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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1908
- Sprache
- Deutsch
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14266 Börsenblatt s. d. Dtjchn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 284, 7. Dezember 1908. Kleine Mitteilungen. Vom Ncichsgericht. (Nachdruckverboten.) — Uber die Frage: Kann der Inseratenteil einer Zeitung »verpachtet« werden? hatte kürzlich das Reichsgericht aus Anlaß eines Rechts streits zwischen der Aktiengesellschaft Haasenstein L Vogler und dem preußischen Fiskus zu entscheiden. Es handelte sich um einen Stempel, den der Fiskus auf Grund des Vorliegens eines Pachtvertrages erhoben wissen wollte, während die Klägerin unter Verneinung des Pachtvertrages den Betrag des Stempels zurück forderte. Dieser Pachtvertrag bestand darin, daß die Klägerin mit der Firma »Süddeutscher Zeitschriften-Verlag G- m. b. H«., die Verlegerin der Münchener Bürger- und Hausbesitzerzeitung in München ist, einen schriftlichen Vertrag abschloß, inhalts dessen ihr von der letzteren der Betrieb sämtlicher Annoncen der er wähnten Zeitung für die Zeit vom 1. Januar 1906 bis zum 31. Dezember 1907 übertragen wurde. Die Klägerin hatte 56 ^ für jede Seite zu bezahlen, ohne die Garantie für eine bestimmte Seitenzahl zu übernehmen. In 8 15 dieses Vertrages werden noch Abreden für den Fall »etwaiger Aufhebung dieses Pachtverhältnisses« getroffen. Das Landgericht Berlin erkannte zunächst nach dem Klageanträge auf Rückzahlung des Stempels. Dagegen änderte das Kammergericht in Berlin das erstinstanzliche Urteil auf die Berufung des beklagten Fiskus dahin ab, daß es die Klägerin abwies. Dieses Urteil wurde auf Ergreifung des Rechtsmittels der Revision seitens der Klägerin vom Reichsgericht bestätigt, die Revision der Klägerin somit zurückgewiesen. Zur Begrün dung führt der erkennende VII. Zivilsenat des höchsten Gerichts unbedenklich und von der Revision nicht bestritten, daß der Ver trag zwischen der Klägerin und der Firma Süddeutscher Zeitschriften - Verlag, wenn er als Pachtvertrag zu kenn zeichnen sei, unter die Stempelvorschrift der Tarifstelle 48b zum Preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 falle. Wenn es auch ungenau sein möge, von der Verpachtung eines Betriebes (als einer Tätigkeit) zu sprechen, so sei doch ersichtlich, was damit gemeint sei. Genauer würde man als Gegenstand der Pacht das Unternehmen, das Geschäft oder das Gewerbe zu bezeichnen haben. Für den vorliegenden Fall komme es weiter darauf an, ob auch ein Teil eines Gewerbebetriebes, ein be stimmter Zweig eines Unternehmens Pachtobjekt sein könne. Dies sei aber insoweit zu bejahen, als sich dieser Teil vom Haupt betrieb als besonderer Gegenstand der Nutzung trennen und selb ständig machen lasse. Nun sei aber die Möglichkeit der Ab zweigung des mit einem Zeitungsverlage verknüpften Jnseraten- geschäfts von diesem Verlag gewiß nicht zu bestreiten, und dies werde auch von der Revision nicht in Abrede gestellt. Es komme »Pacht des Inseratenteils« der Münchener Bürger- und Haus besitzerzeitung, wie es in dem Vertrage heißt, gegeben sei. Dies sei jedoch zu bejahen. (30. Oktober 1908. Akt.-Z. VII. 600/07.) K. Mißlack. Zum Entwurf eines Anzeiqensteuerqefekes. (Vgl Nr. 262, 263, 264, 266, 268, 269, 270, 271, 273, 276, 277, 278, 280, 282, 283 d. Bl.) — Zum Anzeigensteuer - Gesetzentwurf erhält die »Kreuzzeitung« folgende Zuschrift: »Die Jnseratensteuervorlage gibt, vom konservativen Parteistandpunkte aus betrachtet, zu erheblichen Bedenken Anlaß. »Geht man in eine nähere Prüfung der Details dieses Steuerentwurfs ein, dann muß man dem zustimmen, was die eine Sonderbesteuerung des Zeitungsgewerbes darstellt. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfes, die sich auf die Abwälzung der Steuer auf den Inserenten und die dem Verleger für das Inkasso der Steuerbeträge gewährte Provision beziehen, die also den Verleger zum Steuerbeamten des Staates machen wollen, sind praktisch unausführbar und kaum ernsthaft zu nehmen, erscheinen vielmehr darauf be rechnet, dem Gesetzentwürfe ein harmloses Mäntelchen umzu hängen und den odiösen Charakter der Sonderbesteuerung eines wichtigen Faktors des öffentlichen Lebens, der Zeitungspresse, zu verschleiern. »Trägt aber in Wirklichkeit nicht der Inserent, sondern die Zeitung selbst die im Gesetz vorgeschlagene sehr hohe Steuer, danu wird von dieser Steuer natürlich am meisten die konservative Presse betroffen, denn sie ist wirtschaftlich viel schwächer als die mit hohen Auflagen rechnende liberale oder partei lose Presse, lebt meist sogar in sehr bescheidenen, wenn nicht bedrückten Verhältnissen und ist auf die materielle Unterstützung der Partei angewiesen, so daß es in vielen Fällen zweifelhaft sein würde, ob sie überhaupt eine solche Mehrbelastung tragen kann, zumal die Steuern im voraus bezahlt werden müssen, während der Inserent von der Zeitung oft sehr lange Zahlungsfristen in Anspruch uimmt. »Die Unterdrückung der kleineren konservativen Provinzpresse widerspricht aber in so hohem Maße dem politischen Interesse der Partei, daß die konservative Neichstagsfraktion die Jnseratensteuer ablehnen muß. »Bielefeld, 28. Novemder 1908. (gez.) vr. Klasing.« Hierzu bemerkt die »Kreuzzeitung«, daß sie selbst durch die Jnseratensteuer empfindlich getroffen werden würde, daß sie sich aber in der Bekämpfung der Steuer Zurückhaltung auferlegt habe, um nicht in einer Zeit, der allerseits Opfer gebracht werden müssen, den Schein zu erwecken, anderen Erwerbskreisen das böse Beispiel mangelnden Gemeinsinnes zu geben. Dann fährt das Blatt fort: »Die Frage, inwieweit es der Presse gelingen würde, die Steuer auf das inserierende Publikum abzuwälzen oder auch durch Erhöhung des Jnsertionspreises sich schadlos zu halten, wird sich nicht allgemein beantworten lassen, denn es ist eine Frage der wirtschaftlichen Macht. Am härtesten wird wohl sicher die politische Presse betroffen werden und in ihr wieder die- schwächer fundierten Blätter in den Hauptstädten sowohl wie in den Provinzen. Die zunehmende Verbreitung der Nachrichtenblätter und die fabrikmäßige Zeitungsindustrie bereitet an sich schon den ernsten politischen Zeitungen einen nicht leichten Stand. Mehrere alte und bedeutende Blätter haben in den letzten Jahren ihr Erscheinen einstellen müssen, von einigen anderen ist es offenes Geheimnis, daß sie nur durch Hilfe opferwilliger Parteigenossen erhalten werden. Die Gefahren einer solchen Entwicklung für die politische Er ziehung des Volkes sind gewiß nicht zu verkennen, und wir sehen vorläufig nicht ab, wie diesen Bedenken durch eine Ab änderung der Regierungsvorlage abgeholfen werden könnte. Die Verteuerung der Inserate und der offenen Reklame bietet ferner einen Anreiz für die sogenannte versteckte Reklame, für die nicht bloß im Handels- und Geschäftsteile der Zeitungen, sondern auch z. B. im Feuilleton Raum ist. Anständige Zeitungen, die solche Mittel selbstverständlich verschmähen, kommen auch dadurch in Nachteil gegenüber denen, die nur auf Gelderwerb ausgehen. Die Gegenleistung kann hierbei leicht in Formen gebracht werden, die sie der Erfassung durch den Steuerfiskus entziehen, z. B. durch Übernahme einer größeren Zahl von Abonnements auf das betreffende Blatt. Mit der Anzeigensteuer hat sich auch der Bund der In dustriellen in seiner letzten Tagung beschäftigt. In der Aus sprache darüber führte unter anderen Regierungsrat a. D. v. Studnitz aus: »Zum Beweise dafür, daß infolge der Steuer sehr viel weniger angezeigt werden wird, führe ich an, daß vor einigen Tagen in einer Versammlung von Zeitschriftenverlegern, der ich beiwohnte, einer der größten Inserenten in Deutschland, der jährlich für dreiviertel Millionen anzeigt, sagte, er würde künftig um mindestens ebensoviel weniger an- zeigcn, wie die Anzeigensteuer beträgt. Wenn infolge dieser Beschneidung die Zeitungsindustrie zurückgeht, so müssen auch alle Hilfsindustrien darunter leiden. Der deutsche Papierverbrauch beträgt im Jahr etwa 240 Millionen; davon fallen 66 Millionen auf die Tageszeitungen. Nun denken Sie, welche Verminderung der Absatz unserer Papierfabriken
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