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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1936
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- Deutsch
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Nummer 277, 28, November 1886 Börsenblatt ftir den Deutschen Bnchhanoc. Ob die schriftliche Arbeit als Heimarbeit oder in Klausur erledigt werden soll, wird des längeren erörtert. Nur in Großstädten, die zugleich Sitz des Prüfungsausschusses sind, wird es möglich sein, die schriftlichen Arbeiten an einem beson deren Tage in Klausur abfassen zu lassen, vor allem in Leipzig mit seinen besonderen Verhältnissen. Einzelne Gaue bitten die Ortsobleute, die Klausur zu beaufsichtigen. Im allgemeinen dürfte auch bei Heimarbeit genügend Sicherheit für Selbständigkeit ge boten sein, wenn eine entsprechende Erklärung des Prüflings bei liegt. Professor Menz stellt als besonderes Ziel der schrift lichen Arbeit hin, das; sie den Menschen erkennen lasse. Der Prüfling soll veranlaßt werden, aus sich herauszugehen. Das vermöge aber nur eine Heimarbeit, keine Klausurarbeit. Das Menschliche ist für den Beruf des Buchhändlers entscheidender als die Fähigkeit, einen Bestellzettel auszuschreiben. Endlich soll die schriftliche Arbeit die allgemeine Bildung des Prüflings erkennen lassen, die für den Buchhändler wichtiger ist als für jeden anderen Beruf. Ein Hamburger Versuch Sehr beachtet wurde der Versuch des Hamburger Prüfungs ausschusses, sich von allen Prüflingen vor Beginn der mündlichen Prüfung zwölf kurze Fragen teils berufspraktischen, teils literaturgeschichtlichen, teils politisch-historischen Inhalts schriftlich beantworten zu lassen. Gerhard Schönfelder berichtet, daß man an der Reichsschule seit einigen Wochen eine ähnliche Befragung durchführe, die sehr aufschlußreich sei. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein schulmäßiges Abfragen, sondern um ein Abtasten des Menschen aus verschiedenen Bereichen. Eine solche Befragung demaskiert den selbstsicheren Phrasenmenschen am schnellsten; sie zwingt außerdem, über das Stoffliche hinaus, in ganz knapper Zeit einen Gedankeninhalt zu formulieren. Natürlich muß man sich dar über klar sein, was mit einer solchen Befragung zu erreichen ist. Die Antworten sollen nicht zensiert werden, sondern dem Prüfer nach der schriftlichen Arbeit das Bild des Prüflings noch mehr verdeutlichen und Ansatzpunkte für die mündliche Prüfung geben. Es gibt erschreckend viele junge Buchhändler, die selbst von den aktuellsten Ereignissen überhaupt nichts wissen. Hoffmann empfiehlt, mit dem Hilfsmittel der Befragung Erfahrungen zu sammeln. Das Prüfverfahren — Leistliiigszcugnisse Zum nächsten Punkt des Fragebogens wird festgestellt, daß in den Gauen unterschiedlich jeweils Gruppen von Prüf lingen zusammengefaßt werden oder je nur ein Prüf ling geprüft wird. Derartige methodische Entscheidungen sollen nach wie vor den einzelnen Ausschüssen überlassen bleiben. Geprüft wird, mit Ausnahme von Leipzig, allgemein in Buchhand lungen oder Verlagsbetrieben. Die Anregung, die Lehrlinge in der Lehrfirma während des normalen Geschäftsganges im Ver kaufsgespräch zu prüfen, ohne daß sie den Prüfer kennen und ohne daß sie wissen, geprüft zu werden, wird von Professor Menz als gänzlich unmöglich abgelehnt. Über die Zweckmäßigkeit des bisherigen Prüf verfahrens äußern sich sämtliche Gaue zustimmend. Dagegen entwickelt sich eine lebhafte Aussprache darüber, ob es angebracht ist, nach Leistungen abgestufte Zeugnisse auszustellen. Obwohl die Prüfungsordnung nur das einfache »Bestanden« kennt, haben einige Gaue besondere Leistungen durch Zusätze auf dem Zeugnis anerkannt. Das bedeutet eine Benachteiligung der guten Prüf linge aus den Gauen, die sich streng an die Prüfungsordnung halten und keinerlei Prädikate geben. Eine größere Gruppe von Tagungsteilnehmern ist der Ansicht, daß zwar keine Prädikate ge geben werden sollen, daß aber wirklich außergewöhnliche Leistungen durch den Zusatz »Mit Auszeichnung bestanden« anerkannt werden dürfen. Gegen alle Unterscheidungen auf dem Zeugnis wird immer wieder die notgedrungen unterschiedliche, subjektive Beurteilung der verschiedenen Prüfungsausschüsse ins Feld geführt. Karl Thulke beruft sich auf die Gesetzgebung der Kammer, nach welcher nur sestzustellen ist, ob der Prüfling »zuverlässig und geeignet« für den Beruf des Buchhändlers ist. Jeder weitere Zusatz ist überflüssig und nicht zu verantworten. K. H. Bischofs bestätigt namens der Kammer die Haltung Thulkes und beendet damit die Auseinandersetzung. Die bestandene Prüfung muß auch ohne jedes Prädikat ins Arbeitsbuch eingetragen wer den. — Dagegen dürfen selbstverständlich die Prüfungsausschüsse für ihren eigenen Gebrauch und für die Akten Prädikate feststellen. Das Urteil über unseren Nachwuchs Das Gesamturteil über die Ausbildung unseres Nachwuchses ist verschieden. Während teilweise mangelnde Kenntnisse der älteren Literatur gerügt werden, heben andere Vertreter (besonders Reinecke, Magdeburg) die geringen Waren- kenntnissc in bezug auf Druckverfahren, Einbände usw. her vor, wieder andere unzureichende kaufmännische Kennt nisse. Unbedingt muß gefordert werden, daß jeder Lehrling täglich das vollständige Börsenblatt in die Hand bekommt. Es wurde festgestellt, daß einzelne Firmen den redaktionellen Teil entfernen, bevor sie das Börsenblatt an die Mitarbeiter weiter geben! Gaufachschaftsberater Stauch, Breslau, bittet dringend darum, daß die Betriebsführer die Arbeit der Fachschaft der An gestellten mehr als bisher unterstützen. Es sei auch das Ehrgefühl der Betriebsführer anzurufen, nicht nur das der Angestellten. Hoffmann hebt hervor, daß die Gauobmänner jederzeit die Arbeit der Fachschaftsberater unterstützen werden. Einwandfrei fest gestellte grobe Mißstände können in der neuen Zeitschrift »Der Buchhändler im neuen Reich« namentlich bekanntgegeben werden. IIIII>!III!!>III!>>III>>>III>>III>>>II!>^ keictisberufswettkampf Alle Jungbuchhändler vom 15. bis zum 25. Lebens jahre, die im Besitz des Berufsausweises für Lehr linge der Reichsschrifttumskammer sind, sowie die jenigen, die bereits auslernten, den vollgültigen Berufsausweis der Reichsschrifttumskammer besitzen und das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten, be teiligen sich am Reichsberufswettkampf 1YZ7! Näheres im Börsenblatt Nr. 271. Auch Herr Wülfing hat sich zum Einschreiten in solchen Fällen zur Verfügung gestellt. Hanckel, Osnabrück, und Böhme, Ham burg, fordern ein Merkblatt »Was gehört zur buchhänd- I e r is ch en A u s b i l d u n g?« Fischer, Wittlich, sieht das Grund übel darin, daß noch immer viele Firmen Lehrlinge ausbilden, die nicht dazu in der Lage sind. — In Nürnberg und Dresden sind gute Erfahrungen gemacht worden mit Sonderklassen für Buchhändler an den Berufsschulen. Or. Hoher bestätigt aus den Erfahrungen der Reichsschule, daß das Wissen um kulturpolitische Fragen beschämend gering ist. 60"/» der Schüler kennen nicht mehr als zwei bis drei Zeitschriften. Etwa ein Drittel der Lehrlinge hat überhaupt kein Verhältnis zum schöngeistigen Schrifttum. Zu berücksichtigen ist allerdings das Alter (16 bis 18 Jahre) vieler Reichsschüler, soweit sie aus der Mittelschule kamen. Schönfelder bestätigt die mangelnden techni schen Kenntnisse und die geringen bibliographischen Fähigkeiten, die zum Teil auf unzureichendes Katalogmaterial in den Betrieben zurückzuführen sind. Ein besonderer Unterricht über die Kultur gesetzgebung ist in den Betrieben nicht möglich. Berufsbildung ist auch Selbstbildung. Der Lehrling muß sich durch Lesen des Bör senblattes und des Buchhandlungsgehilfen selbst unterrichten. Methodische Fragen der Prüfung Eine Vertiefung und Klärung des bisher Besprochenen wie der eigenen Erfahrungen brachte allen Beteiligten das Referat von Prof. vr. Menz über »Methodische Fragen der Prüfung«. Scheinbar im Plauderton, doch in sicherster Be- 1041
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