Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1837
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- 1837-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1837
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- Deutsch
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2235 93 2236 Erwiederung auf einen Artikel der Allgemeinen Zeitung. Gegen den Berliner Artikel der Allgemeinen Zeitung, den wir in Nr. 90 des Börsenblattes mittheilten, enthal ten jetzt die Leipziger und die Augsburger Allge meine Zeitung nachfolgende, wie es scheint halb- officielle Correspondenz aus Dresden, die unsere Zweifel an der Glaubwürdigkeit jener Nachrichten, wie zu erwarten stand, bestätigt. „Dresden, 10. Nov. In der Allgem. Zeitung vom 4. Nov. ist ein Eorrespondenzartikel aus Berlin vom 37. Oct. ausgenommen, welcher sich über die bei dem Bun destage dermalen obschwebenden Verhandlungen hinsichtlich des Schutzes des schriftstellerischen und künstlerischen Ei genthums gegen den Nachdruck verbreitet und eine Hindeu tung enthalt, welche geeignet ist, bei Unkundigen eine irrige Ansicht, bei Unterrichteten aber Befremden hervorzu rufen. Ohne nun in das Motiv naher eingehcn zu wol len, das jenem Artikel zum Grunde gelegen haben kann, so scheint es in beiderlei Hinsicht zweckmäßig, hier einige berichtigende Bemerkungen beizubringcn, so viel dies mit der Rücksichtnahme auf andere bestehende Verhältnisse vereinbar ist. Unwahr nämlich ist cs und unlöblich zu gleich, wenn in jenem Artikel behauptet wird, daß im Königreich Sachsen—,dcnn nurdieses kann unter dem dort erwähnten „benachbarten Deutschen Staate" gemeint sein — die meisten Schwierigkeiten gegen eine allgemeine Maßregel zu Gunsten des geistigen Eigenthums erhoben worden seien. Ziemlich allbekannt ist cs, daß es gerade das Königreich Sachsen ist, wo die durch die Ministcrialcsn- serenzen vom Jahre 1834 wieder angeregte und der Bun desversammlung zur weitern Berathung überwiesene Frage wegen Aufstellung gleichförmiger Grundsätze gegen den Nachdruck und wegen Organisation des Deutschen Buch handels am thatigsten bearbeitet worden ist. Eben so be kannt möchte es sein, daß die Ergebnisse dieser Bearbei tung — an welcher die angesehensten Buchhändler Deutsch lands Thcil genommen haben — von der König!. Sächsi schen Regierung sammtlichen Deutschen Bundesregierungen mitgethcilt und dringend zur Berücksichtigung empfohlen worden sind, sowie 4>aß diese Arbeit von ihrer wissenschaft lichen Seite ziemlich allgemeine Anerkennung, rücksichtlich ihrer praktischen Anwendung aber von mehrcrn Seiten Hindernisse gefunden har. Was nun aber die beabsichtig ten Maßregeln gegen den Nachdruck insbesondere betrifft, so wissen es Gutuntcrrichtete sehr wohl, daß König!. Sächsi scher Seits jede Gelegenheit, um sich für die Annahme mög lichst umfassender Schutzmaßrcgeln zu verwenden, benutzt und die pflichtmäßige Fürsorge für eines der wichtigsten Landes interesten in allen Phasen dieser langwierigen Verhand lung bewahrt worden ist. Wenn gleichwohl die Schutz maßregeln, wie sie von dem endlich wohl zu Stande kom menden Bundcsbeschlusse zu erwarten sind, nicht von dem Umfange sein werden, in welchem sie von der König!. Sächsischen Regierung und einigen gleichgesinnten Bun desregierungen im Interesse der Deutschen Wissenschaft und Kunst angesprochcn werden, so wird dies wenigstens l nicht diesen Regierungen beizumesscn sein; wohl abcr I dürfte für diese hierin eine Aufforderung liegen, den nach i Fassung des Bundesbeschlustes noch verbleibenden Män geln in andern geeigneten Wegen abzuhelfen. Einsender des obgedachten Artikels dürfte außer Acht gelassen haben, daß solche allgemeine Maßregeln, wie die in Frage stehen den, im Wege der Bundesgesetzgebung nur mit der bun- desversassungsmaßig erforderlichen Stimmencinhelligkcit be schlossen werden können, daß daher einzelne dissentirende ^ Regierungen in manchen Punkten nachzugeben haben, wenn ! überhaupt ein für alle Bundesstaaten gleichförmig gelten der Beschluß in möglichst kurzer Frist zu Stande kommen und, bei dem Streben nach dem Besten, nicht auch das erreichbare Bessere verscherzt, oder dessen Erreichung auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden soll. Wären ^ die Verhandlungen des Bundestags der Oeffentlichkeit we- j Niger entzogen, als sie cs nun einmal sind, so würde die I nähere Einsicht in den Gang derselben jeden Unbefangenen I über die wahre Lage der vorliegenden Angelegenheit aufklarcn. ^ Mittlerweile wird das Angeführte hinreichen, um die in 1 dem obgedachten Artikel enthaltene Hindeutung des Berli ner Correspondentcn, welche den Stempel der gröbsten Unwahrheit an sich trägt, in ihrer Grundlosigkeit darzu- stellen." Inkonsequenz Deutscher Verleger. Es wurde in diesen Blättern schon so Vieles über das schändliche Gewerbe der Nachorucker und der Nach druckverkäufer gesagt; aber nie, daß die ersten Ocigi- nalverleger Deutschlands eben diese Leute durch Credikgeben noch unterstützen und dadurch indircct (unwissentlich?) nicht nur den rechtlichen Handlungen großen Schaden zu- fügcn, sondern durch ihr Beispiel jene gleichsam zu. ehrli- I chen Männern umstempeln. So z. B. hat sich in Zürich in ! der Schweiz seit wenig Wochen wieder eine neue Buchhand lung ctablirt; Firma: Geyser u. Hösli, wovon der ! Erste der bekannte Agent von Detot li-üre» in Paris, ».Letzterer ein Schulmeister ist. In ihrem Gewölbe stehen nun neben Iden Nachdrücken von I. Paul, Goethe, Schiller, Ti eck, Musäus rc. die Urania 1838 und anderer Ver lag von F. A. Bcockhaus; das Taschenbuch d. L. u. Fr. 1838 von F. Wilmans; hundert Fabeln von G. Wigand u. s. w. (Ob diese Artikel direct oder durch zweite Hand bezogen wurden, ist Schreiber dieses nicht bekannt.) Was können in einem sogenannten freien Lande, wie die Schweiz ist, die Handlungen, die sich mit dem Debit der Nach drücke noch nicht besudelt haben, thun, wo alles dies unter dem Deckmantel der „G e w erbs fre ihe i t" getrieben wird, und eben die Originalverlegcr noch von ihrer Seite aushel fen , solche Leute zu unterstützen und in die Reihe der übri gen Buchhändler zu stellen? Wie es verlautet, so wollen die genannten Geyser u. Hösli, statt die Nachdrücke von Paris zu beziehen, dieselben lieber selbst fabriciren, und haben sich zu diesem Zweck bereits eine kleine Buch druckerei von 2 Pressen angeschafft.— So steht cs mit dem Buchhandel in der Schweiz! Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dörffling.
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