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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19361017
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193610177
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19361017
- Bemerkung
- Seiten 5137-5140 fehlen im Original
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nummer 243, 17. Oktober 1S36 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Das Recht der Reichskulturkammer in Einzel- ausgaben, herausgegeLen von v-7. K. F. S chr ieL er. Außer der durch die Anmerkungen umfangreichen Zusammen stellung von G. Gentz für die Reichsschrifttumskammer (Verlag des Börsenvereins) lag bis jetzt das Gesetzeswerk der einzelnen Kam mern der Neichskulturkammer in Sonderausgaben noch nicht vor. Als Referent der Neichskulturkammer hat vr. K. F. Schrieber aller dings schon vor einiger Zeit eine Gesamtausgabe aller Anordnungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Neichskulturkammer heraus gebracht. Diese Zusammenfassung dürfte jedoch vielfach im prak tischen Betrieb, für den häufig die Anordnungen einer Kammer genügen, zu groß sein. Demgegenüber liegt ein allgemeines Interesse vor, daß jedes Mitglied mit der gesetzgeberischen Arbeit der für einen Arbeitskreis zuständigen Kammer genau vertraut ist. denn um so eher werden die in den Anordnungen festgelegten Bestrebun gen auch weiteren Kreisen deutlich und damit Mitwirkungen an der Arbeit der Kammer für den Berufsstand gefördert. Deshalb ist zu begrüßen, daß die amtlichen Texte jetzt auch, und zwar jeweils mitherausgegcben von einem Sachbearbeiter der verschiedenen Kam mern, in Einzelausgaben erscheinen und dadurch jedem Berufsange hörigen die dringend erforderliche Anschaffung möglich gemacht ist. Die Kenntnis der Rechtsgrundlage ist ja auch für die tägliche Arbeit unerläßlich. Diese Anordnungen sind geschaffen, um zu regeln und zu dienen. Wieviel weiter könnte man sein, wenn nun auch jeder einzelne die ihm gebotenen Möglichkeiten ausnützt. Wie viele Ver waltungsarbeit im Bund oder in der Kammer könnte aktiver ein gesetzt werden, wenn nicht die einfachsten, längst durch Anordnungen oder Bekanntmachungen geregelten Dinge nochmal erklärt werden müßten. Wieviel Zeitverlust könnte erspart werden! Von den Einzel ausgaben sind bis jetzt erschienen: Schrifttumsrecht, Presserecht, Musikrecht, Kunstrecht, Filmrecht. (Auch den Rechtsanwälten an- zeigen!) Das Schrifttumsrecht (Berlin: Funker L Dünnhaupt. VIII, 104 S. NM. 2.—), das den am wenigsten umfangreichen Band ergab, ist von dem Referenten der Kammer vr. jur. E. Pogge mit- herausgegeben. Äußerlich in handlicher Form bringt es inhaltlich klar aufgebaut die Anordnungen und Bekanntmachungen des Präsi denten der Reichsschrifttumskammer und macht die Sammlung durch ein Sachwortregister praktisch. In kluger Weise wurde mit Fuß noten usw. äußerst sparsam umgegangen. Die Anordnungen sind in der^letzten Fassung gegeben, Zusammenhänge sind deutlich gemacht. Neben Ausgaben im juristischen Referat bearbeitet Pogge wichtige kulturpolitische Fragen in der Kammer, die ihn mit dem Buchhandel besonders eng zusammenbringen. Diese Zusammenarbeit ist auch in der praktischen Einteilung verschiedener Fächer erkennbar. Die An ordnungen und Bekanntmachungen der Kammer sind die Rechts grundlage für das Handeln der Kammer. Wer bei diesem Handeln mitwirkt, der empfindet eine deutliche Lücke bei den meisten Berufs kameraden in der Kenntnis dieser Rechtsgrundlage. Diese Erfahrung, welche die Notwendigkeit allgemeiner Kenntnisse nur unterstreicht, dürfte ein Hauptbeweggrund für die Herausgabe einer solchen knap pen aber vollständigen Sammlung gewesen sein. Bff. Der Buchdruck in Darmstadt Im Börsenblatt vom 7. Mai 1935 war es mir vergönnt, ausführ lich den ersten Band des Werkes von Hermann Bräuning: »Der Buchdruck in Darmstadt« zu besprechen. Alles was damals an Lob ge sagt wurde, gilt auch uneingeschränkt für den zweiten Band (Darmstadt: Wittich. VII, 272 S., 60 Tafeln und viele Abbildungen im Text. Gr.8" NM 15.—). Er unterscheidet sich dadurch jedoch wesentlich von seinem Vorgänger, in dem der gesamte Darmstädter Buchdruck bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts behandelt wurde, daß er eine einzelne Marsch säule herausgreift und diese allein bearbeitet: Die L. C. Wittich'sche Hofbuchdruckerei. Wir haben es also mit einer Festschrift zu tun, die aber erfreulicherweise alle gefährlichen Festschriftklippen umschifft und leidenschaftslos nur auf Grund aktenmäßiger Unterlagen Geschehenes berichtet. Wer weiß, wie Festschriftenzusammenschreiber ungerechtfertigte Lobhymnen singen und historisch ahnungslos alles Mögliche zusammen stellen, wird verstehen, wie erfreulich die Lektüre dieses auf gewissen haftester Quellenforschung beruhenden Werkes ist. Der erste Band endet mit der Heirat von Juliana Eylau mit dem Geheimen Kanzleisekretär Johann Georg Wittich, dessen Nach kommen jetzt noch im Besitze der Druckerei sind. 1764 übernahm Johann Georg Wittich die Forter-Eylausche Druckerei und baute sie im Geiste seiner Vorgänger weiter aus, nachdem er nach verschiedenen Schwierig keiten und gegen Zahlung von 215 Gulden in die Frankfurter Buch druckergesellschaft ausgenommen worden war. Während seiner Zeit ist das Erscheinen der »Hessischen Jntelligenzblätter« von 1772 bis 1775 zu erwähnen, ebenso die Lottoöruckerei. Als wichtigstes Werk für die deutsche Literatur druckte er Goethes »Götz von Berlichingen«. Als Ju liana Wittich 1776 nach dem Tode ihres Mannes die Druckerei selbst leitete, bewies sie, daß sie durchaus männliche Energien in der Fort führung der Druckerei besaß. Leider starb sie schon 1784 im Alter von nur 41 Jahren. Die Leitung des Geschäftes lag nun in den Händen des damals einundfünfzigjährigen Faktors I o h a n n I a k o b W i ll, der schon vierzehn Jahre in der Firma tätig gewesen war. Er war von außerordentlicher Tüchtigkeit — so schuf er das »Frag- und Anzeigungs- blättgen«, aus dem später das »Darmstädter Tagblatt« entstand —; aber als 1797 Ludwig Carl Wittich, Julianas Sohn, die Druckerei als Alleininhaber übernahm, führte der Gegensatz der Gene rationen zu »Verdrießlichkeiten«, die Wills Entlassung herbeiführten. 1798 genehmigte Landgraf Ludwig X. dem Entlassenen die Errichtung einer eigenen Druckerei, die damit neben der 1792 gegründeten Stahl- schen Druckerei eine neue Konkurrenz für Wittich darstellte. Neben der Druckerei wurde auch der Verlag in stärkerem Maße betrieben. Als Ludwig Carl Wittich 1839 starb, übernahm seine Frau Julie Wittich geb. Ströhlin die Firma und übergab die »Direktion der Geschäfte« ihrem Schwiegersohn ReinhardLudwigVenator. Nach seinem Tode folgten unerfreuliche Erbschaftsprozesse. 1863 waren die Enkel Ludwig Carl Wittichs, Rudolf und Ferdinand, alleinige gleichberechtigte Inhaber, deren Nachkommen jetzt noch im Besitze der Firma sind und über die im letzten Drittel des Buches ausführlich berichtet wird. Die Ausstattung des Werkes ist ganz hervorragend. 102 Abbildun gen auf 60 Tafeln und viele Abbildungen im Text unterstreichen aufs glücklichste den wertvollen Text. Es wäre zu wünschen, wenn ein dritter Band diese monumentale Darmstädter Buchdruckgeschichte zum Abschluß bringen würde. vr. Martin von Hase. Freude durch Schenken zu Weihnachten Der Reichsausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung schreibt: »Bereits jetzt will die gesamte deutsche Volkswirtschaft in allen ihren weit verzweigten Teilen ihr Augenmerk auf all die vielen nützlichen und schönen Dinge lenken, die zur Freude des Erzeugers, des Ver käufers, des Käufers und endlich des Beschenkten auf den Gabentisch unterm Weihnachtsbaum wandern. Durch seine Gebefreudigkeit dient der Schenker dem Beschenkten wie den Millionen fleißiger Volks- Diese Weihnarhtsmarke soll »u verstärktem kauf von Geschenken an Angehörige, Bedürftige und Zreundv anregen. Sie darf aus keinem Brief, keiner Rechnung und keinem Paket fehlen und ist durch Nachnahme vom Reichsausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung, Berlin W4, BeUevuestr. ), l folgenden Preisen ru bestehen: 500 Stück NN1 1.65: >000 Stück NNI ; 5000 Stück RM 1^.50; 10000 Stück RN1 27,-. Die Preise verstehen sich einschl. Nachnahme. Porto und Dersandkosten. genossen, die all die schönen und nützlichen Dinge Herstellen. Wirk liche Freude soll dem Schenkenden der Einkauf bereiten, darum sollte er sich schon heute auf das Weihnachtsfest einstellen. Rechtzeitig ein kaufen bereitet Freude, denn die Läger der'Geschäfte sind bereits wohlgefüllt und bieten reichlich Anregung und Auswahl in all den schönen Sachen. Die Weihnachtsmarke des Reichsausschusses für Volkswirtschaftliche Aufklärung dient alljährlich diesem Gedanken. Sie will den deutschen Erzeuger, den Händler und den Kaufenden anregen zur richtigen Einstellung zum weihnachtlichen Gabentisch und sollte deshalb in den kommenden Wochen auf keinem Schreiben und Paket des tausendfach verzweigten Geschäfts-verkehrs im pulsenden Wirtschaftsleben, auf keinem persönlichen Brief voll heimlicher Wünsche fehlen.« 907
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