Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1837
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- 1837-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1837
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2291 95 2292 Appenzeller Zeitung Nr. 68 vom 26. A ug. 1835 wird/ zur allgemeinen Beachtung, demnach an seiner rechten Stelle sein. „Das Uctheil (des großen Raths) in Bezug auf den l S. 196 erwähnten Nachdruck von Goethe's Werken lau-, tet folgendermaßen: „Es soll der benannten Buchhandlung durch die Kanzlei erwiedert werden, daß diesem Verlangen aus dem Grunde nicht mehr entsprochen werden könne, weil alle Schritte zur Unterdrückung dieses Unternehmens nun-' mehr zu spät und darum um so unausführbarer sein wür den, als dermalen im Canton Appenzell A. Rh. noch kein - Gesetz gegen den Nachdruck eristirt. Im klebrigen soll dem Hrn. Egli (dem Eigenthümer des Ltteraturcomptoirs) das ^ Mißfallen der Regierung über diesen unternommenen Nach- ^ druck an den Tag gelegt werden und ihm sowohl als den übrigen Buchdruckercien unsers Cantons für die Zukunft solche Unternehmungen untersagt sein." Während öffent- i liche Blätter die Behörde aus ganz entgegengesetzten Grün den tadelten, sowohl deshalb, daß sie das Unrecht einsehe lind dennoch beschütze, als umgekehrt, daß sie den in Be zug auf die Presse als Gemeingut so wohlthätigen Nach druck nicht billige, erwählte die Cotta'sche Buchhandlung den besten Theil; sie ließ dem Beschluß des Appenzellischen Gr. Rathes alle Gerechtigkeit widerfahren und setzte dage-! gen den Subskriptionspreis von Goethe's Werken für die j Schweiz auf so »icdern Preis, daß der Nachdruck die Eon-! currenz nicht aushaltcn kann und vom Original eine weit-: aus größere Zahl Exemplare abgchen wird, als es sonst nie > der Fall gewesen wäre. Wenn man bedenkt, daß die rechtmäßige Verlagshandlung die Erben von Goethe für den Verlag seiner Werke mit 148,500 fl. honorirle und frü here Auflagen auf ähnliche Weise honorirt worden sind,! so ist ihr ein unverkümmerter Absatz auch von Rechtswegen zu wünschen." So weit die Appenzeller Zeitung. Es ist hieraus klar, daß der Nachdruck im Canton Appenzell, Außcrrhoden, wenn i auch nicht gesetzlich, doch durch Verordnungen der Regie rung untersagt, also verboten ist; und daß Beschädigte Schutz finden werden, wenn sie sich dafür bewerben. X- A. Gesetz zur Sicherung des literarischen Eigenthums in Deutschland. Folgende Correspondenznachricht aus Berlin, welche die Augsb. Allgemeine Zeitung vom 16. November enthalt, dürfte auch jetzt noch zur Mittheilung geeignet sein, da aus den in letzter Nummer d. B.BI. mitgetheilten Beschlüssen der Bundestagsversammlung nichts Näheres über die hier erwähnte Anordnung zu ersehen ist. „Dem Vernehmen nach dürfen wir nunmehr noch im Laufe dieses Monats der amtlichen Publikation des kürzlich erwähnten allgemeinen Gesetzes gegen den Nachdruck entgegen setzen. Man ist nach dem, was bereits im Publicum von den Bestimmungen desselben verlautete, ungemein gespannt darauf. Höchst interessant soll besonders auch dasjenige Moment sein, wonach sowohl aus berühmten Gelehrten, Schriftstellern und Künstlern, als auch sachkundigen Vuch- und Kunsthändlern, eine Commission zusammengestellt werden soll, die in allen Fällen, wo der Richter über das Wesen eines vorliegenden Nachdrucks schwankend ist, ihr Gutachten ab zugeben hat. Nur zu bekannt ist ja, wie oft schon einige industriöse Deutsche Verleger die Beschuldigung des Nach drucks dadurch von sich abzuwälzen wußten, daß sie das geplünderte Werk mit einigen leichten Veränderungen Wie dergaben und irgend einen obscuren Namen als Bearbeiter auf das Titelblatt setzten. Dem Richter ist die Entschei dung darüber, ob ein solches Verfahren Statt gefunden, allerdings kaum zuzumuthen; wohl aber wird sich sein Ur- theil auf das Gutachten einer Commission stützen können, die mit den Bedingungen der höchsten Competenz zugleich die der höchsten Unparteilichkeit vereinigt. M i s c e l l c n. Gustav Schwab. Professor Schwab, bisher am Obergymnasium in Stuttgart fungirend, ist jetzt, auf sein Ansuchen, von der Würtembergischen Regierung als Pastor in ein bedeutendes Dorf bei Tübingen verseht wor den. Die vielfältigen Visiten in- und ausländischer Ge lehrten, Dichter und Künstler, für die der berühmte Dich ter mit Verlust von Zeit und Geld den Cicerone und Gast halter machen mußte, sind das Hauptmotiv seiner Bitte ums Pastorat gewesen. — Die poetische Section des Morgcnblattes, die Schwab redigirte, geht nun, wie ver lautet, auf Pfizer und Octlepp über. Jung-Stilling's Denkmal. Elberfeld, 4.Novbr. In unserer heutigen Zeitung befindet sich „eine freundliche Einladung zur Theilnahme an einem Jung - Stilling zu errichtenden Monumente", welcher, um nur eines seiner zahlreichen Verdienste hcrvorzuheben, nach Matthisson's Angabe, über 2000 größkcntheils armen Blinden das Ge sicht nicht nur unentgeltlich wiedergegeben, sondern viele von ihnen noch beschenkt und aufseine Kosten während der Cur erhalten hat. Jtaliänische Literatur im Jahre 1836. Nu merisch sind die Leistungen der Jtaliänischen Literatur noch immer sehr bedeutend, doch sieht man sich die Sache genau an, so findet man eben nur Zahlen — uc>« ucuu«- rus 8UMU8. Im vorigen Jahre sind nicht weniger als 3314 Bücher in Jtaliänischer Sprache gedruckt worden. Diese vertheilten sich auf die verschiedenen Staaten in sehr ungleichen Verhältnissen. Es erschienen nämlich: In der Lombardei (Mailand 522) .... 788. Im Venetianischen (Venedig 297) .... 843. - Königreich Sardinien (Turin 211) . . . 454. - Herzogthum Parma (Parma 75) . . .111. - - Modena (Modena 26) . . 34. - - Lucca (Lucca 27) ... . 27. - Großherzogth. Toscana (Florenz 102) . 151. - Kirchenstaate (Rom 125) 300. - Königreich beider Sicilien (Neapel 260) . 556. - Auslande (hauptsächlich Lugano u. Paris) 50. Zusammen 3314.
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