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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1838
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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51 3 52 10) Charl. v. Glümcr, das Mädchen aus dem Volke. 8. Ebend. 1837. 11) J.R. Kdchlin, Pathologie. Neue wohlf.Ausg. 8. Ebd.1837. 12) K. Funk, Anleitung zum Unterricht in der Formen lehre. 8. Zürich 1836, Bürkli. 13) R. Zimmermann, kurze Erzählungen aus der Schwei zergeschichte. 3. Ausl. 8. Ebend. 1836. 14) Joh. Trümp», das Stachclbergbad bei Linthal. 2. Ausl. 8. Glarus 1837, Schmidt. 15) Hcinr. Weiß, kurze Beschreibung der Schweiz. 4. Ausl. 8. Zürich 1837, Bürkli. 16) C. Hering, homöopathischer Hausarzt. 8. Allentaun, Bohlert. (Jena, Frommann.) 1837. 17) Max. Perty, allgcm. Naturgeschichte. Ir Bd. 2e Hälfte, gr. 8. Bern 1837. 18) F. C. de la Harpe, Beitrag zur Lcbcnsgeschichte des N. F. v. Mülincn. 8. Bern 1837, Fischer. 19) I. I. Rychner, Stand und Fortgang der Thicrhcil- kunde bis zum I. 1837. 8. Ebend. 1837. 20) u. Jm-Lhurn, Encyclopädie der Pferdc-Hcil- kundc. 4r Bd. 1e Lief. 8. Ebend. 1837. 21) Barth u. Hänel, Jugendblätter. 3s Halbjahr. 5s Hst. 4. Straßburg, Schcurer. (Stuttg., Steinkopf.) Zugleich wird bemerkt, daß Herr Trautwcin, wel cher bisher im Interesse der Verleger und der Preußischen Sortiments-Buchhändler die sehr dankenswerthe Mühe übernommen hat und auch ferner zu übernehmen bereit ist, die Debitscrlaubniß für außerhalb der Deutschen Bun desstaaten in Deutscher Sprache erscheinende Schriften nach zusuchen, sich auch der weitern Mühe unterziehen will, die gleiche Erlaubniß für die Werke derjenigen bekannten 5 Schriftsteller, welche einer solchen für die Preuß. Staaten speciell bedürfen, zu erwirken, wenn deren Schriften ihm stets sofort nach Erscheinen zugescndet werden, was denn die übrigen Sortimentshandlungcn der Einreichung über heben und demnach das Geschäft sowohl für die hohe Be hörde, welche darüber zu entscheiden hat, als für die Her ren Verleger und die Preuß. Buchhandlungen sehr er leichtern wird. Berlin, 29. December 1837. Der Vorsteher des Börsenvcreins Enslin. Neues Prcßgcsetz in Griechenland. Athen, 11. Decbr. Das erwartete neue Prcßgefetz ist durch den Staatsrath gegangen und wird heute oder morgen gedruckt erscheinen. Dem Vernehmen nach er schwert cs allerdings die Herausgabe politischer Journale einigermaaßen durch Erhöhung der Befähigungen, welche dazu berechtigen; allein es bleibt selbst in dieser Hinsicht immer noch liberaler als selbst England mit seinem Zei tungsstempel. Die bisherige Ungebundenheit war, wie die Folgen gezeigt haben, zu groß. Um ein politisches Zeitungs blatt herausgeben zu dürfen, wurde bisher nichts weiter erfordert, als daß der Redacleur 5000 Drachmen bei der Staatskasse deponirte, die ihm von derselben mit 6 Pco- cent (allerdings kaum der Hälfte des üblichen Zinsfußes) verzinst wurden. Dann sing er ungehindert an-, seich Blatt herauszugeben, indem er dasselbe von seinem Koch oder Bedienten, oder dem ersten besten Lazzaronen als ver antwortlichem Redacteur unterschreiben ließ. Wurde, in sehr seltenen Fallen, ein Blatt vcrurtheilt, so wanderte die ser Redacteur ins Gefängniß; das Blatt aber wurde fort gesetzt und das Manuscript jedesmal dem Gefangenen in den Kerker gebracht, um seine Unterschrift zu erhalten. Welcher Privatmann mochte wohl unter solchen Verhält nissen, selbst wenn ein Blatt ihn durch die schändlichsten Verleumdungen an seiner Ehre angrifs, einen Proceß des halb anhängig machen? Im Falle des Gewinnens war ja die höchste Genugthuung, die er erlangte, daß ein besol deter Knecht auf einige Monate in Haft gesetzt wurde. Die Folge davon aber war, daß alle Bande der Gesellschaft nach und nach erschlafften, und daß öffentliches Lob oder öffentlicher Tadel in den Zeitungen alles Gewicht und alle Bedeutung verloren. Das neue Gesetz nun beschränkt sich, dem Vernehmen nach, im Wesentlichen auf Folgen des. Die Eaution der 5000 Drachmen bleibt; außer der selben muß aber der Redacteur einer Zeitung noch einen festen Besitz in Häusern oder liegenden Gründen zu demselben Wcrthe Nachweisen. Ferner muß derselbe als Bürger in eine Gemeinde des Königreichs eingeschrieben sein, den lln- terthaneneid geleistet haben und einige wissenschaftliche Bil dung bewähren, wobei vor der Hand als niedrigster Maß stab (gewiß sehr milde) eine genügende grammatische Kennt- niß der altgriechischen Sprache angenommen ist. Diese Bestimmung mag im Auslande sogar lächerlich erscheinen; hier erscheint sie nicht so, nachdem man Jahre lang ge wohnt gewesen ist, sogenannte verantwortliche Redakteure zu sehen, die mit genauer Noch, und blos zu diesem Zweck, ihren eignen Namen schreiben gelernt hatten Der unter den vorstehenden Bedingungen von der Regierung aner kannte Herausgeber nun ist in Zukunft für jeden in sein Blatt ausgenommencn Artikel persönlich verantwortlich. Im klebrigen aber soll, wie es heißt, die Redefreiheit durch das neue Gesetz in keiner Weise beeinträchtigt sein, und so behält Griechenland noch immer eine so ausgedehnte Preß freiheit wie kaum ein anderes Land Europas. (Lpz. Ztg.) M i s c e l l e. Kenntniß Deutscher Literatur in Frankreich. Die Francs IittörsIi-8 vom Monat Novbr.1837 enthält einen Artikel mit der Ueberschrift: „Von der jungen deutschen Li teratur", als dessen Verfasser ein Herr E. Falconnet un terzeichnet ist. Herr E. Falconnet scheint diesen Artikel aber bereits vor einem Vierteljahrhundert geschrieben zu haben. Denn was er unter junger Deutscher Literatur versteht, ist nichts weniger als das, was man so gewöhnlich „junges Deutschland" oder „junge Literatur" jetzt nennt. Er spricht vielmehr nur von Theodor Körner, Ernst Moritz Arndt — den er seltsamerweise immer Arndt Moritz schreibt — und vom alten Jahn; und das nennt er, „junge Deutsche Literatur". Von Körner theilt er mehrere ganz neue Sachen mit, z. B. Lützow's wilde Jagd, das Schwert lied und Anderes, in sehr schlechten prosaischen Uebersetzun- gen; und damit, meint die krsuos littersire vom Monat November 1837, habe sie ihren Lesern einen vollständigen Begriff von den neuesten Erscheinungen der Deutschen Li teratur gegeben. (Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dbrffling.
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