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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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OL 6, 8. Januar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. handelt, a» die interessierte» Kreise weitcrgclcitets hat das Aanuncr- gericht zu Berlin den Fall einer sogenannte» persönlichen (verglei che,idcnj Reklame als vorliegend erachtet, d. h. einer Reklame, in welcher die eigene Ware in Vergleich gezogen wird zu der Ware eines Mitbewerbers, unter Hervorhebung der Vorzüge der eigenen Ware und Herabsetzung derjenigen des Mitbewerbers. Eine solche Art der Werbung verstößt in aller Regel nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gegen die guten Sitten des Wettbewerbs (H 1 UWG.). Dem Geschäftsmann steht es frei, die Vorzüge seiner Ware oder Leistung ohne Wahrhcitsverletznng anzupreisen; er darf aber nicht die Ware oder Leistung seiner Mitbewerber als Handhabe benutzen, um den Wert der eigenen Leistung ans eine höhere Stusc zu stellen, um sich damit zum Richter in eigener Sache auszuwersen. sll 121/34. — 18. Oktober 1934. Nachdruck verboten.) Berufsgciioffenschaft für den Einzelhandel Unter Bezugnahme aus § 759 Abs. 1 der Reichsversicherungs- ordnuug werden die Mitglieder der Berussgenossenschaft für den Einzelhandel — Reichsunfallversicherung (Berlin NW 7) hierdurch aufgefordert, die summarischen Nachweise der im Jahre 1934 in ihren Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und des an sie gezahlten Entgelts möglichst bald nach Jahresschluß, spätestens jedoch bis zum 25. Januar 1935, dem Gcnossenschaftsvorstand in Berlin einzureichen. Gehen die Nachweise nicht rechtzeitig salso auch nicht bis zum gesetzlichen Termin — 11. Februar 1935 —> ein, so wird ihre Auf stellung »ach Maßgabe der HZ 752, 757/758 NVO. von Amts wegen schätzungsweise endgültig erfolgen, was wesentlich höhere Beiträge und evtl, auch Ordnungsstrafen bedingt <H 999 Nr. 3 a. a. O.j. Die gegenüber dem Vorjahre unverändert gebliebenen Vordrucke mit rückseitiger Anleitung werden de» Unternehmern von der Beruss- genosscnschaft in doppelter Stückzahl übersandt. Die in Händen der Mitgliedsfirmen verbleibende Abschrift dient auch zusammen mit der Zusammenstellung aus dem Lohnbuch der berufsgenossenschastlichen Lohnbuchführung. Die gesetzlich vorgeschricbcue Einreichung des Nach weises ist indes nicht vom Empfang eines solchen Vordrucks ab hängig. Gegebenenfalls sind daher die Vordrucke von der Berufs- genosscnschaft besonders cinzusordern. NAL-Bczeichnu»gsvorschriften für Papiersorten In den Kreisen der Papier-Verbraucher, -Hersteller und -Händler bestehen keine einheitlichen Auffassungen darüber, unter welchen Vor aussetzungen bestimmte Bezeichnungen für bestimmte Papiere gerecht fertigt sind. Der Rcichsansfchuß für Lieferbedingungen sRAL) hat von der Papier-Industrie, dem Papier-Handel und der Papier-Ver arbeitung den Auftrag erhalten, durch Ausstellung einer RAL-Ver- einbarung eine einheitliche Verkehrsauffassung zu schassen. Es wur den daher beim RAL Entwürfe über B e z e i ch n u n g s v o r s ch r i s - ten sürPapiersorten RAL479 A ausgestellt, die auf dem Wege der beim RAL üblichen Gemeinschaftsarbeit mit sämtlichen an dieser Frage interessierten Organisationen, gesetzlichen Berussvertre- tungen, Behörden sowie staatlichen Prüf- und Forschungsanstalten zu einer endgültigen Wortfassung führten, welche nunmehr vom RAL zur unterschristlichen Anerkennung verschickt worden ist. In den Be zeichnungsvorschriften sind festgelcgt Begriffe und Bezeichnungen über 1. Hadernpapier und hadernhaltiges Papier, 2. Büttenpapier und Büttenersatz, 3. Holzfreies Schreibpapier (Schreib-, Post-, Schreibmaschinen- nnd Schreibmaschinendurchschlag-Papier), 4. Holzfreies Druckpapier, 5. Braunholzpapier. Eine Erweiterung aus Begriffsbestimmungen sür weitere Papier sorten ist geplant. Von den preußischen Hochschulen Es sind nachstehende Ernennungen und Beauftragungen erfolgt (T.H. — Technische Hochschule, U. ^ Universität): Pros. vr. Gustav Töderlein in der Med. Fak. der U. Berlin sür Geburtshilfe und Gynäkologie. Pros. vr. Carl A. Fischer in Hamburg a» die Rechts- und Staatsw. Fak. der U. Königsberg. Prof. vr. Fritz Giesecke in Göttingen an die Landw.-Tierärztl. Fak. der ll. Berli n. vr. G. Goralewski an der Med. Akademie in Düsseldorf sür Lustfahrtmedizin. Prof. vr. Wilh. Goetsch in München an die Phil. Fak. der u. Breslau. Pros. vr. L. Grebe an die Landw. Fak. der u. Bonn für Physik. Pros. vr. Hans v. Heutig in Kiel an die Rechts- u. Staatsw. Fak. der U. Bonn. Prof. vr. W. Jacob! in Magdeburg an die Red. Fak. der II. G r e i s s w a ld. Hauptmann a. D. Kallsen in Hannover zum Hon.-Prof. in der Kak. sür atlgem. Wissenschaften der T.H. Hannover. Pros. vr. W. Kollath in der Med. Fak. der II. Breslau sür Bakteriologie. vr. Gerhard Mackenroth in Halle zum a. o. Pros, in der Rechts- u. Staatsw. Fak. der U. Kiel. Prof. vr. Karl Muhs in Greifswald an die Rechts- u. Staatsw. Fak. der U. Halle. Pros. vr. Walter Otto in Frankfurt a. M. an die Phil. Fak. der U. Königsber g. Pros. vr. Wilhelm Pfuhl in Greisswald an die Med. Kak. der II. Frankfurt a. M. Pros. vr. Ernst Philipp in Berlin an die Med. Fak. der U. Greifswald. vr. Rettich in der Phil. Kak. der u. M a r b u r g für Mathematik. Pros. vr. A. Remane in Kiel an die Naturw. Kak. der ll. Halle. Prof. vr. El. Scharschmidt an die Phil. Fak. der U. Berlin sür Japanologie. Prof. vr. Schilling in Berlin an die Med. Fak. der II. Münster, vr. G. Schmölders in Berlin zum a. o. Prof, in der Rechts- u. Staatsw. Fak. der U. Breslau. Prof. vr. Kr. Schultze-Rhonhof in Heidelberg an die Med. Fak. der U. Breslau. vr. Wolsgang Siebert in Heidelberg zuin a. o. Pros, in der Rechts- u. Staatsw. Kak. der U. Kiel. vr. Sommer in der Phil. Fak. der ll. Greifswald sür Nordische Kunstgeschichte. vr. Gustav Störring in München an die Med. Fak. der II. Greifswald. Pros. vr. R. Wetze! in Hannover an die Landw.-Tierärztl. Fak. der U. Berlin. Pros. vr. E. Wiskemann in Königsberg an die Handelshochschule Berlin. Verbotene Druckschriften Aus Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der ausländischen Truckschrist »?8. kross 8ervioe. (Brünn) im Inland bis aus weiteres verboten. Tic im Verlag Arwed Strauch in Leipzig erscheinende Broschüre: Rupert Rupp: »Ruf von der Grenze« wurde gemäß K 7 der Verord nung vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und cinge- zogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2948 vom 5. Januar 1935.) Tie Beschlagnahme und Einziehung der Druckschrift: »Katholiken und 8tatus gno«, Hrsg, von Artur Mannbar (Saar-Nahe Druck A.-G. in Saarbrücken) wird durch die Bayerische Politische Polizei sür das Gebiet des Landes Bayern angeordnet. (Bayerisches Polizeiblatt 8!r. 178 vom 28. Dezember 1934.) Verkehrsnachrichten Geschäftspapiere Bei den als Geschäftspapiere zugelassenen Schriftstücken und Urkunden werden im Jnlandverkehr Angaben jeder Art, die durch ein im Drucksachenverkehr zugelassenes Vervielfältigungsverfahren hergestellt sind, fortan allgemein nicht als eigentliche und persönliche Mitteilungen angesehen. Es werden also z. B. mit Stempel hergestellte Bemerkungen wie »Nest folgt« u. ögl. in Rechnungen nicht bean standet, wenn die Sendungen sonst den Bestimmungen für Geschäfts papiere entsprechen. Personalnachrichten Oskar Ellmenreich (S. Poetzelberger), Meran, 6V Jahre Verspätet zwar, drum nicht minder herzlich, wünschen wir an dieser Stelle unserem liebenswürdigen Kollegen aus der herrlichen Sonnen- und Weinstadt, der am 23. Dezember 1934 sein KO. Lebens jahr vollendete, zur gewohnten Frische auch den ungeschmälerten Erfolg seines arbeitsreichen und buchhändlerisch vorbildlichen Lebens. Fm September vorigen Jahres stand Oskar Ellmenreich 45 Jahre in dem von ihm gemeisterten Beruf des Buchhändlers. Tie Ellmen- reichs sind eine echt deutsche Künstlerfamilie. Bis ins 14. Jahr hundert kann sie im Bregenzer Wald nachgewiesen werden. Ein ganzes Jahrhundert haben die Bauherren Ellmenreich in Offenburg i. Baden bedeutende Bauwerke geschaffen. Tief verbunden mit deut schem Wesen und deutscher Literatur ist daher Oskar Ellmenreich. Seine Kraft widmet er, heute unterstützt von drei Söhnen, nicht nur den eigenen Unternehmen, sondern auch dem von Reichsdeutschen früher so bevorzugten sonnigen Meran. 23
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