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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1838
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1838-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1838
- Sprache
- Deutsch
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307 14 308 4) Der zu theilende Gewinn wird auf folgende Weife er- j mittelt. Vorerst wird, was der Ankauf oder die Pro duction eines Artikels gekostet hat, und dann der jähr-> liche Zins mit Sechs vom Hundert hieraus, so wie die! Kosten des Magazins, der Correcturcn rc. abgezogen und von dem, was dann am Schluß jeden Monats hicnach bei jedem einzelnen Artikel als Ueberschuß erscheint, erhält Kraft für seine Bemühungen den dritten Theil. 5) In gleichem Verhältnisse ist Kraft zum Ersätze eines Drittels des Schadens verbindlich, welcher für Saillet in so fern entstehen könnte, als er seiner Zeit weder zu den Auslagen, noch zu den Interessen aus solchen, mit Sechs vom Hundert wieder gelangen sollte. 6) Die Büchervorräthe werden in einem besonderen Lo- cale, zu welchem Saillet die Schlüssel in Händen hat, verwahrt. 7) lieber Einnahmen und Ausgaben ist doppeltes Buch und abgesonderte Rechnung zu führen, auch ist über die Vorräthe ein Lagcrbuch zu halten, aus welchem sich au-! genblicklich über den Stand des Geschäfts Gewißheit ver schafft werden kann. 8) Die letztere sich zu verschaffen, steht Saillet zu jeder Zeit scci. Zu diesem Zwecke räumt ihm auch Kraft die Be fugnis ein, zu jeder beliebigen Zeit seine Geschäftsbücher cinzusehen und mit dem Waaren-Vorrath zu vergleichen. 9) Kraft hat monatlich, je nach der Größe der Einnahme, ein bis zweimal die eingegangenen Gelder mit den erfor derlichen schriftlichen Nachweisungen an Saillet, welcher die Lasse verwahrt, abzuliesern. Auch hat er ebenso oft die weiter cingcgangenen Bestellungen, welche auf Rech nung oder ^Nachnahme gemacht werden, gewissenhaft anzugeben, damit sie auch von Saillet zu Buch gebracht werden können. 10) Die Bestimmungen dieses Vertrages werden auch in so lange, im Falle des Todes eines der beiden Contrahen- ten, aufrecht erhalten, bis der ganze Waarenvorrath, auf welchen sic sich beziehen, abgesetzt sein wird. Und soll aldann also gehalten werden: »> Wenn Kraft zuvor stirbt, so sind dessen Erben verbun den, gegen Aussolge des dritten Thcils der reinen Ein nahme von Seiten Saillet's an dieselben, einen tüch tigen, des Buchhandels verständigen Mann, jedocb nur unter Zustimmung Saillet's, zu bestellen, welcher ganz in die oben aufgczählten Verpflichtungen Krafl's zu treten und das Geschäft zu führen hat. b) Wäre es aber, daß Saillet zuvor stirbt, so treten dessen Erben in seine Rechte, und Kraft hat gegen die selben die nämlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen, welche chm durch diesen Vertag gegenüber von Saillet auferlegt sind. Zudem ist Saillet's Schwager Or. M berechtigt, an dessen Stelle die Einsicht der Bücher, der Abrechnungen, Vorräthe rc. zu verlangen und zu controliren, ein Freundschaftsdienst, zu wel chem sich derselbe obne Zweifel gerne bereit finden lassen wird, uni das Interesse von Saillet's Erben gehörig zu wahren. 11) Schließlich verspricht noch Kraft gegen Saillet bei sei nem Ehrenwort'(!), gegen Jedermann über das vorlie gende Geschäfts-Verhältnis die strengste Verschwiegenheit zu beobachten, welches Versprechen hiermit auch Saillet gegen Kraft abgiebt. Stuttgart, 23. Februar 1337. Einverstanden I. Saillet. Einverstanden T. I. "Kraft. Die literarischen Werke, auf welche der vorstehende Ver trag vollkommene Anwendung findet, sind folgende: Sch iller's sämmtl. Werke, Taschenausgabe in 18 Bdn. mit 18 Abbildungen. Auflage 9000. Eichhorn, Einleitung in das deutsche Privatrecht. Auf lage 1500. Mühlenbruch, Lehre von der Cession. Auflage 1500. Witschel, Morgen- und Abend-Opfer, mit 9 Bildern. Auflage 3000. Savigny, das Eolonat. Auflage 750. von Rottecks allgemeine Weltgeschichte, 9 Bände, nebst Register und Menzcl's Anhang mit 9 Kupfern. Aus lage 825. Schließlich mögen hiernach, nach einem kurz vorKraft's Entweichung ausgegebenen Verzeichnis, diejenigen Veclags- actikel der Hausmann'schen Antiquariats - Buchbaudlung aufgeführt werden, welche in dem in Nr. 94 des Böcsenbl. v. 1837 mitgethcilten Verzeichnisse fehlen, wobei die rechtmä ßigen Verleger darausaufmerksam gemacht werden, daß,wenn ihre Originalausgaben nach dem Jahre 1830 erschie nen sind, diese Nachdrücke als unerlaubt gerichtlick) verfolgt werden können, wie bereits hinsichtlich des Eichhorn'schen Privatrechts und der Chamisso'schen Gedichte geschehen ist. In beiden Fällen ist bereits durch zwei Instanzen die Confiscation der ganzen Auflage und Ersatz der fehlenden Exemplare nach dem Laden preise der Original-Ausgabe verfügt: Bührlen, F- L-, Erzählungen u. Miscellen. 2 Bde- Mit 2 Kupfern. 1818—20. 3 fl. Busch, F. B., theoretisch-praktische Darstellung der Rechte geschwächter Frauenspersonen gegen ihre Ver führer und der unehelichen Kinder gegen ihre Erzeuger. Aus dem Gesichtspunkte des gemeinen bürgerlichen Rechts betrachtet. Nebst einem Anhänge. 1837. 3 fl. Olrollus, Orok., 10. Ikl. ck., klauclliuoll <1e>- Olirriii- Ar->. 2 Ucks. OritM ^U8»al>k. 1830. 5 ll. 24 Irr. Littrow, I. I., die Wunder des Himmels, oder ge meinfaßliche Darstellung des Weltsystems. 3 Bände mit Kupfern. 1835. 6 fl. Rotteck, K. v., allgemeine Geschichte vom Anfang der historischen Kenntnis bis auf unsere Zeiten. Für- denkende Geschichtsfreunde. Neun Bände mit 9 Ku pfern. 1834. 8 fl. Salzmann, E. L., gemeinnütziges Verdeutschungs- Wörterbuch. Zum richtigen Lesen, Schreiben und Verstehen der in unserer Schrift- und Umgangssprache häufig vorkommenden fremden Ausdrücke. 2 Bde. (60 Bogen stack.) 1832. cart. 3 fl.
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