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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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10356 Nichtamtlicher Teil. 287, 11. Dezember 1902. komisch und bedauerlich und habe meine Sache kläglich ver fahren und verloren! In Deutschland sagt man: »Wer schimpft, hat unrecht«. Nun, Herr Steiger hat ja nicht gerade ge schimpft; aber schön sind die Epitheta die er mir anhängt ja gerade auch nicht. Zum Beweis ihrer Berechtigung genügt ihm aber der kategorische Hinweis auf S. 9, richtig S. 8, wo nämlich behauptet wird, daß es statt der von der Korre spondenz erwähnten 900 deutsch-amerikanischen Blätter nach der neuesten Zeitungsliste deren »nur« 71-j-»ca. 650« — 721 gebe! Dann bringt Herr Steiger noch ein Geschütz ins Treffen. Er citiert: Hölscher sagt weiter: »Nun, es will ja niemand den Amerikanern verwehren alle Sachen nachzudrucken, die frei sind«. Hier triumphiert Herr Steiger. Mit Ausnahme der paar Sachen, die zuerst in Amerika gedruckt worden sind, sind »alle andern Bücher, Broschüren, Zeitschriften- und Zeitungs artikel u. s. w. — nicht blos alte, sondern auch neue und selbst die mit der letzten Post ankommenden neuesten — weil nicht durch eop^riZcht geschützt, frei, frei wie die Luft, die wir alle atmen. Das ist die klare Sache, die also der Für sprecher der deutschländischen Autoren unwillkürlich zuge geben hat«. Dieser Versuch einer Widerlegung ist nun doch nicht so ganz berechtigt. Herr Steiger weiß so gut wie jeder, der meinen Artikel in Nr. 228 d. Bl. vom 1. Oktober im Zusammenhang liest, daß sich das »frei« sein auf das deutsche Gesetz beziehen soll, daß also Sachen nachgedruckt werden möchten, deren Ver fasser dreißig Jahre tot sind. Das ginge auch schon aus dem angeführten Citat hervor, wenn es wirklich so lautete. In Wirklichkeit schließt aber ein einziger Buchstabe, der sich in dem Steigerschen Citat falsch findet, jede andre Deutung vollständig aus. Es heißt nämlich S. 7819 nicht »alle« Sachen, sondern »alte«, also »alte Sachen die frei find«. Ja, die alten Augen können einem manchmal einen Streich spielen! Damit fällt also der ganze Siegesjubel, den Herr Steiger eine ganze Seite hindurch (S. 24) anstimmt, in sich zu sammen. Nun kann sich der Leser selbst ein Urteil über meine Unlogischkeit, Komischkeit, Bedauerlichkeit, Verfahrenheit und Verlorenheit machen. Da nun diese meine vermeintliche Abschlachtung das einzig Originale in der Broschüre ist, das übrige aber alles aus Abdrucken von ältern Veröffentlichungen besteht, auch gar keine neuen Gesichtspunkte bringt, so kann ich hiermit die Broschüre des Herrn Steiger mit gutem Gewissen »zu dem übrigen legen«. Köln, 4. Dezember 1902. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag. — Das Königliche Amtsgericht in Leipzig, Abteilung Ilö, veröffentlicht folgenden Eintrag ins Handesregister: -Auf Blatt 10 647 des Handelsregisters ist heute die Firma Journal Central-Bazar, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Leipzig eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden: -Der Gesellschaftsvertrag ist am 27. November 1902 ab geschlossen worden. -Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb eines Zeitungsoerlagsgeschäfts, wie überhaupt die Herstellung von Zeit schriften, sowie die Verwertung und Erwerbung von Verlags geschäften. -Das Stammkapital beträgt 75 000 -Zum Geschäftsführer ist bestellt der Redakteur Herr Curt Armin Tränkner in Probstheida. -Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch folgendes bekannt gemacht: -Herr Tränkner gewährt seine Geschäftseinlage dadurch, daß er die Verlagsrechts des -Journal Central - Bazar- und des -Gärtnerei-Anzeiger- (neue Folge), sowie die sämtlichen ihm als Verleger dieser beiden Zeitschriften zustehenden Außenstände, sowie alle Ansprüche aus noch lausenden Aufträgen, wie hiermit geschieht, abtritt und auch die vorhandenen Wechselbestände im Betrage von 12 880 ^ der neuen Gesellschaft durch Giro zu übertragen zusagt. Die Vergütung für die Uebertragung der beiden Journale wird vereinbarungsgemäß auf 14 500 ^, die Vergütung für die sonstigen übertragenen oder zu übertragenden Vermögensrechte auf 31 600 ^ festgesetzt. -Leipzig, den 8. Dezember 1902. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. Illl.- Post. — Die Postversendung nicht gebrauchter, also auch nicht entwerteter Postfreimarken als Drucksache ist nach den Aus führungsbestimmungen zur Postordnung zugelassen. Nach einem kürzlich ergangenen Bescheide des Reichspostamts ist deshalb nichts dagegen einzuwenden, daß den unter Umschlag oder Band aufge- lteferten Prospekten Streifbänder oder Umschläge beigefügt werden, die mit Freimarken und gedruckter Aufschrift versehen sind. Sonntagsgeschäft vor Weihnachten in Leipzig. — Wiederholt sei darauf hingewiesen, (vergl. Nr. 286 d. Bl.), daß am Sonntag den 14. und Sonntag den 21. Dezember d. I. in Leipzig die Geschäfte von 8 bis 6 Uhr oder von 11 bis 9 Uhr offen gehalten werden dürfen. Die Leipziger Herren Verleger und Kommissionäre werden mit Rücksicht hierauf vom Verein der Buchhändler zu Leipzig ersucht, Sonntag den 14. und Sonntag den 21. Dezember die Geschäfte wenigstens von 11 bis 3 Uhr offen zu halten und, soweit möglich, die empfohlenen Bestellungen sofort mitzugeben, oder, wo dies der großen Anzahl wegen nicht möglich ist, diese spätestens von 1 Uhr ab zur Abholung bereit zu halten. — Die auswärtigen Herren Sortimenter werden im Anschluß hieran höflichst ersucht, zur Absendung an diesen beiden Sonntagen bestimmte Bestellungen ausdrücklich und deutlich als solche zu bezeichnen und dafür zu sorgen, daß sie an diesen beiden Sonntagen mit erster Frühpost in den Händen ihrer Kommissionäre sind. — Bemerkt wird hierbei aus drücklich, daß Ballen-Sendungen an diesen Tagen nicht zu lässig sind. Ladenschluß vor Weihnachten. — Seit dem 4. Dezember, dem 18. Wochentage vor Weihnachten, ist es in Leipzig den Ladeninhabern gestattet, ihre Geschäfte bis 10 Uhr abends offen zu halten. Alte Postwertzeichen. — Es sei wiederholt darauf auf merksam gemacht, daß die Verwendung von alten Postwertzeichen, d. h. von solchen, die nicht den Aufdruck -Deutsches Reich- tragen, nur noch bis zum 31. Dezember 1902 gestattet ist. Bis dahin können diese alten Marken bei den Postämtern auch noch gegen neue umgetauscht werden. Vom 1. Januar ab werden sie nicht mehr umgetauscht. Vom Allgemeinen Deutschen Sprachverein. — Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins hat beschlossen, bei den zuständigen Behörden mit der Bitte um Errichtung eines -Reichamts für die deutsche Sprache- vorstellig zu werden. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. ^.IlKswsivs lliölioAraxbis. Novatliobss Vsrrisiebvis äsr vüeü- AavA (1902) Nr. 11, Novswbsr. 8". 8. 161—176. äsw Vsutseüsv llsisüs vaeü äsw Ltaatsvsrtra^s vom 30. Us- Lswdsr 1899. Von vr. 6ar1 UsrrwavQ Lälsr von Otavslr/, a. o. kroksssor äsr Rseöts an äsr k. Ir. döüwisedsv 6ar1 I'sr- äinanäs-Univsrsität ln Pra-A. 8". sVIIIj 168 8. Lsriin 1903, Xatalox 1872—1902 äsr VsrlaAsduoüüanälunA H.. vsvrisnt in 8t. UstsrsdurA. (XLiL^oi"L 1872—1902. KsllrougLLrs^n.orsL ch. AsvxissL v'L L-llsrspdypi'L.) 8". XI, 195 8. In kalt: I. ^.dtü. (8.1—122) llanä-u.l'orst^irtliseüa.kt, Oartsvbau, 1anä^irtü8oüa.kt1ioüs Nsösn^s^srds ste., nüt 8a6Ürs^i8tsr; Pers onalnachrichten. Vjörnstjerne Björnson. — Der siebzigste Geburtstag Björnstjerne Björnsons wurde am 8. d. M. in Christiania unter lebhafter Anteilnahme der ganzen Bevölkerung gefeiert. Die Stadt zeigte reichen Flaggenschmuck. Viele Zeitungen brachten an leitender Stelle Festartikel. Im Hause Björnsons erschienen im Lauf des Vormittags zahlreiche Abordnungen, Freunde und Verehrer. Unter den eingelaufenen Adressen be fand sich eine vom dänischen Volk, die 30 000 Unterschriften trägt. Abends fand im Nationaltheater eine Festvorstellung statt. Die Studenten brachten dem Dichter einen Fackelzug.
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