Nr. 6 (R. 3). Leipzig, Dienstag den 8. Januar 1935. 102. Jahrgang. Aufruf an die Mitglieder des Börsenvereins zur Vervollständigung der Bestände der Deutschen Bücherei Die Deutsche Bücherei hat als einzige Bibliothek die Aufgabe, das deutschsprachige Schrifttum vollständig zu sammeln. In der Geschlossenheit der Sammlung liegt ihr Wert und ihre besondere Bedeutung. Diese Geschlossenheit zu erreichen und zu sichern, ist die Anstalt seit jeher nach Kräften bemüht. Durch die organische Verbindung der Sammlung mit der bibliographischen Verzeichnung ist besonders seit Bestehen der „Deutschen Nationalbibliographie" (lyzi) eine feste Grundlage für die Erfassung aller Neuerscheinungen geschaffen. Geht man aber in die früheren Jahre zurück, etwa bis igiz, den Beginn der Sammeltätigkeit, so wird man, besonders in dem außer halb des Buchhandels erschienenen Schrifttum, gelegentlich noch Lücken feststellen. Sind diese nach den gemachten Erfahrungen auch verhältnismäßig gering, indem sie alles in allem vielleicht einige hundert Schriften, dazu meist geringen Umfangs umfassen, deren Zahl gegenüber dem gegenwärtigen Gesamtbestand von 1200000 Bänden wenig bedeutet, so möchten im kulturellen und nationalen Interesse nach Möglichkeit doch auch diese Lücken noch beseitigt werden. Hierbei kann der Buch handel in hervorragender Weise Mitwirken! Ich wende mich deshalb an alle Sortimenter und Verleger mit der Bitte, bei den umfassenden Aufräumungsarbeiten, die jetzt vielfach vorgenommen werden, bei der „Entrümpelung" der Lager und der Sichtung der Geschäfts- und Privat bibliotheken stets die Sammelaufgabe der Deutschen Bücherei im Auge zu behalten. Was für den einzelnen wertlos ist, kann für die Deutsche Bücherei unter Umständen großen Wert haben. Natürlich besitzt sie alles, was in der Nationalbibliographie und den buchhändlerischen Verzeichnissen aufgeführt ist. Was jihr aber fehlen könnte, sind: Gelegenheitsschriften, wie Jubiläumsdrucke, Fest- und Denkschriften, ferner Vereinsschriften, familiengeschichtliche Schriften, bibliophile Schriften, Privaldrucke, Manuskriptdrucke, Curiosa, Unica, dann besonders die wichtige auslanddeutsche Lite ratur, um die am meisten in Betracht kommenden Gruppen zu nennen; daneben auch geheimzuhaltende und verbotene Schriften, wie Erotica, Politica, Freimaurerliteratur usw., die sowieso nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und in der Geheimabteilung der Deutschen Bücherei, den sogenannten „Giftschränken" am besten aufgehoben sind. Was die zeitliche Begrenzung betrifft, so kommt in erster Linie die nach igiz erschienene Literatur in Betracht. Bibliophile Drucke, ferner Schriften, von denen anzunehmen ist, daß sie in anderen Bibliotheken nicht vorhanden sind, werden einbezogen, auch wenn sie vor iyiz (jedoch nicht früher als iyoo) erschienen sind. In Zweifelsfällen übersende man lieber mehr als zu wenig. Jede, auch die geringste Sendung wird dankbar entgegengenommen. Die Sichtung und Nachprüfung führt die Deutsche Bücherei Lurch, der die Sendungen zur Verwendung nach eigenem Ermessen überlassen werben. Sortimenter und Verleger, denkt stets an Eure Deutsche Bücherei in Leipzig! Leipzig, den 2. Januar igz; Baur, Vorsteher Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Der zwischen dem Deutschen Verlegsrverein in Leipzig, dem Verband deutscher Erzähler in Berlin und dem Schutzverband deutscher Schriftsteller in Berlin am 23. Dezember 1827 abgeschlossene Schiedsvertrag ist zum 31. Dezember 1934 gekündigt worden. Um das Verbandsschiedsgericht des deutschen Schrifttums aufrechtzuerhalten, ist zwischen dem Bund reichsdeutscher Buch händler und dem Reichsverband Deutscher Schriftsteller vereinbart worden, daß der Schiedsvertrag zwischen diesen beiden Ver bänden einstweilen bis zum 31. März 1935 aufrechterhalten werden soll mit der Maßgabe, daß der Obmann des Verbands schiedsgerichts vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer bestellt wird. Zum Obmann des einstweiligen Verbandsschiedsgerichts habe ich Herrn vr. Reichstein ernannt. Berlin, den 2. Januar 1935. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer i. A. vr. Haupt 17