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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1908
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- Deutsch
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- Saxonica
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8518 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 185, 11. August 1908. auf die K. K. Postsparkasse lautende Formular zu verwenden, sondern ein besonderes, welches so aussteht: I)6ut8eti6 Lnvlr in Lsrlin. übermaods Ibosir beute in Harem l^iuraklsr. ^7>r rur Outsobrikt auk da8 Leute des , .. lc. k. östsrr. kostsparkasssu-^mtss wobuorr. ru Ouusteu des tür RLOOI-L 8L6LK, MVOLL KLSLK, VIM ^ILI» ScbeoLIrovto Nr. 30.303 Sebselrkouto keimt un ani, östsrr.?.-8.-^.Nr. l dv.sUd äsr Lillrkdlunx: 8tLurpi§Us Hl - - -- äsr Hoffentlich machen recht viele österreichische Firmen von dieser Einrichtung Gebrauch. * * * Wir haben uns soeben mit erfreulichen postalischen Einrichtungen beschäftigt; tun wir dies auch einmal init unerfreulichen. Die Kaiserlich Russische Post hat sich von jeher dadurch ausgezeichnet, daß sie den Ereignissen nachhinkt und daß sie Einrichtungen, die sie schließlich nach langem Zögern doch einführen muß, so schwerfällig und langsam ausführt, daß man womöglich von ihrer Benutzung Abstand nimmt. Wie lange hat es gedauert, bis die russische Post Postkarten zugelassen hat! Und heute noch ist der Ausdruck Postkarte nicht in den russischen Sprach schatz übergegangen, heute noch heißt die Postkarte »Otüritojo pismo«, d. h. offener Brief. Welche Schwierigkeiten sind nicht den internationalen Postpaketen von seiten der russi schen Verwaltung bereitet worden! Zuerst verlangte die Post, daß jedes gewöhnliche Paket eingenäht werden und daß jede Naht von oben bis unten mit Siegeln bedeckt sein solle. Jeder kann sich ausrechnen, wieviel Zeit die Her stellung eines solchen Pakets in Anspruch nehmen mußte. Darauf hat glücklicherweise die Verwaltung nachträglich ver zichtet. Dann kam der Zoll auf gebundene Bücher. Ur sprünglich gab es nur einen Zoll auf Ganz- oder Halblederbände, jetzt muß jedes kartonierte oder in Pappband gebundene Buch verzollt werden; dabei wird nicht nur das Gewicht des Einbandes gerechnet, sondern das des gebundenen Buches. Die Kosten, die der Zoll an sich ausmacht, wären ja zu er schwingen; aber der Zeitaufwand und die Nebenkosten über wiegen den Zoll bei weitem. So wird mir versichert, daß nach Rußland frankiert gesandte Pakete, deren Frankatur 1 ^ 40 H für 5 Kilo kostet, dort häufig einer Nachforde rung von 50 Kop. bis 75 Kop., also einer Mark und mehr begegnen, wenn auch nichts zu Verzollendes darin ist! Der russische Empfänger sagt eben »Nitsebevo« und zahlt. Noch nicht allzu lange ist es her, daß endlich die russische Verwaltung sich dem Postanweisungsverkehr an geschloffen hat. Wer die Schwierigkeiten kennt, die die Ver waltung früher dem Versender von barem Geld gemacht hat, mußte die Russen zu der Einführung von Postanweisungen beglückwünschen. Früher — ich weiß nicht, ob die Ein richtung noch besteht — mußte jeder, der bares Geld in einem Briefe versenden wollte, mit dem Briefe auf das Postamt gehen, dort dem Beamten das Geld vorzählen, vor seinen Augen in das Kuvert tun, das Kuvert schließen und viermal versiegeln, während der Postbeamte das fünfte, das Amtssiegel als Schlußeffekt hinzufügte. Vielleicht war diese Prozedur eine Nachwirkung der alten merkantilistischen Doktrin, die das Hinaussenden von Geld als dem Staate und seiner Wirtschaft verderblich ansah! Mag nun heute diese Art der Erledigung noch bestehen oder nicht, jedenfalls war die Zulassung der Postanweisung für In- und Ausland eine Wohltat. Wie aber die russische Verwaltung diese Wohltat ausführt und das Dichterwort variiert: »Vernunft wird Unsinn, »Wohltat Plage«, geht aus einer Korrespondenz aus Rußland hervor, die das Berliner Tageblatt in Nr. 374, 1. Beiblatt des laufenden Jahrganges unter dem Titel: »Wie es einer Post anweisung in Rußland ergeht« veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: »Die Wertsendung wurde unlängst von einer Berliner Geschäftsfirma an ein Petersburger Haus aufgegeben. Während der Eisenbahnweg von Berlin nach der russischen Residenz in etwa 32 Stunden zurückgelegt wird, gelangte der Geldbrief erst am achten Tage nach seiner Auflieferung in den Besitz des Petersburger Adressaten. Nach den dienst lichen Abstempelungen auf dem Briefumschläge ist die Sendung in der normalen Zeit auf der Grenzstation Wirballen ein getroffen. Nun aber begann in Rußland die Weiterbeförde rung im Tempo der seligen Postkutsche. Das hat seinen Grund in den rückständigen postalischen Einrichtungen Ruß lands. Jede durch Geldbrief oder Postanweisung in Rußland eingehende Geldsendung wird zwecks Umrechnung der aus ländischen in die russische Währung am Grenzorte angehalten. Hier werden die Sendungen postamtlich neu umgeschricben. Das geschieht unter Weglassung aller etwaigen Zusätze, die vom Absender auf den Postabschnitt in dem guten Glauben geschrieben worden waren, daß sie zur Kenntnis des Adressaten kommen werden. Daß diese Prozedur für die russischen Postbeamten sehr »zeitraubend« sein muß, ersieht man aus der Beförderungsfrist des Berliner Geldbriefes. Alle Vor stellungen an amtlicher Stelle bezüglich der Beseitigung dieses postbureaukratischen Systems, das im Zeitalter des Verkehrs eines Kulturstaates sicherlich nicht würdig ist und das auch, wenn man an die Weglassung aller Bemerkungen auf dem Postabschnitt denkt, empfindliche geschäftliche Verluste zur Folge haben kann, sind bisher ohne Ergebnis geblieben. Es kann daher der internationalen, im Verkehr mit Rußland stehenden Geschäftswelt nicht dringend genug geraten werden, Geldwerte nur durch einen auf irgendein russisches Bank institut gezogenen Scheck in Einschreibebriefen nach Rußland zu senden.« Die russische Verwaltung hätte also wieder einmal einen Kulturfortschritt durch ihre unpraktischen Einrichtungen tot zumachen verstanden. Um auch einen Lichtblick in der Verwaltung der russischen Post nicht zu verschweigen, sei erwähnt, daß endlich, vom 1. August d. I. an, Nachnahmesendungen nach Rußland gestattet sein werden. »Spät kommt ihr, doch ihr kommt«, kann man auch hier sagen und nur hoffen, daß die Ein richtung in einer Weise gehandhabt wird, daß sie auch wirk lich für die Geschäftswelt von Nutzen ist. Konnte ich im Vorhergehenden von einem Lichtblick sprechen, so muß ich nunmehr noch einen Punkt anführen, der nichts weniger als ein Lichtblick ist. So lange ich denken kann, war es gestattet, nach Rußland in einem Kreuzbande auch gebundene Bücher zu versenden, obwohl schon sehr lange, angeblich zum Schutze der heimischen Buchbinderei, ein russischer Zoll auf gebundene Bücher besteht. Es blieb der russischen Verwaltung Vorbehalten, durch einen Paragraphen des Weltpostoertrages plötzlich die Versendung gebundener Bücher in Kreuzbändern zu verbieten, ohne daß sie dies vorher mitgeteilt hätte; sie hat eben einfach die Kreuzbänder, die gebundene Bücher enthalten, zurückgehen lassen und dies damit begründet, daß es ihr nicht möglich sei, Kreuzbänder
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