden Vorschriften. Darüber hinaus sind in Anmerkungen und Erläuterungen die einschlägigen Bestimmungen der zahlreichen Gesetze berücksichtigt, die durch dieses grundlegende Gefetzgebungswerk berührt werden und mit ihm in Beziehung stehen. Oas Werk ist als Quellensammlung und Wegweiser durch diese Gesetzgebung unentbehrlich. Seinen besonderen Wert erhält es durch eine umfassende Einleitung, die das Werden, den Aufbau und die Aufgaben des Reichsnähr standes zeigt, sowie vor allem durch die Erläuterung zu den Gesetzeste-cten. In zahlreichen, knappen Anmerkungen hat der Verfasser unter Beiseitelassen alles Unwesentlichen ein umfassendes Material verarbeitet, das z T. dadurch einer größeren Öffentlichkeit erstmalig zugänglich gemacht wird. Oas handliche, preiswerte Werk ist für jeden, der sich über die gewaltige Selbstverwaltungskörperschaft der deutschen Landwirtschaft, über deren Aufbau und Aufgaben sowie über die Rechte und Wichten der Mitglieder unterrichten will, insbesondere für alle Angehörigen des Reichsnährstandes, und zwar sowohl für die in der Landwirtschaft tätigen als auch für die landwirtschaftlichen Genossenschaften, Landhandel, Handwerk und Industrie, für alle Verwaltungs behörden und Gerichte, Rechtsanwälte und Notare und nicht zuletzt für alle Studierenden bestimmt. Anfang Februar erscheint: Otto Ckr.Zischer DasReichsgesetz über das Kreditwesen Kommentar mit ausführlicher Einführung, Erläuterungen und Sachregister Qktav. Etwa LOS Seiten. Etwa RM 4.50 (Guttentagsche Sammlung Otsch. Reichsges. Nr.lyL) Oer Verfasser ist in seiner Stellung als Leiter der Reichsgruppe IV (Banken) der gewerblichen Wirtschaft und als erfahrener Bankpraktiker besonders berufen, die weittragende Bedeutung des Bankgesetzes von der wirtschaftlichen und von der rechtlichen Seite zu beleuchten und das neue Gesetz in seinen Grundsätzen wie in seinen Einzelheiten zu erläutern. Oer Kommentar ist für alle Kreditinstitute, deren leitende Persönlichkeiten und Mitglieder der Auf sichtsorgane sowie für jeden Praktiker und Theoretiker, der sich mit dem Lankgesetz zu befassen hat, unentbehrlich. Walter -e Grupter L Co., öerlin w 10 und Leipzig C1