eff« «retsfks, ver-Me^ts, r-üttfA er«r« bsa»-be/t«ts re/sagt« r-oorr Milttärstrafgesetzbuch Erläutert von Dr. Erich Schwinge ord. Professor der Rechte an der Universität Marburg XII, 400 Seiten . Leinen RM 14.- I^irZebenflrerefre k/rlotfe/üäreneferk^oärmacfttaati'a/t'ecfttferfibereltel.^ll/faKeallsruZsrveteeivteeler: ückinirtsrialrat Or. 5en/tlsbeu ffkeieÜLÜrisgeminiLteriumf in „^llrrskrrcbo lp^ocüenscüri/t".' „Die wehrstrafrechtliche Praxis wird es dem Verfasser und auch dem Verlag Dank wissen, daß ihr in diesem Werk ein zuverlässiger Führer durch die schwierige Materie des kriminellen Wehrstrafrechts an die Hand gegeben wurde. Jeder, der stch mit dem geltenden kriminellen Wehrstrafrecht befassen muß, wird daher nicht zögern, sich das trefflich gelungene Werk zu beschaffen, das ihm bald ein unentbehrliches Rüstzeug bei der Bewältigung des schwierigen Rechts» stoffes sein wird. — Als besonderer Vorzug des Buches ist noch zu erwähnen, daß der Verfasser der eigentlichen Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen kurze, allgemein verständliche Darlegungen über die gesetzlichen Grundlagen sowie über die Leitgedanken des Militärstrafrechts und einen systematischen Überblick über die Lehre vom Verbrechen «orausgeschickt hat. Sie sind für den militärischen Vorgesetzten von besonderem Wert, der sich vor die Entschei dung der Frage gestellt sieht, ob die Handlung eines Untergebenen unter ein Strafgesetz fällt und daher über sie Tatbericht etnzureichen ist, oder ob sie disziplinarisch geahndet werden kann. Sie sind ferner wissenswert für jeden Wehrmachtsangehörigen, der als beisitzender Richter zu den Kriegsgerichten und so weiter berufe» «erden kann." „Ein Erläuterungsbuch von ausgeprägter Eigenart. Sein Beruf, der Praxis zu dienen, steht im Vordergrund. Daher erschöpfende Auswertung der Rechtsprechung. Es ist die denkbar beste Einführung in die vielfach verwickelten Gedanken gänge, die unser heutiges WehcmachtSstrafrecht beherrschen. Ausgezeichnet wirkt neben dem Reichtum an neuen recht liche» Gesichtspunkten die frische, lebendige Sprache, die das Werk weit über den Ourchschnittsrahmen erhebt, zumal die reichlich eingestreutenBeispiele aus dem soldatischen Leben das praktische Verständnis wesentlich fördern... Auch im Unterricht wird das Werk bereits mit bestem Erfolg für Lernende und Lehrer benutzt. Es verdient in der Tat wärmste Empfehlung." „Seine Erläuterung ist klar und einfach geschrieben, ist auch für den nicht juristisch vorgebildeten Wehrmachtsangehörigen verständ lich und wird den Militärjuristen ein brauchbares Hilfsmittel für das Handhaben des in vieler Hinsicht nicht leichten Gesetzes sein." Ot« Kecfll^>recfiunZ ^eofiefcftekrieAeAerlcälo uiurcke in eferfVeuau/faKeberücimcfitiKr.Der^cflivtNKe" ist ekamrt m-'str alsfe /ü/irenefe KrsäuterunKsivorL rum kpefirmacsttsstra/Koaetr. ll ir em/>/eUen, <Ian Lucll affen Kommancfosteffen anrubielen, ssa feste von ffinon ssen Kommentar räZflcft bonötpKt. A Junker unL Vünnhaupl Verlag / Berlin