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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1838
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- Deutsch
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-19 11 220 In diesem Falle nun ist die gedachte Erklärung unge recht, kein Sortimenter braucht sie sich gefallen zu lassen, und er kann ruhig die Entscheidung jedes Gerichts abwar- tcn. Hinsichtlich der Zeitschriften oder noch nicht angekün digten Wecke, so wie überhaupt solcher, welche neu bestellt werden müssen, besteht dies Sachverhaltniß nicht, und es fragt sich nur, ob durch die Erklärung nicht die Billigkeit verletzt wird. Einsender steht nicht an, dies unbedingt zu bejahen. —Wären neue Bücher eine Waare wie jede an dere, so ließe sich gegen die Erklärung nichts cinrcden — sie würden nach Bedürfniß steigen und fallen. Der Kauf mann (Sortimenter) würde vom Fabrikanten (Berleger) zu Preisen kaufen, über die sich beide Theile einigten, und es würden so viel Preise entstehen, als Händler sind. Dies Verhältniß wäre vielleicht gar nicht so übel; gewiß würde es einen bessern Maaßstab für die kaufmännischen Fähig keiten sowohl des Verlegers als des Sortimenters liefern, als der jetzige ist. Männer von Kopf und Mitteln in bei den Sphären würden nicht durch elende Eoncurrenz, wie sic sich in unserem Geschäfte erzeugt hat, beschränkt sein. Der Verleger würde mit seinem Maculalur schon vor der nächsten Jub.-Messe cinpackcn können, dagegen aber für seine guten Bücher bessere Preise und Zahlung machen als bisher. Der Sortimenter würde sich bei seinen Einkäu fen nach den Bedürfnissen seines Publikums richten, und nicht gezwungen sein , Geld und Zeit an elendes Machwerk zu wenden. — So ist es aber nicht. — Was unerhört ist in jedem andern Geschäfte, besteht bei uns: der Fabrikant be stimmt den Preis seiner Waare willkührlich, und diese Will- kühr soll dem Händler Gesetz sein. Daß eine solche in sich absurde Einrichtung nicht bestehen konnte, gegen das wahre Bedürfniß, beweist nun eben der Rabatt, der den will kührlich festgesetzten Preis wieder aufhebt, so daß also die so vielgerühmte Pceisgleichheit äs käcto gar nicht besteht. Zur Sache: Jeder Sortimentshändler, und wohl auch die meisten Verleger, wissen, daß circa L — ^ des ganzen Ge schäfts auf Eredit (Conto) gemacht wird. Jeder Bücherkäu fer nun kauft und zahlt bei seinem Buchhändler auf Be dingungen, die von diesem nach den allgemeinen Verhält nissen des Buchhandels und den besonderen seines Wohn orts bewilligt werden müssen. Dahin gehören 10, 12.^, 16I, vielleicht noch mehrK Rabatt, Goldzahlung (ü 5Z^.) rc. rc. Wenn nun diese vom Sortimenter dem Kunden bewilligten Vortheile, die ersterer jetzt nicht mehr zurücknchmen kann, sich auf die Berechnung seines eigenen Einkaufs gründen müssen, so ist leicht einzu sehen, daß auch die, ihm günstige Agiodifferenz von circa 2 K hierbei nicht außer Acht gelassen wurde. Kann nun der Sortimenter seine Bedingungen, dem Abnehmer gegenüber, nicht zurücknehmen, so steht es dem Verleger nicht wohl an, ihm unnöthiger Weise, wie später gezeigt werden soll, einen nicht unbedeutenden Theil seines Gewinnes zu nehmen, und gewaltsamer Weise ein hergebrachtes Verhältniß zu ändern, aus welchem neue, nicht mehr zu ändernde Verpflichtungen gegen Dritte ent standen sind. —Der Vorwurf der Unbilligkeit scheint mir hierbei wohl begründet. Zu 2). Ist die Erklärung politisch richtig? Nein! ! Die Herren Unterzeichner mögen mir erlauben, diese Be- bauptung kurz auszuführen. Der Verleger steht in Hin sicht auf Verlag, dessen Werth anerkannt ist, im Augen blick unabhängiger vom Sortimenter da , als irgend ein an drer Fabrikant vom Händler; darauf aber würde ich nicht pochen, denn seine Abhängigkeit ist auf der andern Seite desto größer. — Seine Nova , und dies ist wohl der bedeu tendste Theil jedes Geschäfts, kommen nur durch die Be mühungen des Sortimenters zur Kenntniß und zum Kauf des Publikums, und schlimm stünde es um den Absatz vie ler Verleger, wenn es den auf alle Weise beeinträchtigten, verkürzten und dadurch gereizten Sortimentern einsiele, fest zusammenzuhalten, und sich nur für Verleger zu verwen den, die billigern Rücksichten für sie Raum geben. — Wundern sollte es mich nicht, derartige Aeußcrungen an den Tag treten zu sehen. Ist die Erklärung vortheilhaft für die Unterzeichner? — Auch dies muß ich verneinen. — Die Unterzeichner glauben wohl selbst nicht, daß ihrer Erklärung wie einem Commando werde gehorcht werden. Ich wenigstens glaube es nicht, und daß Viele meiner Meinung sind, zeigen die nicht unterschriebenen Leipziger Buchhändler, die das Commissionsgcschäft in Händen haben, und am besten be- urlheilen können, ob eine solche Erklärung sich durchfüh ren läßt. Die Listen werden also in Leipzig nach wie vor in Goldzahlung einlausen. Jetzt fragt sich's, werden die Herren Unterzeichner die Zahlungs-Annahme verwei gern ? Wir kennen die Herren als gute Kauflcute und glau ben daher, sie werden quittiren. 300 Zahlungen durch schnittlich ü 10 — 100 verweigern, heißt 3000 — 30000-^. auf längere Zeit entbehren, und ist wenigstens unangenehm, wenn man Mittel in Händen hat, ist aber rein unthunlich, wenn man auf die Einnahme derJ.-M. angewiesen ist. Gesetzt aber, ein Unterzeichner bestände auf seinem Rechte (was aber, wie oben gezeigt, doch erst genau ausgeschieden werden muß), so bleiben ihm zwei Wege dazu — Unterhandlung oder Klage. Wir wollen anneh men, die erstere gelingt und der Sort.-Händler zahlt. — Wir alle wissen, daß 6 Monate für eine derartige Unter handlung bei unserm Geschäftsgänge eine sehr bescheidne Annahme ist. Die in dieser Zeit verlorenen Zinsen be tragen 2.^ F, ungerechnet das böse Blut, tue Nachtheile der Geschästssuspension, den Zeitverlust und andre Annehm lichkeiten einer solchen Verhandlung — und das alles, um ein Agio von 2K, wenn's hoch kommt, zu gewinnen ! Muß aber die Justiz zu Hülfe gerufen werden? — Nun, ich kann Jedem überlassen, sich das selbst auszumalen. — Es ist also die Erklärung auch mit keinem Vortheil für die Unterzeichner verknüpft, besonders wenn, wie oben ge zeigt, die Geschäftsverbindung sich ganz, oder auch nur in Bezug auf die Nova löste. Zu 3) Ist die Erklärung endlich nothwendig für die Unterzeichner? Ganz gewiß nicht! Nothwendig wäre sie nur, wenn durch ihre Unterlas sung ein wirklicher Verlust für die Verleger entstände; dem ist aber nicht so. Der Verleger wußte, daß die Valuta, in derer Zahlung empfängt, Louisd'or ist; darüber
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